Ein Muttizettel für Silvester und Weihnachtsmarkt wird immer dann wichtig, wenn Jugendliche unter 18 Jahren an öffentlichen Silvesterpartys teilnehmen oder abends auf dem Weihnachtsmarkt bleiben wollen. Das Jugendschutzgesetz gilt auch an Feiertagen ohne Ausnahme – hier erfahren Sie alle Regeln, von Glühwein über Feuerwerk bis zu den Ausgehzeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Silvester ist keine Ausnahme: Das Jugendschutzgesetz gilt an Silvester genauso wie an jedem anderen Tag
  • Öffentliche Silvesterpartys in Clubs, Gaststätten oder Eventlocations erfordern für unter 16-Jährige zwingend einen Muttizettel
  • Glühwein ist erst ab 16 Jahren erlaubt, Feuerzangenbowle mit Rum erst ab 18
  • Feuerwerk der Kategorie F2 (Raketen, Böller) darf nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und gezündet werden
  • Weihnachtsmarkt tagsüber erfordert in der Regel keinen Muttizettel, Abendveranstaltungen mit Musik und Tanz hingegen schon

Silvester: Muttizettel-Regeln für die große Nacht

Öffentliche Silvesterparty vs. private Feier

Die Frage, ob ein Muttizettel benötigt wird, hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche oder private Veranstaltung handelt.

Öffentliche Silvesterpartys (Club, Gaststätte, Eventlocation):

  • Es gelten die Regelungen der §§ 4-5 JuSchG
  • Unter 16 Jahren: Zutritt nur mit Erziehungsbeauftragtem und Muttizettel
  • 16-17 Jahre: Aufenthalt bis 24 Uhr ohne Begleitung, danach nur mit Muttizettel
  • Veranstalter sind zur Alterskontrolle verpflichtet

Private Silvesterfeier (Zuhause, bei Freunden):

  • Das Jugendschutzgesetz gilt nur für öffentliche Veranstaltungen
  • Private Feiern in Privaträumen fallen nicht unter das JuSchG
  • Die Aufsichtspflicht der Eltern nach BGB bleibt aber bestehen
  • Eltern sollten klare Absprachen treffen und wissen, wo ihr Kind feiert

Grauzone – gemietete Locations: Wenn eine Gruppe eine Location (Vereinsheim, Halle) für eine Silvesterparty mietet und Eintritt verlangt oder öffentlich dazu einlädt, kann dies als öffentliche Veranstaltung gewertet werden. In diesem Fall gelten die Jugendschutzregeln. Im Zweifel ist ein Muttizettel die sicherere Wahl.

Silvester in der Gaststätte

Viele Restaurants und Bars veranstalten spezielle Silvester-Menü-Abende oder Countdown-Partys. Für Jugendliche gelten die Regeln des § 4 JuSchG:

  • Unter 16 Jahren: Aufenthalt in Gaststätten nur mit Erziehungsbeauftragtem
  • 16-17 Jahre: Bis 24 Uhr ohne Begleitung erlaubt
  • Problem an Silvester: Die meisten Gaststätten-Events gehen weit über Mitternacht hinaus, weshalb ein Muttizettel praktisch immer erforderlich ist

Countdown-Events und öffentliche Feiern

Große öffentliche Silvester-Events auf Plätzen und in Parks (z.B. am Brandenburger Tor) sind grundsätzlich für alle zugänglich. Hier gelten die allgemeinen Aufenthaltsregeln:

  • Unter 16 Jahren: Sollten sich nach 22 Uhr nicht ohne Aufsichtsperson im öffentlichen Raum aufhalten
  • 16-17 Jahre: Dürfen sich bis 24 Uhr alleine an öffentlichen Orten aufhalten
  • Muttizettel für die Silvesternacht: Da der Countdown erst um Mitternacht stattfindet, brauchen fast alle Minderjährigen eine Begleitperson

Ausgehzeiten an Silvester

Übersicht nach Altersgruppen

Silvester bildet keine Ausnahme vom Jugendschutzgesetz. Die regulären Ausgehzeiten gelten unverändert:

AlterGaststätte (§ 4 JuSchG)Tanzveranstaltung (§ 5 JuSchG)Mit Muttizettel
Unter 14 JahreNur mit ErziehungsberechtigtemNur mit ErziehungsberechtigtemMit Begleitperson möglich
14-15 JahreBis 22:00 Uhr allein (zum Essen/Trinken)Nur mit ErziehungsbeauftragtemÜber 22 Uhr mit Begleitperson
16-17 JahreBis 24:00 Uhr alleinBis 24:00 Uhr alleinÜber Mitternacht mit Begleitperson
Ab 18 JahreKeine BeschränkungKeine BeschränkungNicht erforderlich

Alle Details zu den gesetzlichen Ausgehzeiten finden Sie in unserem Artikel Ausgehzeiten nach Jugendschutzgesetz.

Warum ein Muttizettel an Silvester fast immer nötig ist

Die Besonderheit an Silvester: Die meisten Feierlichkeiten erreichen ihren Höhepunkt um Mitternacht und gehen danach weiter. Da selbst 16-17-Jährige ohne Begleitung nur bis 24 Uhr bleiben dürfen, braucht praktisch jeder Minderjährige für eine Silvesterparty einen Muttizettel.

Empfehlung: Stellen Sie den Muttizettel rechtzeitig vor Silvester aus. Am 31. Dezember ist es oft zu spät, wenn die Begleitperson noch organisiert werden muss.

Feuerwerk und Jugendschutz

Feuerwerk-Kategorien und Altersgrenzen

Die Regeln für Feuerwerk sind nicht im JuSchG, sondern im Sprengstoffgesetz (SprengG) und der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) geregelt:

KategorieBeispieleMindestalter
F1 (Kleinstfeuerwerk)Wunderkerzen, Knallerbsen, TischfeuerwerkAb 12 Jahren
F2 (Kleinfeuerwerk)Silvesterraketen, Böller, Batterien, FontänenAb 18 Jahren
F3/F4 (Mittel-/Großfeuerwerk)Professionelles FeuerwerkNur mit Erlaubnis

Was Jugendliche an Silvester dürfen und was nicht

Ab 12 Jahren erlaubt:

  • Wunderkerzen kaufen und anzünden
  • Knallerbsen und Tischfeuerwerk verwenden
  • Konfetti-Popper und ähnliches Kleinstfeuerwerk

Erst ab 18 Jahren erlaubt:

  • Silvesterraketen kaufen und zünden
  • Böller und Knallkörper
  • Batteriefeuerwerk und Fontänen
  • Jede Art von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2

Beaufsichtigung beim Feuerwerk

Auch wenn ein Erwachsener das Feuerwerk zündet, sollten Jugendliche beaufsichtigt werden:

  • Sicherheitsabstand einhalten (je nach Feuerwerk 8-25 Meter)
  • Blindgänger nicht von Jugendlichen aufheben lassen
  • Alkoholeinfluss: Betrunkene Personen sollten kein Feuerwerk zünden
  • Ein Muttizettel ändert nichts an den Feuerwerk-Altersgrenzen: Auch mit Erziehungsbeauftragung darf ein 16-Jähriger keine Raketen kaufen oder zünden

Weihnachtsmarkt: Jugendschutzregeln

Wann brauche ich einen Muttizettel für den Weihnachtsmarkt?

Ein normaler Weihnachtsmarktbesuch tagsüber erfordert in der Regel keinen Muttizettel. Der Weihnachtsmarkt ist eine öffentliche Veranstaltung, die grundsätzlich für alle zugänglich ist.

Ein Muttizettel wird relevant bei:

  • Abendveranstaltungen mit Livemusik und Tanzfläche auf dem Weihnachtsmarkt
  • Weihnachtsmarkt-Partys in geschlossenen Bereichen (Festzelte, Hütten mit Ausschank)
  • Aufenthalt auf dem Weihnachtsmarkt nach 22 Uhr (unter 16) oder nach 24 Uhr (16-17)

Kein Muttizettel nötig bei:

  • Normalem Bummel über den Weihnachtsmarkt tagsüber
  • Besuch der Fahrgeschäfte und Buden
  • Verzehr von Kinderpunsch und alkoholfreien Getränken

Alkohol auf dem Weihnachtsmarkt: Was ist erlaubt?

Die Glühwein-Frage ist eine der häufigsten zum Thema Weihnachtsmarkt und Jugendschutz:

GetränkAlkoholgehaltAltersgrenze
KinderpunschAlkoholfreiKeine
GlühweinCa. 7-13% (Wein)Ab 16 Jahren
GlühbierCa. 5-6% (Bier)Ab 16 Jahren
FeuerzangenbowleWein + Rum (Spirituose)Ab 18 Jahren
Eierpunsch mit RumEnthält SpirituosenAb 18 Jahren
Glühgin, Hot AperolEnthält SpirituosenAb 18 Jahren
Irish CoffeeEnthält WhiskeyAb 18 Jahren

Die Glühwein-Regel im Detail

Glühwein wird aus Wein hergestellt und fällt daher unter die Regelung für nicht branntweinhaltige Getränke nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Glühwein trinken.

Achtung bei Spezial-Glühwein: Manche Stände bieten “Glühwein mit Schuss” an – dabei wird dem Glühwein Rum, Amaretto oder ein anderer Schnaps hinzugefügt. Dieses Getränk ist dann erst ab 18 Jahren erlaubt, da es Branntwein enthält.

Standbetreiber auf dem Weihnachtsmarkt sind verpflichtet, das Alter bei Alkoholverkauf zu prüfen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Muttizettel und Alkohol.

Die größten Silvester- und Weihnachtsevents in Deutschland

Silvester am Brandenburger Tor, Berlin

Die größte Silvesterparty Deutschlands findet jährlich am Brandenburger Tor statt. Hunderttausende feiern den Jahreswechsel auf der Festmeile zwischen Siegessäule und Brandenburger Tor.

Jugendschutz-Hinweise:

  • Öffentliche Veranstaltung: Jugendschutzregeln gelten vollumfänglich
  • Polizei und Ordnungskräfte führen Jugendschutzkontrollen durch
  • Aufgrund der Menschenmassen ist eine verlässliche Begleitperson besonders wichtig
  • Muttizettel-Tipp: Konkreten Veranstaltungsort angeben, z.B. “Silvesterfeier am Brandenburger Tor, Berlin, 31.12.2026”

Nürnberger Christkindlesmarkt

Der Christkindlesmarkt in Nürnberg ist einer der bekanntesten Weihnachtsmärkte weltweit und zieht jährlich über zwei Millionen Besucher an.

Besonderheiten für Jugendliche:

  • Tagsüber frei zugänglich ohne Muttizettel
  • Glühwein-Stände kontrollieren das Alter
  • Kinderweihnacht mit eigenem Programm für jüngere Besucher
  • Abendprogramm: Uhrzeitregeln nach JuSchG beachten

Kölner Silvesternacht

Die Silvesterfeier in Köln rund um den Dom und die Altstadt ist eine der größten in NRW.

Jugendschutz-Hinweise:

  • Öffentliche Feier mit verstärkten Jugendschutzkontrollen
  • Zahlreiche Gaststätten und Clubs mit Silvester-Events
  • Für Club-Partys: Muttizettel erforderlich, viele Clubs ab 18
  • Regionale Informationen unter Muttizettel NRW

Dresdner Striezelmarkt

Der Striezelmarkt in Dresden ist einer der ältesten Weihnachtsmärkte Deutschlands (seit 1434).

Besonderheiten:

  • Traditioneller Weihnachtsmarkt mit familienfreundlichem Programm
  • Stollenfest und andere Veranstaltungen tagsüber ohne Muttizettel
  • Abendliche Events: Uhrzeitregeln beachten
  • Glühwein-Regelungen gelten wie überall in Deutschland

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Silvesterparty im Club

Situation: Jana (16) möchte mit Freundinnen auf eine Silvesterparty in einem Club. Der Club öffnet um 22 Uhr, die Party geht bis 5 Uhr morgens.

Rechtslage:

  • Die Silvesterparty im Club ist eine öffentliche Tanzveranstaltung nach § 5 JuSchG
  • Jana darf als 16-Jährige nur bis 24 Uhr alleine im Club bleiben
  • Für die Zeit nach Mitternacht braucht sie einen Muttizettel und eine volljährige Begleitperson
  • Alkohol: Bier und Wein erlaubt, Cocktails mit Spirituosen verboten
  • Lösung: Eltern stellen einen Muttizettel aus und benennen z.B. Janas 19-jährige Cousine als Begleitperson

Beispiel 2: Weihnachtsmarkt-Besuch am Abend

Situation: Lukas (15) möchte mit Freunden abends auf den Weihnachtsmarkt und dort Glühwein trinken.

Rechtslage:

  • Der Weihnachtsmarktbesuch am Abend ist grundsätzlich erlaubt
  • Uhrzeit: Lukas muss ohne Begleitung bis 22 Uhr den Weihnachtsmarkt verlassen
  • Glühwein: Lukas ist 15 und darf keinen Glühwein trinken (erst ab 16)
  • Muttizettel für länger bleiben: Wenn Lukas nach 22 Uhr auf dem Weihnachtsmarkt bleiben möchte, braucht er einen Muttizettel
  • Lösung: Alkoholfreier Kinderpunsch ist erlaubt. Für den Aufenthalt nach 22 Uhr Muttizettel mit Begleitperson

Beispiel 3: Private Silvesterfeier bei Freunden

Situation: Marie (14) ist zu einer Silvesterfeier bei ihrer Freundin Sophia (14) eingeladen. Sophias Eltern sind anwesend.

Rechtslage:

  • Die Feier ist eine private Veranstaltung in Privaträumen
  • Das Jugendschutzgesetz greift bei privaten Feiern nicht
  • Die Aufsichtspflicht liegt bei Sophias Eltern (§ 832 BGB)
  • Alkohol: In privaten Räumen gelten die JuSchG-Alkoholregeln nicht direkt, aber Maries Eltern können Alkohol verbieten und Sophias Eltern tragen die Aufsichtspflicht
  • Kein Muttizettel nötig: Für private Feiern wird kein Muttizettel benötigt
  • Empfehlung: Maries Eltern sollten mit Sophias Eltern klare Absprachen treffen (Abholzeit, Alkohol, Feuerwerk)

Häufige Fehler vermeiden

Gerade an Silvester und auf dem Weihnachtsmarkt passieren typische Fehler:

Fehler 1: “An Silvester gilt doch kein Jugendschutz”

  • ❌ Falsch: Das Jugendschutzgesetz kennt keine Feiertags-Ausnahme
  • ✅ Richtig: Alle Regeln gelten an Silvester genauso wie an jedem anderen Tag

Fehler 2: “Glühwein ist doch nur heißer Saft”

  • ❌ Falsch: Glühwein enthält Alkohol (Wein) und ist erst ab 16 erlaubt
  • ✅ Richtig: Für unter 16-Jährige gibt es alkoholfreien Kinderpunsch

Fehler 3: “Mein Kind darf an Silvester Raketen zünden, wenn ich dabei bin”

  • ❌ Falsch: Unter 18-Jährige dürfen kein Feuerwerk der Kategorie F2 zünden, auch nicht unter Aufsicht
  • ✅ Richtig: Nur Erwachsene ab 18 dürfen Raketen und Böller zünden

Fehler 4: “Für den Weihnachtsmarkt braucht man immer einen Muttizettel”

  • ❌ Falsch: Tagsüber ist der Weihnachtsmarkt frei zugänglich
  • ✅ Richtig: Ein Muttizettel ist nur für Abendveranstaltungen mit Tanz und bei Aufenthalt nach 22/24 Uhr nötig

Fehler 5: “Mit Muttizettel darf mein 15-Jähriger Glühwein trinken”

  • ❌ Falsch: Der Muttizettel ändert nichts an den Alkoholregeln
  • ✅ Richtig: Unter 16 bleibt Alkohol verboten, auch mit Erziehungsbeauftragung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt das Jugendschutzgesetz auch an Silvester?

Ja, ohne Ausnahme. Das JuSchG gilt an allen 365 Tagen des Jahres gleichermaßen. Es gibt keine Sonderregelungen für Silvester, Karneval oder andere Feiertage.

Darf mein 16-Jähriger an Silvester alleine in eine Bar?

Bis 24 Uhr ja. Da die meisten Silvester-Feiern in Gaststätten aber weit über Mitternacht dauern, ist ein Muttizettel mit volljähriger Begleitperson in der Praxis fast immer erforderlich.

Kann ich meinem 15-Jährigen erlauben, auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein zu trinken?

Nein. Die Alkoholregeln des § 9 JuSchG gelten zwingend und können weder durch elterliche Erlaubnis noch durch einen Muttizettel umgangen werden. Glühwein ist erst ab 16 erlaubt.

Brauche ich einen Muttizettel für eine private Silvesterparty?

Nein. Das Jugendschutzgesetz gilt nur für öffentliche Veranstaltungen und gewerbliche Gaststätten. Für eine private Feier in Privaträumen ist kein Muttizettel erforderlich. Die allgemeine Aufsichtspflicht der Eltern bleibt aber bestehen.

Darf mein 13-Jähriger an Silvester bis Mitternacht aufbleiben?

Bei privaten Feiern zuhause regeln die Eltern die Schlafenszeit selbst. Bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Jugendliche unter 16 ohne Begleitperson bis 22 Uhr gehen. Mit Muttizettel und Begleitperson dürfen sie auch länger bleiben.

Ab welchem Alter darf man Böller und Raketen kaufen?

Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterraketen, Böller, Batterien) darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Wunderkerzen und Knallerbsen (Kategorie F1) sind ab 12 Jahren erhältlich. Das Alter wird beim Kauf kontrolliert.

Wie fülle ich den Muttizettel für eine Silvesterparty richtig aus?

Geben Sie die konkrete Veranstaltung an (z.B. “Silvesterparty im Club XY, Musterstadt”), das Datum (“31.12.2026 bis 01.01.2027”), die erlaubte Zeit (z.B. “bis 3:00 Uhr”) und die Begleitperson. Alle Details finden Sie unter Muttizettel richtig schreiben.

Darf ein 17-Jähriger auf dem Weihnachtsmarkt Feuerzangenbowle trinken?

Nein. Feuerzangenbowle wird mit Rum (einer Spirituose) zubereitet und fällt damit unter branntweinhaltige Getränke. Diese sind nach § 9 JuSchG erst ab 18 Jahren erlaubt. Normaler Glühwein (ohne Schuss) ist ab 16 erlaubt.

Sind die Jugendschutzregeln auf dem Weihnachtsmarkt strenger als sonst?

Die Regeln sind identisch. Allerdings achten Ordnungsämter auf Weihnachtsmärkten oft verstärkt auf die Einhaltung der Alkohol-Altersgrenzen, da die Verlockung durch Glühwein und andere Heißgetränke groß ist.

Brauche ich für die Silvesterfeier am Brandenburger Tor einen Muttizettel?

Für den Aufenthalt auf der öffentlichen Festmeile gelten die allgemeinen Jugendschutz-Uhrzeitregeln. Da die Feier über Mitternacht hinausgeht, brauchen alle Minderjährigen eine Begleitperson. Ein Muttizettel mit einer volljährigen Vertrauensperson ist die richtige Lösung.

Muttizettel für Silvester herunterladen

Unsere kostenlose Muttizettel Vorlage eignet sich auch für Silvesterpartys und Weihnachtsmarkt-Besuche:

Muttizettel PDF kostenlos herunterladen

Beim Ausfüllen für Silvester beachten Sie:

  • Veranstaltung: Konkreten Namen und Ort angeben
  • Datum: “31.12.2026 bis 01.01.2027” (da die Feier über Mitternacht geht)
  • Uhrzeit: Realistische Endzeit angeben (z.B. “bis 3:00 Uhr”)
  • Begleitperson: Volljährige Person, die tatsächlich die ganze Zeit anwesend ist

Alle Informationen zur Vorlage finden Sie unter Muttizettel Vorlage.

Weiterführende Informationen


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: Februar 2026. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2026


Erstellt von der Muttizettel.net Redaktion. Alle Informationen ohne Gewähr.