Muttizettel Club: Regeln, Zeiten & Tipps für Diskotheken 2026
Ein Anruf reicht nicht: Die Begleitperson bleibt im Club, bis der Jugendliche nach Hause geht. Was die Tür prüft und warum Clubs trotzdem ablehnen dürfen.
Allein in Club oder Disco geht es ab 16 bis Mitternacht, sonst nur mit Eltern oder einer per Muttizettel beauftragten Person. Das letzte Wort hat der Club.
Du möchtest als Minderjähriger in den Club oder die Disco? Mit einem Muttizettel (Erziehungsbeauftragung) ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen, Altersgrenzen und praktische Tipps für den Clubbesuch.
Für die ausführlichen Regeln und detaillierten Pflichten der Begleitperson lies unsere Seite Muttizettel Club: Alle Regeln im Detail.
Muttizettel für den Clubbesuch herunterladen (PDF)
Die zentrale Rechtsgrundlage für den Clubbesuch Minderjähriger ist § 5 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Dieser regelt den Aufenthalt bei öffentlichen Tanzveranstaltungen - also Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Veranstaltungen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Besuch ohne und mit Begleitung. Begleiten dürfen dich deine sorgeberechtigten Eltern oder eine volljährige Person, die sie per Muttizettel damit beauftragt haben (Erziehungsbeauftragung).
| Alter | Regelung |
|---|---|
| Unter 16 Jahre | Kein Zutritt zu öffentlichen Tanzveranstaltungen |
| 16-17 Jahre | Aufenthalt bis 24 Uhr erlaubt |
| Ab 18 Jahre | Keine Beschränkung |
| Alter | Regelung |
|---|---|
| Unter 16 Jahre | Aufenthalt nur mit Begleitperson möglich; das JuSchG nennt dann keine Uhrzeit - Hausregeln des Clubs beachten |
| 16-17 Jahre | Das JuSchG nennt keine Uhrzeit - Hausregeln des Clubs beachten |
Kommt ein sorgeberechtigter Elternteil selbst mit, brauchst du keinen Muttizettel; es gilt dasselbe wie in dieser Tabelle. Jede andere Begleitperson muss volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt, und vorher mit einem sorgeberechtigten Elternteil vereinbart haben, dass sie die Aufsicht übernimmt. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz dafür nicht vor, Clubs verlangen aber in der Regel einen schriftlichen, von den Eltern unterschriebenen Muttizettel. Die Vorlage für diese Beauftragung findest du auf unserer Muttizettel Vorlage Seite.
Der Muttizettel ändert nichts an den gesetzlichen Altersgrenzen für Alkohol (§ 9 JuSchG):
Eine Ausnahme gibt es nur mit den Eltern: 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein oder Sekt derzeit nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils trinken, nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (§ 9 Abs. 2 JuSchG).
Hinweis (Stand: September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das sogenannte begleitete Trinken ab 14 abschaffen soll. Danach sollen 14- und 15-Jährige auch in Begleitung ihrer Eltern in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit weder Bier noch Wein oder Sekt bekommen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis die Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regel.
Die vollständigen Pflichten und Haftungsfragen sind in unserem Artikel Muttizettel Club Regeln erklärt.
Viele Clubs haben eigene Hausregeln, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Welche Einlassregeln die folgenden Clubs für Minderjährige haben, etwa zum Mindestalter der Begleitperson oder zu einem eigenen Formular, legt jeder Club per Hausrecht selbst fest. Vor dem Besuch sollte man die aktuellen Regeln auf der offiziellen Website des Clubs prüfen.
Viele Clubs veranstalten spezielle Jugendpartys mit angepassten Regelungen, etwa ohne Alkoholausschank, mit früherem Ende und verstärkter Aufsicht. Ob du dafür einen Muttizettel brauchst, hängt von deinem Alter ab: Mit 16 oder 17 brauchst du keinen Muttizettel, wenn du spätestens um 24 Uhr gehst. Unter 16 darfst du auch auf einer Jugendparty, die ein Club veranstaltet, nur mit Begleitung dabei sein, es sei denn, die zuständige Behörde hat für die Party eine Ausnahme genehmigt (§ 5 Abs. 3 JuSchG). Frag im Zweifel beim Veranstalter nach.
Rund um die Abiturprüfungen finden zahlreiche Abi-Partys statt. Da viele Abiturienten noch keine 18 sind, ist hier ein Muttizettel besonders häufig erforderlich. Mehr dazu unter Muttizettel Abiball.
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Unter 16-Jährige dürfen nur in Begleitung in den Club: mit ihren Eltern oder mit einer volljährigen Begleitperson, die ihre Eltern per Muttizettel beauftragt haben. Ein Mindestalter nennt das Gesetz dafür nicht, Clubs dürfen aber per Hausrecht eines festlegen, etwa Einlass erst ab 18. Jugendliche ab 16 können Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr auch ohne Begleitung besuchen. Mit Begleitung nennt das JuSchG keine Uhrzeit; der Club kann aber früher Schluss machen.
Nein. Private Veranstalter können über ihr Hausrecht eigene Regeln aufstellen - etwa ein generelles Mindestalter von 18 Jahren. Vor dem Besuch immer beim Club nachfragen.
Das Gesetz legt keine feste Zahl fest. Die Begleitperson muss die Aufsicht aber für alle Jugendlichen tatsächlich ausüben können. Manche Clubs begrenzen per Hausrecht, wie viele Jugendliche eine Person begleiten darf; hat der Club Zweifel, ob die Aufsicht realistisch möglich ist, darf er den Einlass verweigern.
Polizei und Ordnungsamt können Muttizettel und Ausweise prüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für den Veranstalter. Der Jugendliche kann aus dem Club verwiesen werden.
Nicht, solange die Begleitung nötig ist: bei unter 16-Jährigen also während des ganzen Clubbesuchs, bei 16- und 17-Jährigen ab 24 Uhr. Verlässt die Begleitperson den Club vorzeitig, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung: Unter 16-Jährige müssen dann ebenfalls gehen, 16- und 17-Jährige spätestens um 24 Uhr, nach 24 Uhr sofort.
Unsere kostenlose Vorlage enthält die Angaben, die Clubs üblicherweise verlangen:
Weitere Vorlagen findest du auf unserer Vorlage-Seite.
Stand: September 2026
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