Mit dem Partyzettel abends länger ausgehen!
                Du möchtest abends länger in der Disco oder bei einem Konzert bleiben?
Das deutsche
                    Jugendschutzgesetz legt für Minderjährige bis 16 Jahre bzw. Jugendliche bis 18 Jahre leider sehr strikte
                    Uhrzeiten fest oder verlangt, dass Du in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unterwegs bist.
Da
                    Du wohl kaum mit Deinen Eltern in die Disco möchtest, gibt es eine tolle Alternative: Den
                    Muttizettel!
Mit diesem Zettel kannst Du Dich auch von einer anderen volljährigen Person begleiten
                    lassen, die für das besondere Event mit Deiner Erziehung beauftragt wird.
Im Folgenden finden Du und
                    Deine Eltern alle wichtigen Informationen zum Muttizettel.
            
                Wann brauchst Du eine Muttizettel Vorlage?
                Der Muttizettel, offiziell "Erziehungsbeauftragung" genannt, ist im § 1 Abs. 1 Nr. 4 des
                    Jugendschutzgesetzes benannt.
Deine Eltern können diesen Zettel ausfüllen und unterschreiben, um Dir
                    den Besuch eines Konzerts, einer Party oder eines Clubs zu ermöglichen, selbst wenn Du dies wegen Deines
                    Alters nach dem Jugendschutzgesetz nicht mehr dürftest.
Einzige Voraussetzung ist, dass Dich eine
                    andere Person anstelle Deiner Eltern begleitet, die bereits über 18 ist und ausreichend Kompetenzen für
                    die Betreuung von Jugendlichen besitzt.
Dies kann beispielsweise ein Jugendleiter oder ein
                    verantwortungsvoller, erwachsener Freund sein.
            
                Wie lange darfst Du mit dem Muttizettel ausgehen?
                Die erlaubte Ausgehzeiten für Clubs, Disco, Konzerte & Co. hängt von Deinem Alter und der Tatsache ab, ob
                    Dich jemand begleitet.
Die folgende Tabelle verschafft Dir einen grundlegenden Überblick, damit Du
                    weißt, wann Du einen Muttizettel vorlegen musst.
In allen Fällen, in denen der Muttizettel
                    weiterhilft, könntest Du Dich auch von Deinen Erziehungsberechtigten begleiten lassen.
                
                    
                        
                            | Alter | Geburtstag | Art der Veranstaltung | Ohne Muttizettel | Mit Muttizettel | 
                        
                            | bis 15 | nach dem 31.10.2010 | Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine | bis 22.00 Uhr | unbegrenzt | 
                        
                            | bis 15 | nach dem 31.10.2010 | Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. | nicht möglich | unbegrenzt | 
                        
                            | bis 16 | nach dem 31.10.2009 | Tanzveranstaltung anerkannter Träger & Vereine | bis 24.00 Uhr | unbegrenzt | 
                        
                            | bis 16 | nach dem 31.10.2009 | Club, Disco, Konzert, Kneipe, Bar etc. | nicht möglich | unbegrenzt | 
                        
                            | bis 18 | nach dem 31.10.2007 | jede Art | bis 24 Uhr | unbegrenzt | 
                        
                            | ab 18 | vor dem 01.11.2007 | jede Art | unbegrenzt | wird nicht benötigt | 
                    
                 
                
                Wenn Du unter 16 Jahre alt bist, ist es deshalb wichtig, im Vorfeld mehr über die Veranstaltung zu
                    erfahren.
Gerade bei Feiern und Vereinen der sogenannten Brauchtumspflege, z. B. Karnevals- oder
                    Schützenvereine, können die genannten Grenzzeiten bis 22.00 bzw. 24.00 Uhr für Dich ausreichen.
Ansonsten
                    ist der Muttizettel unverzichtbar, um länger auf Deiner gewünschten Veranstaltung zu bleiben.
Frage
                    einfach im Vorfeld beim Veranstalter nach, ab wann Du den Muttizettel vorlegen musst, um ganz entspannt
                    feiern zu können.
            
                
                Ihnen als Eltern bietet der Muttizettel eine tolle Möglichkeit, nicht für jede abendliche Veranstaltung
                    ein Verbot erteilen zu müssen.
Der Muttizettel ist bewusst vom Gesetzgeber eingeführt worden, um
                    Ihnen und Ihren Kindern größere Freiheiten zu geben, obwohl Sie bis zur Volljährigkeit die
                    Aufsichtspflicht für Ihre Kinder besitzen.
Um Ihren Nachwuchs guten Gewissens auf eine Party oder
                    ein Konzert zu lassen, sollten Sie den Muttizettel in Ruhe gemeinsam ausfüllen und sich ausgiebig über
                    die Person informieren, die Sie mit der Erziehung beauftragen.
Beachten Sie vor
                    allem:
 - der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein.
 - der Erziehungsbeauftragte ist
                    zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung ein Ansprechpartner.
 - der Beauftragte ist verantwortungsvoll
                    und seiner Aufgabe gewachsen.
 Falls Sie Fragen zum Muttizettel haben oder mehr über die
                    jeweilige Veranstaltung erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt zum Veranstalter
                    auf!
            
                
                Wenn Du als Erziehungsbeauftragter auf dem Muttizettel eingetragen wirst, übernimmst Du eine sehr
                    verantwortungsvolle Aufgabe.
Sobald Du auf dem Muttizettel stehst und dem von Dir betreuten
                    Minderjährigen oder Jugendlichen passiert etwas, kannst Du hierfür verantwortlich gemacht werden.
Betreue
                    deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Aufgabe ernst.
Hierzu gehören
                    beispielsweise, dass Du als Vorbild für den Minderjährigen oder Jugendlichen giltst und er auf Dich
                    hört, genauso wie der bewusste Verzicht auf Alkohol.
Hiervon musst Du auch die Eltern des
                    Jugendlichen überzeugen, die Deinen Namen auf den Muttizettel schreiben sollen!