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Dein Muttizettel
für CLUB, DISCO oder PARTY

Mit dem Partyzettel abends länger ausgehen!

Du möchtest abends länger in der Disco oder bei einem Konzert bleiben?
Für Disco und Club setzt Dir das deutsche Jugendschutzgesetz leider feste Grenzen: Ohne Begleitung durch Deine Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person darfst Du unter 16 gar nicht hinein, mit 16 und 17 nur bis 24 Uhr. Bei Konzerten verlangen viele Veranstalter ebenfalls eine Begleitperson.
Da Du wohl kaum mit Deinen Eltern in die Disco möchtest, gibt es eine tolle Alternative: Den Muttizettel!
Mit diesem Zettel kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten lassen, die für das besondere Event mit Deiner Erziehung beauftragt wird.
Im Folgenden finden Du und Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.

Wann brauchst Du eine Muttizettel Vorlage?

Das Wort „Muttizettel“ steht nicht im Gesetz, und ein amtliches Formular gibt es nicht. Das Jugendschutzgesetz spricht von einer erziehungsbeauftragten Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG): einem Erwachsenen, den Deine Eltern beauftragen, Dich zu begleiten und die Aufsicht zu übernehmen. Mit dem Muttizettel, auch Erziehungsbeauftragung genannt, halten sie das schriftlich fest.
Du brauchst ihn, wenn Du ohne Deine Eltern auf eine Party, in einen Club oder in eine Disco willst und dort wegen Deines Alters allein nicht oder nicht so lange bleiben dürftest. In Club und Disco ist das unter 16 schon beim Einlass der Fall, mit 16 und 17 ab 24 Uhr. Auch viele Konzertveranstalter verlangen einen Muttizettel.
Voraussetzung ist, dass Dich eine andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die mindestens 18 Jahre alt ist, die Begleitung vorher mit Deinen Eltern vereinbart hat und die Aufsicht an dem Abend tatsächlich ausüben kann.
Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein. Ist Deine Begleitperson kaum älter als Du, zweifeln Veranstalter aber oft, ob sie die Aufsicht wirklich ausüben kann, und dürfen den Einlass dann verweigern. Ob Du mit Muttizettel eingelassen wirst, entscheidet ohnehin der Veranstalter: Er darf per Hausrecht strengere Regeln festlegen und etwa eine Begleitperson ab 21 oder ein eigenes Formular verlangen.

Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?

Die erlaubten Ausgehzeiten für Club, Disco und Party hängen von Deinem Alter ab und davon, ob Du von Deinen Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet wirst.
Die folgende Tabelle verschafft Dir einen grundlegenden Überblick, damit Du weißt, wann Du einen Muttizettel vorlegen musst.
In allen Fällen, in denen der Muttizettel weiterhilft, könntest Du Dich auch von Deinen Eltern begleiten lassen.

Alter Geburtstag Art der Veranstaltung Ohne Begleitung Mit Muttizettel und Begleitperson
14 und jünger nach dem 03.10.2011 Tanzveranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege (§ 5 Abs. 2) unter 14 bis 22 Uhr, mit 14 bis 24 Uhr, wenn der Veranstalter es erlaubt erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit
14 und jünger nach dem 03.10.2011 Club, Disco oder andere öffentliche Tanzveranstaltung nicht erlaubt erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit
15 nach dem 03.10.2010, spätestens am 03.10.2011 Tanzveranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege (§ 5 Abs. 2) bis 24 Uhr, wenn der Veranstalter es erlaubt erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit
15 nach dem 03.10.2010, spätestens am 03.10.2011 Club, Disco oder andere öffentliche Tanzveranstaltung nicht erlaubt erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit
16 und 17 nach dem 03.10.2008, spätestens am 03.10.2010 Club, Disco oder andere öffentliche Tanzveranstaltung bis 24 Uhr erlaubt, das Gesetz nennt keine Uhrzeit
ab 18 vor dem 04.10.2008 jede Art keine Zeitgrenze nach dem Jugendschutzgesetz wird nicht benötigt

Wenn Du unter 16 Jahre alt bist, ist es deshalb wichtig, im Vorfeld mehr über die Veranstaltung zu erfahren.
Die Ausnahme bis 22 bzw. 24 Uhr gibt es nur bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe, etwa eines Jugendverbands, und bei Tanzveranstaltungen, die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen, etwa einem Volkstanz- oder Trachtenfest. Normale Partys im Festzelt, auf dem Schützenfest oder an Karneval gehören in der Regel nicht dazu. Und auch bei diesen Ausnahmen entscheidet der Veranstalter, ob er Dich ohne Begleitung bleiben lässt.
Ansonsten brauchst Du unter 16 für Club und Disco von Anfang an Deine Eltern oder eine Begleitperson mit Muttizettel, mit 16 und 17 ab 24 Uhr. In Kneipe, Bar oder Restaurant darfst Du unter 16 ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr sein, um etwas zu essen oder zu trinken, mit 16 und 17 bis 24 Uhr (§ 4 JuSchG). Nachtbars, Nachtclubs mit Erotikangebot und Spielhallen bleiben für alle unter 18 verboten, auch mit Muttizettel. Und auch wenn Deine Begleitperson dabei ist, darf der Veranstalter per Hausrecht früher Schluss machen oder strengere Regeln festlegen.
Bei Konzerten kommt es auf die Veranstaltung an: Steht das Tanzen im Vordergrund, etwa bei Partys oder DJ-Sets, gelten die Regeln für Tanzveranstaltungen; findet das Konzert in einer Kneipe oder Bar statt, gelten die für Gaststätten. Viele Konzertveranstalter verlangen unter 16 und mit 16 und 17 nach 24 Uhr ohnehin eine Begleitperson mit Muttizettel. Frage einfach im Vorfeld beim Veranstalter nach, ab wann Du den Muttizettel vorlegen musst, um ganz entspannt feiern zu können.

Informationen für Deine Eltern

Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung ein Verbot erteilen zu müssen.
Das Jugendschutzgesetz erlaubt Ihnen, eine volljährige Person Ihres Vertrauens zu beauftragen, Ihr Kind zu begleiten und dabei Erziehungsaufgaben zu übernehmen (erziehungsbeauftragte Person, § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Der Muttizettel hält diese Vereinbarung schriftlich fest. Sie bleiben aber dafür verantwortlich, die Begleitperson sorgfältig auszuwählen und zu informieren.
Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens auf eine Party oder ein Konzert zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen. Sprechen Sie die Begleitung vorher direkt mit dieser Person ab und unterschreiben Sie keinen Zettel, auf dem sie noch nicht eingetragen ist: Wer erst am Einlass gefragt oder nachträglich eingetragen wird, gilt nicht als erziehungsbeauftragte Person.

Beachten Sie vor allem:

- der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt.
- der Erziehungsbeauftragte muss vor Ort und erreichbar bleiben, solange die Begleitung nötig ist: bei unter 16-Jährigen in Club und Disco durchgehend, bei 16- und 17-Jährigen ab 24 Uhr. Geht er vorzeitig, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung.
- der Beauftragte ist verantwortungsvoll und kann die Aufsicht tatsächlich ausüben; wer selbst stark alkoholisiert ist, kann das nicht.

Falls Sie Fragen zum Muttizettel haben oder mehr über die jeweilige Veranstaltung erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum Veranstalter auf!

Informationen für Deinen Erziehungsbeauftragten

Wenn Du als Erziehungsbeauftragter auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.
Fügt der Jugendliche, den Du begleitest, anderen einen Schaden zu, kannst Du dafür haften (§ 832 BGB), außer Du hast Deine Aufsichtspflicht erfüllt oder der Schaden wäre auch bei ordentlicher Aufsicht entstanden. Und passiert ihm selbst etwas, weil Du die Aufsicht vernachlässigt hast, kannst Du ebenfalls dafür verantwortlich gemacht werden.
Betreue deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst.
Dazu gehört vor allem, dass Du vor Ort und erreichbar bleibst, solange die Begleitung nötig ist, und die Aufsicht tatsächlich ausüben kannst; wer selbst stark alkoholisiert ist, kann das nicht. Verzichte deshalb bewusst auf Alkohol und sei ein Vorbild, auf das der Jugendliche hört. Gehst Du vorzeitig, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung: Unter 16-Jährige müssen dann eine Tanzveranstaltung verlassen, 16- und 17-Jährige spätestens um 24 Uhr, nach 24 Uhr sofort.
Von Deiner Zuverlässigkeit solltest Du auch die Eltern des Jugendlichen überzeugen, bevor sie Dich beauftragen und Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben! Die Absprache mit den Eltern muss vorher getroffen sein: Wer sich erst am Einlass als Begleitperson anbietet oder nachträglich in einen blanko unterschriebenen Zettel eingetragen wird, ist keine erziehungsbeauftragte Person und kann sogar ordnungswidrig handeln (§ 28 Abs. 4 JuSchG).

Ab zur Party!

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