Du möchtest als Minderjähriger in den Club oder die Disco? Mit einem Muttizettel (Erziehungsbeauftragung) ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, Altersgrenzen und praktische Tipps für den Clubbesuch.

Für die ausführlichen Regeln und detaillierten Pflichten der Begleitperson lies unsere Seite Muttizettel Club: Alle Regeln im Detail.

Muttizettel für den Clubbesuch herunterladen (PDF)

Gesetzliche Grundlage: § 5 JuSchG - Tanzveranstaltungen

Die zentrale Rechtsgrundlage für den Clubbesuch Minderjähriger ist § 5 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Dieser regelt den Aufenthalt bei öffentlichen Tanzveranstaltungen - also Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Veranstaltungen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Besuch ohne und mit Begleitung. Begleiten dürfen dich deine sorgeberechtigten Eltern oder eine volljährige Person, die sie per Muttizettel damit beauftragt haben (Erziehungsbeauftragung).

Altersgrenzen und Ausgehzeiten

Ohne Muttizettel und ohne Eltern

AlterRegelung
Unter 16 JahreKein Zutritt zu öffentlichen Tanzveranstaltungen
16-17 JahreAufenthalt bis 24 Uhr erlaubt
Ab 18 JahreKeine Beschränkung

Mit Muttizettel und Begleitperson

AlterRegelung
Unter 16 JahreAufenthalt nur mit Begleitperson möglich; das JuSchG nennt dann keine Uhrzeit - Hausregeln des Clubs beachten
16-17 JahreDas JuSchG nennt keine Uhrzeit - Hausregeln des Clubs beachten

Kommt ein sorgeberechtigter Elternteil selbst mit, brauchst du keinen Muttizettel; es gilt dasselbe wie in dieser Tabelle. Jede andere Begleitperson muss volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt, und vorher mit einem sorgeberechtigten Elternteil vereinbart haben, dass sie die Aufsicht übernimmt. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz dafür nicht vor, Clubs verlangen aber in der Regel einen schriftlichen, von den Eltern unterschriebenen Muttizettel. Die Vorlage für diese Beauftragung findest du auf unserer Muttizettel Vorlage Seite.

Alkoholregelungen im Club

Der Muttizettel ändert nichts an den gesetzlichen Altersgrenzen für Alkohol (§ 9 JuSchG):

  • Unter 16 Jahren: Kein Alkohol - auch nicht mit Muttizettel
  • 16-17 Jahre: Bier, Wein und Sekt erlaubt; Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen verboten
  • Ab 18 Jahren: Alle Getränke erlaubt

Eine Ausnahme gibt es nur mit den Eltern: 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein oder Sekt derzeit nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils trinken, nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (§ 9 Abs. 2 JuSchG).

Hinweis (Stand: September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das sogenannte begleitete Trinken ab 14 abschaffen soll. Danach sollen 14- und 15-Jährige auch in Begleitung ihrer Eltern in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit weder Bier noch Wein oder Sekt bekommen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis die Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regel.

Was muss beachtet werden?

Checkliste für Jugendliche

  1. Muttizettel vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen
  2. Personalausweis oder Reisepass dabei haben
  3. Begleitperson kommt mit zum Club und bleibt vor Ort, solange die Begleitung nötig ist (unter 16 die ganze Zeit, mit 16 oder 17 ab 24 Uhr)
  4. Hausregeln des Clubs vorab prüfen (Website oder telefonisch)
  5. Alkoholregelung kennen und einhalten

Checkliste für Begleitpersonen

  1. Aufsichtspflicht übernehmen und vor Ort bleiben, solange die Begleitung nötig ist
  2. Nüchtern bleiben - du musst die Aufsicht tatsächlich ausüben können, und wer selbst stark alkoholisiert ist, kann das nicht
  3. Erreichbar sein für Eltern, Club-Personal und den Jugendlichen
  4. Heimweg sicher organisieren und begleiten
  5. Eigenen Ausweis mitbringen (wird am Einlass kontrolliert)

Die vollständigen Pflichten und Haftungsfragen sind in unserem Artikel Muttizettel Club Regeln erklärt.

Clubs und ihre Muttizettel-Politik

Viele Clubs haben eigene Hausregeln, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Welche Einlassregeln die folgenden Clubs für Minderjährige haben, etwa zum Mindestalter der Begleitperson oder zu einem eigenen Formular, legt jeder Club per Hausrecht selbst fest. Vor dem Besuch sollte man die aktuellen Regeln auf der offiziellen Website des Clubs prüfen.

Deutschlandweit bekannte Clubs

Regional beliebte Clubs

Beliebte Club-Events für Jugendliche

U16- und U18-Partys

Viele Clubs veranstalten spezielle Jugendpartys mit angepassten Regelungen, etwa ohne Alkoholausschank, mit früherem Ende und verstärkter Aufsicht. Ob du dafür einen Muttizettel brauchst, hängt von deinem Alter ab: Mit 16 oder 17 brauchst du keinen Muttizettel, wenn du spätestens um 24 Uhr gehst. Unter 16 darfst du auch auf einer Jugendparty, die ein Club veranstaltet, nur mit Begleitung dabei sein, es sei denn, die zuständige Behörde hat für die Party eine Ausnahme genehmigt (§ 5 Abs. 3 JuSchG). Frag im Zweifel beim Veranstalter nach.

Abi-Partys

Rund um die Abiturprüfungen finden zahlreiche Abi-Partys statt. Da viele Abiturienten noch keine 18 sind, ist hier ein Muttizettel besonders häufig erforderlich. Mehr dazu unter Muttizettel Abiball.

Clubs nach Bundesland

Bayern

  • Musikpark A8 (Brunnthal)
  • P1 (München)
  • Platinum (Regensburg)

Mehr: Muttizettel Bayern

NRW

  • Delta Musik Park (Essen)
  • Matrix (Bochum)

Mehr: Muttizettel NRW

Baden-Württemberg

  • Musikpark (Heilbronn)
  • Perkins Park (Stuttgart)
  • Douala (Ravensburg)

Mehr: Muttizettel Baden-Württemberg

Niedersachsen

  • A1 Musikpark
  • Agostea (Hannover)
  • Fun-Parc (verschiedene Orte)
  • Index (Schüttorf)

Mehr: Muttizettel Niedersachsen

Häufig gestellte Fragen

Ab wann darf man mit Muttizettel in den Club?

Unter 16-Jährige dürfen nur in Begleitung in den Club: mit ihren Eltern oder mit einer volljährigen Begleitperson, die ihre Eltern per Muttizettel beauftragt haben. Ein Mindestalter nennt das Gesetz dafür nicht, Clubs dürfen aber per Hausrecht eines festlegen, etwa Einlass erst ab 18. Jugendliche ab 16 können Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr auch ohne Begleitung besuchen. Mit Begleitung nennt das JuSchG keine Uhrzeit; der Club kann aber früher Schluss machen.

Akzeptiert jeder Club den Muttizettel?

Nein. Private Veranstalter können über ihr Hausrecht eigene Regeln aufstellen - etwa ein generelles Mindestalter von 18 Jahren. Vor dem Besuch immer beim Club nachfragen.

Wie viele Jugendliche darf eine Begleitperson beaufsichtigen?

Das Gesetz legt keine feste Zahl fest. Die Begleitperson muss die Aufsicht aber für alle Jugendlichen tatsächlich ausüben können. Manche Clubs begrenzen per Hausrecht, wie viele Jugendliche eine Person begleiten darf; hat der Club Zweifel, ob die Aufsicht realistisch möglich ist, darf er den Einlass verweigern.

Was passiert bei Kontrollen?

Polizei und Ordnungsamt können Muttizettel und Ausweise prüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für den Veranstalter. Der Jugendliche kann aus dem Club verwiesen werden.

Darf die Begleitperson zwischendurch gehen?

Nicht, solange die Begleitung nötig ist: bei unter 16-Jährigen also während des ganzen Clubbesuchs, bei 16- und 17-Jährigen ab 24 Uhr. Verlässt die Begleitperson den Club vorzeitig, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung: Unter 16-Jährige müssen dann ebenfalls gehen, 16- und 17-Jährige spätestens um 24 Uhr, nach 24 Uhr sofort.

Tipps für den Clubbesuch

  1. Vorher informieren: Clubregeln, Dresscode und Mindestalter auf der Website prüfen
  2. Früh da sein: Viele Clubs haben einen Einlassstopp
  3. Gruppe bilden: Gemeinsam hingehen und aufeinander aufpassen
  4. Notfallplan: Treffpunkt und Heimweg vorher klären
  5. Grenzen kennen: Mit Muttizettel kein Alkohol unter 16, keine Spirituosen und keine Getränke damit unter 18, keine Drogen

Download: Muttizettel für Club und Disco

Unsere kostenlose Vorlage enthält die Angaben, die Clubs üblicherweise verlangen:

Weitere Vorlagen findest du auf unserer Vorlage-Seite.

Weiterführende Informationen


Stand: September 2026

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