Brauche ich einen Muttizettel für die Kirmes?

Auf dem offenen Kirmesgelände meist nicht. Für Fahrgeschäfte und Buden nennt das Jugendschutzgesetz keine Uhrzeit. Im Bier- oder Festzelt mit Ausschank gilt § 4 JuSchG, bei Tanz zusätzlich § 5 JuSchG. Dort hilft ein Muttizettel mit volljähriger Begleitperson. Alkohol- und Rauchregeln bleiben unverändert.

Muttizettel Vorlage herunterladen (PDF)

Kostenlos, ohne Anmeldung. Welche Daten beim Download protokolliert werden, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Muttizettel für Veranstaltungen: Überblick

Du möchtest als Minderjähriger ein Konzert, ein Festival, die Kirmes oder ein Volksfest besuchen? Mit einem Muttizettel (Erziehungsbeauftragung) und einer volljährigen Begleitperson ist das bei vielen Veranstaltungen möglich, auch dort, wo du ohne Begleitung früher gehen müsstest. Diese Übersicht erklärt die gesetzlichen Regeln und die Besonderheiten der einzelnen Veranstaltungstypen, vom Muttizettel für die Kirmes bis zum Kino.

Der Muttizettel ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular. Er dokumentiert schriftlich, dass deine Eltern eine volljährige Person mit deiner Begleitung beauftragt haben. Das Jugendschutzgesetz nennt sie erziehungsbeauftragte Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG); was die Erziehungsbeauftragung genau bedeutet, erklären wir separat. Ob ein Veranstalter den Zettel akzeptiert, entscheidet er über sein Hausrecht.

Wann wird ein Muttizettel benötigt?

Einen Muttizettel brauchst du, wenn das Jugendschutzgesetz für deinen Besuch eine Begleitung verlangt und nicht deine Eltern selbst mitkommen, oder wenn der Veranstalter eine Erziehungsbeauftragung fordert. Eine allgemeine Ausgangssperre gibt es im Jugendschutzgesetz nicht. Feste Uhrzeiten, oft Ausgehzeiten genannt, nennt das Gesetz nur für Gaststätten (§ 4), öffentliche Tanzveranstaltungen (§ 5) und das Kino (§ 11).

Für welche Veranstaltungen brauche ich einen Muttizettel?

  1. Disco, Club, öffentliche Party: unter 16 immer, 16-17 ab 24 Uhr (§ 5)
  2. Gaststätte, Bier- und Festzelt: unter 16 außerhalb 5-23 Uhr, 16-17 zwischen 24 und 5 Uhr (§ 4)
  3. Konzert mit Tanz, Techno-Festival: wie Tanzveranstaltung (§ 5)
  4. Kino: wenn die Vorstellung zu spät endet (§ 11)
  5. Konzert und Festival ohne Tanz: oft vom Veranstalter verlangt
  6. Offenes Festgelände, Weihnachtsmarkt: in der Regel nicht nötig

Die Grenzen im Einzelnen:

  • Unter 16 Jahre: Disco, Club und öffentliche Partys nur mit Begleitung; Gaststätten ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr, um etwas zu essen oder zu trinken; Kino ohne Begleitung nur, wenn die Vorstellung bis 22 Uhr endet (Kinder unter 14: bis 20 Uhr, unter 6 Jahren nur mit Begleitung)
  • 16-17 Jahre: Disco, Club und öffentliche Partys ohne Begleitung bis 24 Uhr; Gaststätten ohne Begleitung bis 24 Uhr, zwischen 24 und 5 Uhr nur mit Begleitung; Kino ohne Begleitung, wenn die Vorstellung bis 24 Uhr endet
  • Mit Muttizettel: Die Zeitgrenzen des JuSchG entfallen, solange die Begleitperson anwesend ist; die Hausregeln des Veranstalters gelten weiterhin

Für andere Veranstaltungen, etwa ein Konzert, bei dem die Bühne im Mittelpunkt steht, oder das offene Gelände eines Volksfests, nennt das Gesetz in der Regel keine Uhrzeit. Wie lange du sonst unterwegs sein darfst, entscheiden deine Eltern.

Bis wann darf man mit Muttizettel bleiben?

Solange die Begleitperson da ist, nennt das Jugendschutzgesetz keine Uhrzeit. Sie muss die ganze Zeit vor Ort und erreichbar sein. Geht sie früher, gelten sofort wieder die Zeitgrenzen ohne Begleitung. Der Veranstalter kann über sein Hausrecht früher Schluss machen oder strengere Regeln festlegen.

Die rechtlichen Details findest du im Rechtsgrundlagen-Bereich, eine Übersicht nach Alter unter Muttizettel nach Alter.

Veranstaltungstypen im Überblick

Muttizettel Übersicht: Wann gilt welche Grenze?

VeranstaltungUnter 16 ohne Begleitung16-17 ohne BegleitungMit Muttizettel
Club/DiscoNicht erlaubtBis 24 UhrKeine Zeitgrenze im JuSchG
Kirmes-Festzelt5-23 Uhr, nur essen/trinkenBis 24 UhrKeine Zeitgrenze im JuSchG
Kirmes-GeländeKeine Zeitgrenze im JuSchGKeine Zeitgrenze im JuSchGMeist nicht nötig
KinoEnde bis 22 UhrEnde bis 24 UhrKeine Zeitgrenze im JuSchG
Konzert (ohne Tanz)Keine Zeitgrenze im JuSchGKeine Zeitgrenze im JuSchGOft vom Veranstalter verlangt

Alle zehn Anlässe im Detail

VeranstaltungUnter 16 ohne BegleitungUnter 16 mit Muttizettel16-17 ohne Begleitung16-17 mit MuttizettelBesonderheiten
KonzertSteht das Tanzen im Vordergrund: nicht erlaubt (§ 5); sonst in der Regel keine Zeitgrenze im JuSchGBis KonzertendeSteht das Tanzen im Vordergrund: bis 24 Uhr (§ 5); sonst in der Regel keine Zeitgrenze im JuSchGBis KonzertendeVeranstalter-Regeln beachten; in einer Gaststätte gilt § 4
FestivalTechno- oder Elektrofestival: nicht erlaubt (§ 5); sonst in der Regel keine Zeitgrenze im JuSchGMit Begleitung möglichTechno- oder Elektrofestival: bis 24 Uhr (§ 5); sonst in der Regel keine Zeitgrenze im JuSchGGesamtes FestivalCamping-Regeln des Veranstalters prüfen
Club/DiscoNicht erlaubt (§ 5)Mit Begleitung möglichBis 24 UhrKeine Zeitgrenze im JuSchGHausregeln oft strenger
KarnevalUmzug: keine Zeitgrenze im JuSchG; Party: nicht erlaubt (§ 5); Kneipe: nur 5 bis 23 Uhr zum Essen oder Trinken (§ 4)Mit Begleitung möglichUmzug: keine Zeitgrenze im JuSchG; Party und Kneipe: bis 24 UhrKeine Zeitgrenze im JuSchGKontrollen und Hausregeln regional unterschiedlich
Kirmes/VolksfestFestgelände: keine Zeitgrenze im JuSchG; Festzelt: nur 5 bis 23 Uhr zum Essen oder Trinken (§ 4), bei Tanz nicht erlaubt (§ 5)Mit Begleitung möglichFestgelände: keine Zeitgrenze im JuSchG; Festzelt: bis 24 UhrKeine Zeitgrenze im JuSchGAlkoholregeln gelten im Festzelt und auf dem ganzen Gelände
KinoVorstellung muss bis 22 Uhr enden (unter 14: bis 20 Uhr, unter 6: nur mit Begleitung)Keine Zeitgrenze im JuSchGVorstellung muss bis 24 Uhr endenKeine Zeitgrenze im JuSchGFSK-Freigabe gilt auch mit Begleitung; Filme ab 12 dürfen Kinder ab 6 in Begleitung sehen
AbiballÖffentlicher Ball mit Tanz: nicht erlaubt (§ 5); sonst in einer Gaststätte nur 5 bis 23 Uhr zum Essen oder Trinken (§ 4)Mit Begleitung möglichÖffentlicher Ball oder Gaststätte: bis 24 Uhr (§§ 4, 5)Keine Zeitgrenze im JuSchGEinlassregeln legt der Veranstalter fest
SchützenfestFestplatz: keine Zeitgrenze im JuSchG; Festzelt: nur 5 bis 23 Uhr zum Essen oder Trinken (§ 4), bei Tanz nicht erlaubt (§ 5)Mit Begleitung möglichFestplatz: keine Zeitgrenze im JuSchG; Festzelt: bis 24 UhrKeine Zeitgrenze im JuSchGVereinsregeln beachten
SilvesterÖffentliche Party: nicht erlaubt (§ 5); Gaststätte: nur 5 bis 23 Uhr zum Essen oder Trinken (§ 4); draußen: keine Zeitgrenze im JuSchGMit Begleitung möglichÖffentliche Party und Gaststätte: bis 24 Uhr; draußen: keine Zeitgrenze im JuSchGKeine Zeitgrenze im JuSchGFeuerwerk + Alkoholregeln
WeihnachtsmarktKeine Zeitgrenze im JuSchG (offenes Gelände)Auf dem offenen Gelände nicht nötigKeine Zeitgrenze im JuSchG (offenes Gelände)Auf dem offenen Gelände nicht nötigGlühwein ohne Schuss ab 16, mit Schuss ab 18

Hinweis: Veranstalter können über ihr Hausrecht immer strengere Regeln aufstellen, als das JuSchG vorgibt, etwa früher Schluss machen, ein eigenes Formular verlangen oder auch dort eine Begleitperson fordern, wo das Gesetz keine Zeitgrenze setzt. Großzügiger als das Gesetz dürfen sie nicht sein. Prüfe die Regeln vorab auf der Website des Veranstalters.

Ausnahmen: Bei Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe oder zur Brauchtumspflege darf der Veranstalter Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr auch ohne Begleitung erlauben (§ 5 Abs. 2 JuSchG); normale Partys im Festzelt oder an Karneval gehören nicht dazu. Bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe und auf Reisen gelten die Regeln für Gaststätten nicht (§ 4 Abs. 2 JuSchG). Nachtbars und Nachtclubs sind für alle unter 18 verboten, auch mit Begleitung (§ 4 Abs. 3 JuSchG). Die Behörde kann weitere Ausnahmen genehmigen (§ 4 Abs. 4, § 5 Abs. 3 JuSchG).

Bundesländer: Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht und gilt in allen Bundesländern gleich. Unterschiede gibt es nur bei Kontrollen und Auflagen. Mehr dazu unter Regeln nach Bundesland.

Alle Veranstaltungstypen im Detail

Konzerte

Steht das Tanzen im Vordergrund, etwa bei Partys oder DJ-Sets, gelten die Regeln für Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG); in einer Gaststätte gilt § 4 JuSchG. Steht die Bühne im Mittelpunkt, nennt das Gesetz in der Regel keine Uhrzeit. Viele Veranstalter verlangen für unter 16-Jährige und für 16- und 17-Jährige nach 24 Uhr trotzdem eine Begleitperson mit Muttizettel.

Muttizettel Konzert - alle Regeln und Tipps

Festivals

Bei mehrtägigen Festivals muss die Begleitperson vor Ort und erreichbar bleiben, solange die Begleitung nötig ist; viele Veranstalter verlangen das für den gesamten Aufenthalt. Nenne im Muttizettel Beginn und Ende des Zeitraums, am besten inklusive An- und Abreise. Camping und Übernachtung regelt das Jugendschutzgesetz nicht, dafür gelten die Regeln des Veranstalters, etwa ein Mindestalter oder ein eigenes Formular. Mehr dazu unter Festival und Camping in der Praxis. Bei Techno- oder Elektrofestivals gelten die Regeln für Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG).

Muttizettel Festival - Infos und Vorlage

Karneval

Karnevalspartys sind in der Regel Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG), in Kneipen und Festzelten gilt § 4 JuSchG. Beim Umzug nennt das Gesetz keine Uhrzeit.

Muttizettel Karneval - Regelungen und Tipps

Muttizettel Kirmes: Brauche ich ihn für Kirmes und Volksfest?

Kurz gesagt: Für den Bummel über das offene Gelände nein, im Festzelt je nach Alter und Uhrzeit ja. Im Festzelt mit Ausschank gilt § 4 JuSchG: unter 16 ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr, um etwas zu essen oder zu trinken, 16 und 17 bis 24 Uhr. Wird getanzt, gilt zusätzlich § 5 JuSchG.

Muttizettel für die Kirmes als PDF, so geht’s: Eine eigene Kirmes-Version brauchst du nicht, die Muttizettel Vorlage oben gilt auch für die Kirmes.

  1. Vorlage oben herunterladen und ausdrucken
  2. Daten des Kindes und der volljährigen Begleitperson eintragen
  3. Kirmes und alle Tage des Besuchs im Feld Veranstaltung und Zeitraum eintragen
  4. Von den Eltern unterschreiben lassen
  5. Am Einlass mit den Ausweisen vorzeigen

Ob der Zeltbetreiber den Zettel akzeptiert, entscheidet er selbst. Alles zu Festzelt, Losbuden und Alkohol auf dem Rummel steht auf der Detailseite:

Muttizettel Kirmes - alles Wichtige

Schützenfest, Oktoberfest und Vereinsfeste

Für Schützenfeste, das Münchner Oktoberfest und vergleichbare Feste gelten die allgemeinen JuSchG-Regeln: In den Bier- und Festzelten die Regeln für Gaststätten (§ 4), bei Tanz die für Tanzveranstaltungen (§ 5), auf dem ganzen Gelände die Alkoholregeln (§ 9). Schützenfeste und Vereinsfeste haben oft eigene Vereinsregelungen, die über das JuSchG hinausgehen. Welche zusätzlichen Einlassregeln für Minderjährige gelten, legt der Veranstalter per Hausrecht fest; prüfe die aktuellen Regeln vor dem Besuch auf der offiziellen Website.

Muttizettel Schützenfest - Vereinsregeln und JuSchG

Muttizettel Oktoberfest - Regeln und Infos

Abiball

Abibälle finden oft in Gaststätten oder gemieteten Locations statt. Da viele Abiturienten noch nicht volljährig sind, ist der Muttizettel hier besonders verbreitet. Ist der Ball eine öffentliche Tanzveranstaltung, gilt § 5 JuSchG, sonst in einer Gaststätte § 4 JuSchG.

Muttizettel Abiball - Infos für Abiturienten

Kino

Für Kinobesuche gelten die FSK-Altersfreigaben. Ein Muttizettel ist in der Regel nicht nötig, wenn der Film für dein Alter freigegeben ist und die Vorstellung rechtzeitig endet: für Kinder ab 6 bis 20 Uhr, für Jugendliche unter 16 bis 22 Uhr, ab 16 bis 24 Uhr. Kinder unter 6 dürfen nur mit Begleitung ins Kino (§ 11 Abs. 3 JuSchG). Bei Spätvorstellungen kann ein Muttizettel erforderlich sein, er ersetzt aber keine fehlende FSK-Freigabe. Einzige Ausnahme: Filme ab 12 dürfen Kinder ab 6 in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person sehen (§ 11 Abs. 2 JuSchG).

Muttizettel Kino - wann er benötigt wird

Eventim und Online-Ticketing

Ticketplattformen verkaufen nur Tickets. Die Einlassregeln für Minderjährige legt der Veranstalter per Hausrecht fest.

Eventim Muttizettel - Tickets und Jugendschutz

Spezielle Festivals

Silvester, Weihnachtsmarkt und Ohne Begleitperson

Öffentliche Silvesterpartys sind in der Regel Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG): Unter 16-Jährige dürfen nur mit Begleitung hinein, 16- und 17-Jährige ohne Begleitung nur bis 24 Uhr bleiben, also nicht über den Jahreswechsel hinaus. Dazu kommen Regeln für Feuerwerk und Alkohol. Auf dem Weihnachtsmarkt gibt es Glühwein ohne Schuss erst ab 16, Glühwein mit Schuss oder Feuerzangenbowle erst ab 18. Nach geltendem Recht (§ 9 Abs. 2 JuSchG) dürfen 14- und 15-Jährige Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke daraus, also auch Glühwein ohne Schuss, in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bekommen, in der Regel eines Elternteils. Eine erziehungsbeauftragte Person mit Muttizettel genügt dafür nicht. Details: Muttizettel und Alkohol.

Hinweis (Stand: 29. September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Ausnahme für das sogenannte begleitete Trinken (§ 9 Abs. 2 JuSchG) streichen soll; 14- und 15-Jährige dürften dann in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit auch in Begleitung ihrer Eltern weder Bier noch Wein oder Sekt kaufen oder trinken. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 im ersten Durchgang dazu Stellung genommen, der Gesetzentwurf ist aber noch nicht verabschiedet: Der Bundestag muss ihn noch beschließen und der Bundesrat danach zustimmen. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regel.

Muttizettel Silvester & Weihnachtsmarkt - Regeln und Tipps

Was tun, wenn keine volljährige Begleitperson verfügbar ist?

Muttizettel ohne Begleitperson - Alternativen und Hinweise

Für Eltern: Wer darf Begleitperson sein und was gehört auf den Zettel?

Erziehungsbeauftragt kann jede Person über 18 Jahre sein, die aufgrund einer Vereinbarung mit Ihnen als personensorgeberechtigter Person dauerhaft oder zeitweise Erziehungsaufgaben wahrnimmt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG), etwa ältere Geschwister oder Verwandte. Wählen Sie eine Person, der Sie die Aufsicht tatsächlich zutrauen: Sie muss vor Ort bleiben, für Ihr Kind erreichbar sein und es nicht allein lassen, solange die Begleitung nötig ist. Ihre Gesamtverantwortung als Eltern bleibt bestehen. Eine ausführliche Anleitung bietet der Leitfaden für Begleitpersonen.

Auf den Zettel gehören:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift Ihres Kindes
  • Name und Geburtsdatum der erziehungsbeauftragten Person
  • Veranstaltung, Ort und Datum, bei mehrtägigen Festen der gesamte Zeitraum
  • Ihre Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind
  • Datum und Ihre Unterschrift

Checkliste für den Einlass: unterschriebener Muttizettel, Ausweis Ihres Kindes und der Begleitperson, gegebenenfalls Ausweiskopie eines Elternteils. Ob ein Handyfoto genügt, entscheidet der Veranstalter. Häufige Ablehnungsgründe: Begleitperson unter 18, fehlende Unterschrift, falsche Veranstaltung, fehlender Ausweis oder nur das eigene Formular des Veranstalters.

Für Jugendliche: Das musst du wissen

Ein Muttizettel ist kein Freifahrtschein. Bleib bei deiner Begleitperson und habe deinen Ausweis dabei.

  • Was geht: Mit Begleitung länger auf dem Konzert, im Festzelt oder auf der Party bleiben, solange der Veranstalter mitmacht
  • Was nicht geht: Alkohol oder Zigaretten bekommen, die du ohne Zettel auch nicht bekommen würdest. Bier, Wein und Sekt gibt es in der Öffentlichkeit erst ab 16, Spirituosen und Getränke damit (auch Alkopops und Longdrinks) erst ab 18 (§ 9 Abs. 1 JuSchG). Tabakwaren und E-Zigaretten dürfen an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden, und Rauchen in der Öffentlichkeit darf ihnen nicht gestattet werden (§ 10 JuSchG)
  • Wenn die Begleitperson geht: Dann gelten sofort wieder die Zeitgrenzen ohne Begleitung

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Paragrafen des Jugendschutzgesetzes für Veranstaltungen:

  • § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG (erziehungsbeauftragte Person): Definiert, wer als Begleitperson mit Muttizettel gilt
  • § 4 JuSchG (Gaststätten): Regelt den Aufenthalt in Gaststätten, Festzelten und vergleichbaren Einrichtungen
  • § 5 JuSchG (Tanzveranstaltungen): Gilt für Clubs, Discos und vergleichbare Veranstaltungen
  • § 7 JuSchG (Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe): Die Behörde kann bei Gefahr für Minderjährige Alters- und Zeitgrenzen festlegen
  • §§ 9 und 10 JuSchG (Alkohol und Rauchen): Gelten auch auf Veranstaltungen und Festgeländen; ein Muttizettel ändert daran nichts
  • § 11 JuSchG (Filmveranstaltungen): Regelt Kinobesuche: Altersfreigabe (FSK) und Zeitgrenzen ohne Begleitung

Den Gesetzestext finden Sie auf gesetze-im-internet.de. Zuletzt geändert wurde das Gesetz durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2024; die Regeln zu Ausgehzeiten und Alkohol (§§ 4, 5, 9) blieben dabei unverändert. Ausführliche Informationen findest du unter Jugendschutzgesetz: Rechtsgrundlagen und in den Rechtsgrundlagen im Überblick.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Muttizettel für die Kirmes?

Auf dem offenen Kirmesgelände meist nicht, denn das Jugendschutzgesetz nennt dort keine Uhrzeit. Im Bier- oder Festzelt mit Ausschank gilt es als Gaststätte (§ 4 JuSchG), bei Tanz zusätzlich § 5 JuSchG. Dort hilft ein Muttizettel mit volljähriger Begleitperson.

Details: Unter 16-Jährige dürfen ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr etwas essen oder trinken, 16- und 17-Jährige bis 24 Uhr. Der Veranstalter kann per Hausrecht strengere Regeln festlegen.

Wo finde ich einen Muttizettel für die Kirmes als PDF?

Die kostenlose Vorlage oben auf dieser Seite gilt für Kirmes, Volksfest und andere Veranstaltungen. Sie enthält die Daten des Kindes, der erziehungsbeauftragten Person, Veranstaltung und Zeitraum sowie die Unterschrift der Eltern. Bei einer mehrtägigen Kirmes sollte der Zeitraum alle Tage nennen. Manche Veranstalter verlangen ein eigenes Formular oder eine Ausweiskopie.

Für welche Veranstaltungen braucht man einen Muttizettel?

Wenn das Jugendschutzgesetz eine Begleitung verlangt und die Eltern nicht selbst mitkommen, oder wenn der Veranstalter einen Muttizettel fordert. Das betrifft vor allem Tanzveranstaltungen (§ 5), Gaststätten und Festzelte (§ 4) und späte Kinovorstellungen (§ 11). Eine allgemeine Zeitgrenze für alle Veranstaltungen gibt es nicht.

Details: Bei Tanzveranstaltungen brauchen unter 16-Jährige immer eine Begleitperson, 16- und 17-Jährige ab 24 Uhr. In Gaststätten brauchen unter 16-Jährige eine Begleitung, wenn sie dort nicht zwischen 5 und 23 Uhr etwas essen oder trinken, 16- und 17-Jährige zwischen 24 und 5 Uhr.

Gilt der Muttizettel für eine mehrtägige Kirmes oder ein Festival?

Ja, wenn der Veranstalter Muttizettel akzeptiert, der Zettel den gesamten Zeitraum abdeckt und die Begleitperson vor Ort bleibt. Bei Festivals gehören An- und Abreise dazu. Camping und Übernachtung regelt das Jugendschutzgesetz nicht, dafür gelten die Regeln des Veranstalters.

Bis wie lange darf man mit Muttizettel auf einer Veranstaltung bleiben?

Solange die Begleitperson mit Muttizettel dabei ist, entfällt die zeitliche Beschränkung des JuSchG. Die Hausregeln des Veranstalters gelten weiterhin. Geht die Begleitperson früher, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung.

Darf der Veranstalter einen Muttizettel ablehnen?

Ja. Über sein Hausrecht kann der Veranstalter strengere Regeln festlegen als das Gesetz, etwa einen Muttizettel nicht akzeptieren, nur ein eigenes Formular zulassen oder ein Mindestalter vorgeben. Großzügiger als das Jugendschutzgesetz darf er nicht sein.

Erlaubt der Muttizettel Alkohol oder Rauchen?

Nein. Die Alkohol- und Rauchregeln (§§ 9, 10 JuSchG) gelten mit Muttizettel unverändert. Auch das begleitete Trinken ab 14 ist nur mit einer personensorgeberechtigten Person möglich, nicht mit einer erziehungsbeauftragten Person.

Weitere Fragen zu Veranstaltungen beantworten wir in der Veranstaltungs-FAQ.

Muttizettel Vorlage für alle Veranstaltungen

Unsere Muttizettel Vorlage kannst du für Konzerte, Festivals, Kirmes, Volksfeste, Partys und andere Veranstaltungen verwenden. Sie enthält die Angaben, die Veranstalter üblicherweise verlangen; ob sie akzeptiert wird, entscheidet der Veranstalter. Manche verlangen per Hausrecht ein eigenes Formular oder eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils. Einzelne Locations regeln den Einlass selbst, etwa das Inkognito in Celle oder die Mallorca-Party Inselfieber.

So gehst du vor

  1. Vorlage als PDF herunterladen und ausdrucken.
  2. Gemeinsam mit deinen Eltern ausfüllen: Daten des Kindes, Name und Geburtsdatum der volljährigen Begleitperson, Veranstaltung, Ort und Zeitraum.
  3. Datum eintragen und den Zettel von einem Elternteil unterschreiben lassen.
  4. Am Einlass zusammen mit dem Ausweis des Kindes und dem Ausweis der Begleitperson vorzeigen.

Alle verfügbaren Vorlagen findest du auf unserer Vorlage-Seite.

Weiterführende Informationen

So prüfen wir diese Seite

Diese Seite wird von der Muttizettel.net Redaktion erstellt und von der Fachredaktion Muttizettel.net anhand des Gesetzestextes auf gesetze-im-internet.de geprüft, vor allem §§ 1, 2, 4, 5, 9, 10 und 11 JuSchG. Laufende Gesetzgebungsverfahren kennzeichnen wir mit Datum und Stand. Wir geben allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Hast du einen Fehler gefunden oder hat sich eine Regel geändert? Schreib uns über die Kontaktseite.

Quellen: Jugendschutzgesetz auf gesetze-im-internet.de, Bundesrat, Beratungsvorgang 441/26, BMBFSFJ zum Gesetzentwurf. Zuletzt geprüft am 29. September 2026.


Stand: 29. September 2026

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