Der deutsche Muttizettel gilt in Österreich nicht automatisch. Er beruht auf dem deutschen Jugendschutzgesetz, und das gilt nur in Deutschland. In Österreich gelten die Jugendschutzgesetze der Bundesländer, und zwar auch für Jugendliche aus Deutschland im Urlaub. Über den Einlass entscheidet zusätzlich der Veranstalter.

Geprüft von der Fachredaktion Muttizettel.net am 29. September 2026 anhand des deutschen Jugendschutzgesetzes und der offiziellen österreichischen Informationsseiten (Bundeskanzleramt, oesterreich.gv.at, RIS). Keine individuelle Rechtsberatung.

Gilt der deutsche Muttizettel in Österreich?

Nein, nicht automatisch. Der Muttizettel beruht auf dem deutschen Jugendschutzgesetz. In Österreich gilt das Landesgesetz des Bundeslandes, in dem sich Ihr Kind aufhält. Die deutsche Vorlage ist dort kein vorgesehenes Formular, kann aber als schriftlicher Beleg der elterlichen Zustimmung dienen. Der Veranstalter entscheidet zusätzlich über den Einlass.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Österreich gilt das Recht des Bundeslandes, in dem sich die Jugendlichen aufhalten, nicht das deutsche Jugendschutzgesetz.
  • Die Landesgesetze kennen allgemeine Ausgehzeiten, die es in Deutschland so nicht gibt.
  • Eine volljährige Aufsichtsperson ist auch in Österreich vorgesehen. Welche Nachweise verlangt werden, klären Sie vorab.
  • Der Veranstalter entscheidet über den Einlass, auch wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Was der Muttizettel grundsätzlich leistet, erklärt unser Ratgeber. Allgemeine Fragen zu Reisen und Übernachtungen beantwortet der Leitfaden Muttizettel für Hotels und Auslandsreisen.

Warum der Muttizettel an der Grenze endet

Der Muttizettel ist eine Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG. Erziehungsbeauftragt ist danach jede Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten, in der Regel den Eltern, dauerhaft oder zeitweise Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Wie das genau funktioniert, lesen Sie unter Erziehungsbeauftragung erklärt, in der Definition des Muttizettels und unter So funktioniert der Muttizettel.

Das Jugendschutzgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz. Seine Regeln, etwa zu Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG) oder zu Alkohol (§ 9 JuSchG), gelten in Deutschland. Dort gilt zum Beispiel:

  • Öffentliche Tanzveranstaltungen sind unter 16 nur mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt, ab 16 ohne Begleitung bis 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG).
  • Ab 16 dürfen Jugendliche Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke daraus kaufen und trinken, Spirituosen gibt es erst ab 18 (§ 9 Abs. 1 JuSchG). Ein Muttizettel ändert an diesen Altersgrenzen nichts.

Sobald Ihr Kind die Grenze überquert, spielen diese Regeln für Disco, Festival oder Skihütte keine Rolle mehr. Maßgeblich ist das österreichische Landesrecht. Die Regeln der deutschen Länder vergleicht unsere Übersicht Muttizettel Regeln der deutschen Bundesländer im Vergleich.

Jugendschutz in Österreich: Ländersache

In Österreich ist der Jugendschutz Sache der Bundesländer. Jedes der neun Bundesländer, also Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, hat ein eigenes Landesgesetz. Es gelten die Bestimmungen des Bundeslandes, in dem sich die Jugendlichen gerade aufhalten.

Ausgehzeiten

Anders als in Deutschland kennen die österreichischen Landesgesetze allgemeine Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche, gestaffelt nach Alter. Sie legen fest, bis wann Minderjährige sich ohne Begleitung an öffentlichen Orten aufhalten dürfen. Eltern dürfen jederzeit kürzere Zeiten festlegen.

Zum Vergleich: Die deutschen Regeln erklären wir unter Ausgehzeiten nach dem Jugendschutzgesetz. Sie gelten in Österreich nicht.

Ist eine volljährige Aufsichtsperson dabei, dürfen Jugendliche nach der Übersicht auf oesterreich.gv.at in den meisten Bundesländern über die Ausgehzeiten hinaus unterwegs sein, solange ihr Wohl nicht gefährdet ist. Wer als Aufsichtsperson gilt und wie die Eltern die Aufsicht übertragen, regelt jedes Landesgesetz selbst.

Weil die Zeiten je nach Bundesland abweichen und geändert werden können, nennt diese Seite bewusst keine Uhrzeiten. Prüfen Sie vor der Reise das aktuelle Landesgesetz des Reiseziels. Den geltenden Wortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), eine verständliche Übersicht auf oesterreich.gv.at.

Alkohol und Tabak

Nach der Übersicht des Bundeskanzleramts ist Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren in Österreich generell verboten. Ab 16 sind nicht gebrannte alkoholische Getränke wie Bier und Wein erlaubt, Spirituosen erst ab 18. Tabak- und verwandte Erzeugnisse dürfen unter 18 in der Öffentlichkeit nicht konsumiert werden.

Ein wichtiger Unterschied: In Deutschland dürfen 14- und 15-Jährige derzeit Bier, Wein oder Sekt in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bekommen (§ 9 Abs. 2 JuSchG), mit einem Muttizettel allerdings nicht. In Österreich gibt es diese Ausnahme nach der Übersicht des Bundeskanzleramts nicht. Eine Abschaffung der deutschen Ausnahme ist geplant (Stand: September 2026).

Können Jugendliche in Österreich selbst gestraft werden?

Ja, das ist möglich. Das deutsche Jugendschutzgesetz richtet sich vor allem an Veranstalter und Gewerbetreibende: Verstöße können dort mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 28 Abs. 5 JuSchG). In Österreich sind bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze für Erwachsene Geldstrafen und gegebenenfalls Ersatzfreiheitsstrafen vorgesehen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen. Wie das im Einzelfall aussieht, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Deutschland und Österreich im Vergleich

AspektDeutschlandÖsterreich
RechtsgrundlageEin Bundesgesetz, das JuSchGNeun Landesgesetze, eines je Bundesland
Allgemeine AusgehzeitenNeinJa, nach Alter gestaffelt und je Bundesland verschieden
Begleitung durch ErwachseneErziehungsbeauftragte Person ab 18 (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG), MuttizettelVolljährige Aufsichtsperson, Regeln und Nachweise nach Landesgesetz
Alkohol unter 16Bier, Wein und Sekt ab 14 nur mit Personensorgeberechtigten (§ 9 Abs. 2 JuSchG), derzeitGenerell verboten
Alkohol ab 16Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke darausNicht gebrannte Getränke wie Bier und Wein
SpirituosenAb 18Ab 18
Folgen bei VerstößenVor allem für Veranstalter und Gewerbetreibende, Bußgeld bis 50.000 Euro (§ 28 Abs. 5 JuSchG)Auch für Jugendliche: Beratungsgespräche, unter Umständen Geldstrafen

Stand: 29. September 2026. Eine Abschaffung der deutschen Ausnahme für 14- und 15-Jährige ist geplant. Bitte das aktuelle Landesgesetz des Reiseziels prüfen.

Einlass entscheidet der Veranstalter

Selbst wenn das Landesgesetz eine Begleitung durch eine volljährige Aufsichtsperson zulässt: Ob Ihr Kind in einen Club, zu einem Festival oder in eine Après-Ski-Bar kommt, entscheidet der Betreiber mit seinem Hausrecht. Er kann ein Mindestalter festlegen, bestimmte Nachweise verlangen oder einen deutschen Muttizettel schlicht nicht akzeptieren.

  • Vorher fragen: Schreiben Sie dem Veranstalter vor dem Ticketkauf und fragen Sie, ob Minderjährige mit Begleitperson zugelassen sind und welche Unterlagen verlangt werden. Eine schriftliche Antwort können Sie mitnehmen.
  • Ticketbedingungen lesen: Altersregeln stehen oft in den Bedingungen des Veranstalters. Mehr dazu unter Muttizettel bei Eventim-Veranstaltungen.
  • Ausweis dabeihaben: Jugendliche sollten einen Lichtbildausweis mitführen, damit sie ihr Alter nachweisen können.

Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitgeben

Auch wenn der deutsche Muttizettel in Österreich nicht automatisch anerkannt wird, lohnt sich eine schriftliche Erklärung. Sie zeigt, dass die Eltern informiert sind und zustimmen, wer die Aufsicht übernimmt und wie die Eltern erreichbar sind. Die Muttizettel Vorlage können Sie als Grundlage nutzen:

Muttizettel als PDF herunterladen

Die Vorlage ist kostenlos. Welche Daten beim Download gespeichert werden, steht in unserer Datenschutzerklärung unter „PDF-Downloads“.

Ergänzen Sie für eine Reise nach Österreich:

  • Reiseziel mit Bundesland und Zeitraum
  • Name und Anschrift der Unterkunft
  • Name, Geburtsdatum und Telefonnummer der volljährigen Begleitperson
  • Telefonnummer, unter der mindestens ein Elternteil jederzeit erreichbar ist
  • Hinweis, dass die Aufsicht für diesen Zeitraum übertragen wird
  • Unterschrift aller Sorgeberechtigten

Ob die Stelle vor Ort die Erklärung akzeptiert, entscheidet sie selbst. Für Hotels kann eine gesonderte Vollmacht nötig sein.

Checkliste: Muttizettel und Unterlagen für Österreich (7 Schritte)

  1. Bundesland des Reiseziels feststellen und das aktuelle Landesjugendschutzgesetz im RIS oder auf oesterreich.gv.at nachlesen.
  2. Beim Veranstalter, Club oder Hotel nachfragen, ob Minderjährige zugelassen sind und welche Nachweise verlangt werden.
  3. Personalausweis oder Reisepass des Jugendlichen einpacken.
  4. Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit Kontaktdaten ausfüllen und unterschreiben.
  5. Kopie des Ausweises eines Elternteils beilegen, wenn der Veranstalter das verlangt.
  6. Krankenversicherungskarte und wichtige Gesundheitsinformationen wie Allergien mitgeben.
  7. Mit der Begleitperson klare Absprachen treffen: Heimweg, Alkohol, Erreichbarkeit.

Diese Liste ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Pflicht.

Typische Situationen in Österreich

Club oder Disco: Ob Ihr Kind mit einer Begleitperson länger bleiben darf, hängt vom Landesgesetz und vom Hausrecht des Clubs ab. Für 16-Jährige lohnt ein Blick auf die deutschen Regeln für 16-Jährige, um die Unterschiede zu kennen.

Festival: Große Festivals haben meist eigene Altersregeln in den Ticketbedingungen. Bei Camping kommen Fragen zur Übernachtung dazu, siehe Festival mit Camping.

Skiurlaub, Après-Ski oder Klassenfahrt: Auch in der Skihütte gilt das Landesgesetz, einschließlich der Regeln zu Alkohol. Bei Klassenfahrten übernehmen in der Regel die Lehrkräfte die Aufsicht; die Schule informiert, welche Einverständniserklärung sie braucht.

Für Jugendliche: Das musst du wissen

Du fährst nach Österreich und willst feiern gehen? Dann gilt dort nicht das deutsche Jugendschutzgesetz, sondern das Gesetz des Bundeslands, in dem du gerade bist.

  • Was geht: Mit einer volljährigen Aufsichtsperson, der deine Eltern die Aufsicht übertragen haben, darfst du in den meisten Bundesländern über die allgemeinen Ausgehzeiten hinaus unterwegs sein. Frag vorher nach, was im jeweiligen Bundesland gilt.
  • Was nicht geht: Unter 16 gibt es in Österreich keinen Alkohol, auch nicht in Begleitung. Mit 16 und 17 sind Bier und Wein erlaubt, Schnaps, Shots und Longdrinks nicht.
  • Achtung: In Österreich kannst du bei Verstößen selbst belangt werden, etwa mit einem verpflichtenden Beratungsgespräch oder einer Geldstrafe.
  • Nie fälschen: Wer einen Muttizettel fälscht, etwa die Unterschrift der Eltern nachmacht, kann sich in Deutschland wegen Urkundenfälschung strafbar machen (§ 267 StGB). Strafrechtlich verantwortlich bist du dort ab 14 (§ 19 StGB).

Nimm immer deinen Ausweis mit. Der Türsteher darf dich trotzdem abweisen, auch mit allen Zetteln.

Häufige Fragen zum Muttizettel in Österreich

Gilt der Muttizettel in Österreich?

Nicht automatisch. Der Muttizettel beruht auf dem deutschen Jugendschutzgesetz, das nur in Deutschland gilt. In Österreich gelten die Jugendschutzgesetze der Bundesländer, und über den Einlass entscheidet der Veranstalter.

Kann ich den Muttizettel als PDF in Österreich nutzen?

Sie können die PDF-Vorlage als schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitführen. Eine Anerkennung garantiert sie nicht, sie belegt aber, dass die Eltern informiert sind und zustimmen. Ergänzen Sie Reiseziel, Zeitraum und Ihre Erreichbarkeit.

Gibt es in Österreich Ausgehzeiten für Jugendliche?

Ja. Die Landesgesetze kennen allgemeine Ausgehzeiten, gestaffelt nach Alter. Die genauen Zeiten unterscheiden sich je nach Bundesland und sollten im aktuellen Landesgesetz nachgelesen werden.

Können Jugendliche in Österreich selbst bestraft werden?

Ja, vorgesehen sind verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen Geldstrafen. Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesland.

Was sollte ich Jugendlichen für eine Reise nach Österreich mitgeben?

Ausweis oder Reisepass, eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit erreichbarer Telefonnummer und die Kontaktdaten der Begleitperson. Sinnvoll sind außerdem die Adresse der Unterkunft und die Krankenversicherungskarte.

Welches Jugendschutzgesetz gilt für deutsche Jugendliche in Österreich?

Das Landesgesetz des Bundeslandes, in dem sich die Jugendlichen gerade aufhalten. Das deutsche Jugendschutzgesetz gilt nur in Deutschland. Wer in Tirol Ski fährt, richtet sich nach dem Tiroler Gesetz, wer in Wien ein Konzert besucht, nach dem Wiener Gesetz.

Ab wann darf man in Österreich Alkohol trinken?

Unter 16 ist Alkohol in Österreich generell verboten, auch mit Begleitung. Ab 16 sind nicht gebrannte Getränke wie Bier und Wein erlaubt, Spirituosen erst ab 18. Genaue Einzelheiten regelt das Landesgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Weitere Antworten finden Sie unter weitere Fragen zum Muttizettel, im Muttizettel Ratgeber und in der Übersicht Muttizettel in der Rechtspraxis.

So haben wir diese Seite geprüft

  • Deutsches Recht: Die Angaben zum Jugendschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, § 5, § 9, § 28 JuSchG) und zum Strafgesetzbuch (§§ 19, 267 StGB) beruhen auf dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de.
  • Österreichisches Recht: Die Angaben zu Österreich stammen aus den offiziellen Übersichten des Bundeskanzleramts und von oesterreich.gv.at. Wir kennzeichnen sie im Text als solche.
  • Bewusst keine Uhrzeiten: Sie unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich ändern.

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Quellen und weiterführende Informationen

Zuletzt überprüft: 29. September 2026.