Mit dem Partyzettel abends länger ausgehen!
Du möchtest abends länger in der Disco oder bei einem Konzert bleiben?
Das deutsche Jugendschutzgesetz legt für Minderjährige bis 16 Jahre bzw. Jugendliche bis 18 Jahre leider sehr strikte Uhrzeiten fest oder verlangt, dass Du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unterwegs bist.
Da Du wohl kaum mit Deinen Eltern in die Disco möchtest, gibt es eine tolle Alternative: Den Muttizettel!
Mit diesem Zettel kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten lassen, die für das besondere Event mit Deiner Erziehung beauftragt wird.
Im Folgenden finden Du und Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.
Wann brauchst Du eine Muttizettel Vorlage?
Der Muttizettel, offiziell "Erziehungsbeauftragung" genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes benannt.
Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir den Besuch eines Konzerts, einer Party oder eines Clubs zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest.
Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die bereits über 18 ist und ausreichend Kompetenzen für die Betreuung von Jugendlichen besitzt.
Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein.
Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?
Die erlaubte Ausgehzeiten für Clubs, Disco, Konzerte & Co. hängt von Deinem Alter und der Tatsache ab, ob Dich jemand begleitet.
Die folgende Tabelle verschafft Dir einen grundlegenden Überblick, damit Du weißt, wann Du einen Muttizettel vorlegen musst.
In allen Fällen, in denen der Muttizettel weiterhilft, könntest Du Dich auch von Deinen Erziehungsberechtigten begleiten lassen.
Alter | Geburtstag | Art der Veranstaltung | Ohne Muttizettel | Mit Muttizettel |
---|
bis 15 | nach dem 21.11.2009 | Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine | bis 22.00 Uhr | unbegrenzt |
bis 15 | nach dem 21.11.2009 | Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. | nicht möglich | unbegrenzt |
bis 16 | nach dem 21.11.2008 | Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine | bis 24.00 Uhr | unbegrenzt |
bis 16 | nach dem 21.11.2008 | Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. | nicht möglich | unbegrenzt |
bis 18 | nach dem 21.11.2006 | jede Art | bis 24 Uhr | unbegrenzt |
ab 18 | vor dem 22.11.2006 | jede Art | unbegrenzt | wird nicht benötigt |
Wenn Du unter 16 Jahre alt bist, ist es deshalb wichtig, im Vorfeld mehr über die Veranstaltung zu erfahren.
Gerade bei Feiern und Vereinen der sogenannten Brauchtumspflege, z. B. Karnevals- oder Schützenvereine, können die genannten Grenzzeiten bis 22.00 bzw. 24.00 Uhr für Dich ausreichen.
Ansonsten ist der Muttizettel unverzichtbar, um länger auf Deiner gewünschten Veranstaltung zu bleiben.
Frage einfach im Vorfeld beim Veranstalter nach, ab wann Du den Muttizettel vorlegen musst, um ganz entspannt feiern zu können.
Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung ein Verbot erteilen zu müssen.
Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Ihnen und Ihren Kindern größere Freiheiten zu geben, obwohl Sie bis zur Volljährigkeit die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder besitzen.
Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens auf eine Party oder ein Konzert zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen.
Beachten Sie vor allem:
- der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
- der Erziehungsbeauftragte ist zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein Ansprechpartner.
- der Beauftragte ist verantwortungsvoll und seiner Aufgabe gewachsen.
Falls Sie Fragen zum Muttizettel haben oder mehr über die jeweilige Veranstaltung erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum Veranstalter auf!
Wenn Du als Erziehungsbeauftragter auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.
Sobald Du auf dem Muttizettel stehst und dem von Dir betreuten Minderjährigen oder Jugendlichen passiert etwas, kannst Du hierfür verantwortlich gemacht werden.
Betreue deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst.
Hierzu gehören beispielsweise, dass Du als Vorbild für den Minderjährigen oder Jugendlichen giltst und er auf Dich hört, genauso wie der bewusste Verzicht auf Alkohol.
Hiervon musst Du auch die Eltern des Jugendlichen überzeugen, die Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben sollen!