Mit dem Partyzettel abends länger ausgehen!
Du möchtest abends länger in der Disco oder bei einem Konzert bleiben?
Das deutsche
Jugendschutzgesetz legt für Minderjährige bis 16 Jahre bzw. Jugendliche bis 18 Jahre leider sehr strikte
Uhrzeiten fest oder verlangt, dass Du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unterwegs bist.
Da
Du wohl kaum mit Deinen Eltern in die Disco möchtest, gibt es eine tolle Alternative: Den
Muttizettel!
Mit diesem Zettel kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten
lassen, die für das besondere Event mit Deiner Erziehung beauftragt wird.
Im Folgenden finden Du und
Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.
Wann brauchst Du eine Muttizettel Vorlage?
Der Muttizettel, offiziell "Erziehungsbeauftragung" genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des
Jugendschutzgesetzes benannt.
Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir
den Besuch eines Konzerts, einer Party oder eines Clubs zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines
Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest.
Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine
andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die bereits über 18 ist und ausreichend Kompetenzen für
die Betreuung von Jugendlichen besitzt.
Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein
verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein.
Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?
Die erlaubte Ausgehzeiten für Clubs, Disco, Konzerte & Co. hängt von Deinem Alter und der Tatsache ab, ob
Dich jemand begleitet.
Die folgende Tabelle verschafft Dir einen grundlegenden Überblick, damit Du
weißt, wann Du einen Muttizettel vorlegen musst.
In allen Fällen, in denen der Muttizettel
weiterhilft, könntest Du Dich auch von Deinen Erziehungsberechtigten begleiten lassen.
Alter |
Geburtstag |
Art der Veranstaltung |
Ohne Muttizettel |
Mit Muttizettel |
bis 15 |
nach dem 28.06.2010 |
Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine |
bis 22.00 Uhr |
unbegrenzt |
bis 15 |
nach dem 28.06.2010 |
Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. |
nicht möglich |
unbegrenzt |
bis 16 |
nach dem 28.06.2009 |
Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine |
bis 24.00 Uhr |
unbegrenzt |
bis 16 |
nach dem 28.06.2009 |
Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. |
nicht möglich |
unbegrenzt |
bis 18 |
nach dem 28.06.2007 |
jede Art |
bis 24 Uhr |
unbegrenzt |
ab 18 |
vor dem 29.06.2007 |
jede Art |
unbegrenzt |
wird nicht benötigt |
Wenn Du unter 16 Jahre alt bist, ist es deshalb wichtig, im Vorfeld mehr über die Veranstaltung zu
erfahren.
Gerade bei Feiern und Vereinen der sogenannten Brauchtumspflege, z. B. Karnevals- oder
Schützenvereine, können die genannten Grenzzeiten bis 22.00 bzw. 24.00 Uhr für Dich ausreichen.
Ansonsten
ist der Muttizettel unverzichtbar, um länger auf Deiner gewünschten Veranstaltung zu bleiben.
Frage
einfach im Vorfeld beim Veranstalter nach, ab wann Du den Muttizettel vorlegen musst, um ganz entspannt
feiern zu können.
Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung
ein Verbot erteilen zu müssen.
Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um
Ihnen und Ihren Kindern größere Freiheiten zu geben, obwohl Sie bis zur Volljährigkeit die
Aufsichtspflicht für Ihre Kinder besitzen.
Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens auf eine Party oder
ein Konzert zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über
die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen.
Beachten Sie vor
allem:
- der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
- der Erziehungsbeauftragte ist
zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein Ansprechpartner.
- der Beauftragte ist verantwortungsvoll
und seiner Aufgabe gewachsen.
Falls Sie Fragen zum Muttizettel haben oder mehr über die
jeweilige Veranstaltung erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum Veranstalter
auf!
Wenn Du als Erziehungsbeauftragter auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr
verantwortungsvolle Aufgabe.
Sobald Du auf dem Muttizettel stehst und dem von Dir betreuten
Minderjährigen oder Jugendlichen passiert etwas, kannst Du hierfür verantwortlich gemacht werden.
Betreue
deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst.
Hierzu gehören
beispielsweise, dass Du als Vorbild für den Minderjährigen oder Jugendlichen giltst und er auf Dich
hört, genauso wie der bewusste Verzicht auf Alkohol.
Hiervon musst Du auch die Eltern des
Jugendlichen überzeugen, die Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben sollen!