Bei Festivals mit Camping übernimmt die Begleitperson die Aufsicht nicht nur für einen Abend, sondern über mehrere Tage und Nächte. Dieser Guide erklärt, was das Jugendschutzgesetz dafür regelt und was nicht, welche Regeln Festivalveranstalter per Hausrecht festlegen und wie Eltern und Begleitperson Aufsicht und Unterlagen organisieren und Haftungsrisiken klein halten.
Rechtliche Grundlagen für Mehrtages-Veranstaltungen
1. Erweiterte Aufsichtspflicht bei Camping
§ 1631 BGB - Inhalt der Personensorge
Bei mehrtägigen Events geht die Aufsichtspflicht über normale Veranstaltungsbegleitung hinaus:
§ 1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Relevanter Aspekt: Ob Ihr Kind mehrere Tage auf ein Festival fährt und dort
zeltet, entscheiden Sie als Eltern (Aufenthaltsbestimmung). Die Aufsicht vor
Ort können Sie einer volljährigen Begleitperson auch für mehrere Tage übertragen
(§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG: „auf Dauer oder zeitweise“). Eine bestimmte Form
schreibt das Gesetz nicht vor; üblich ist ein schriftlicher Muttizettel für den
gesamten Zeitraum.
2. Veranstaltungsrechtliche Besonderheiten
Landesversammlungsstättenverordnungen und Jugendschutz
Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder regeln Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, etwa Rettungswege, Brandschutz und Ordnungsdienst. Jugendschutzregeln wie eigene Minderjährigenbereiche, einen Betreuungsnachweis rund um die Uhr oder einen Betreuungsschlüssel für Begleitpersonen enthalten sie nicht. Für Minderjährige auf Festivals gilt das Jugendschutzgesetz, und zwar in allen Bundesländern gleich:
- Tanzen im Vordergrund (etwa DJ-Sets, Raves, Techno- oder Elektrofestivals wie das Love Music Festival): Es gelten die Regeln für Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG). Unter 16-Jährige dürfen nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person dabei sein, 16- und 17-Jährige ohne Begleitung bis 24 Uhr, danach nur mit Begleitung.
- Konzerte, bei denen das Geschehen auf der Bühne im Mittelpunkt steht: Behörden gehen in der Regel nicht von einer Tanzveranstaltung aus; dann nennt das Gesetz keine Uhrzeit. Die Einordnung ist aber nicht immer eindeutig. Findet ein Konzert in einer Gaststätte statt, gilt § 4 JuSchG.
- Alkohol und Rauchen: Die Regeln der §§ 9 und 10 JuSchG gelten auch auf dem Festival- und Campinggelände.
- Übernachtung und Camping regelt das Jugendschutzgesetz nicht.
- Behördliche Auflagen: Geht von einer Veranstaltung eine Gefährdung für Kinder oder Jugendliche aus, kann die zuständige Behörde dem Veranstalter Alters- und Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen machen (§ 7 JuSchG). Solche Regeln gelten nur dort und müssen vor Ort bekannt gemacht werden.
Mindestalter, Begleitpflichten und eigene Formulare legen die Festivalveranstalter per Hausrecht oder in ihren Geschäftsbedingungen fest. Sie dürfen strenger sein als das Gesetz, aber nicht großzügiger.
Haftungsrisiken bei Festival-Szenarien
Komplexe Haftungsverteilung
Wer als Begleitperson die Aufsicht übernimmt, kann haften, wenn das Kind oder die jugendliche Person anderen einen Schaden zufügt (§ 832 BGB). Das gilt nicht, wenn die Aufsichtspflicht erfüllt wurde oder der Schaden auch bei ordentlicher Aufsicht entstanden wäre. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt vor allem von Alter und Reife des oder der Jugendlichen und von der konkreten Situation ab. Die Eltern bleiben dafür verantwortlich, eine geeignete Begleitperson sorgfältig auszuwählen und zu informieren. Jugendliche können für Schäden auch selbst haften (§ 828 Abs. 3 BGB).
Spezielle Risikobereiche bei Festivals
1. Zeltplatz-Haftung
Besondere Gefahrenquellen:
- Sturzgefahren: Unebener Boden, Zeltschnüre, schlechte Beleuchtung
- Brandgefahren: Grillverbot-Missachtung, unsachgemäße Gaskocher
- Diebstahlsschutz: Wertsachen-Aufbewahrung, Zelt-Sicherung
2. Alkohol- und Substanzkonsum
Die Alkohol- und Rauchregeln des Jugendschutzgesetzes gelten auch auf dem Festival- und Campinggelände. Ein Muttizettel ändert nichts an den Alkoholregeln des § 9 JuSchG. In Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit gilt: Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke daraus, etwa Radler oder Weinschorle, gibt es erst ab 16. Spirituosen und alle Getränke damit, etwa Alkopops, Longdrinks oder Shots, gibt es erst ab 18, egal wie viel Alkohol sie enthalten. 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein oder Sekt derzeit nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils trinken, nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.
Hinweis (Stand: September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das sogenannte begleitete Trinken ab 14 abschaffen soll. Danach sollen 14- und 15-Jährige auch in Begleitung ihrer Eltern in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit weder Bier noch Wein oder Sekt bekommen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis die Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regel.
Was das für die Aufsichtsperson bedeutet:
- Keine besonderen Durchsuchungsrechte: Die Aufsichtsperson handelt im Rahmen dessen, was sie mit den Eltern vereinbart hat. Wie sie mit Alkohol und anderen Substanzen umgehen soll, etwa ob sie Taschen kontrollieren darf, sprechen Eltern und Aufsichtsperson am besten vorher ab.
- Sofortiges Eingreifen, wenn der oder die Jugendliche Alkohol trinkt, der nach § 9 JuSchG nicht erlaubt ist oder den die Eltern verboten haben. Rauchen und Dampfen, auch mit nikotinfreien E-Zigaretten, dürfen Minderjährigen in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht gestattet werden, auch nicht mit Muttizettel (§ 10 JuSchG).
- Notfall: Bei Verdacht auf eine Alkoholvergiftung sofort den Notruf 112 wählen und die Person nicht allein lassen. Ist sie bewusstlos, atmet aber, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage.
Praktische Umsetzung: Festival-Aufsichtskonzepte
Dokumentation für mehrtägige Events
Erweiterte Vollmacht für Festivals
VOLLMACHT UND ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG FÜR MEHRTÄGIGES FESTIVAL-EVENT
Ich/Wir, sorgeberechtigte(r) Elternteil(e) von
[Vollständiger Name des Kindes], geb. am [Datum],
übertrage(n) hiermit [Name der Aufsichtsperson], geb. am [Datum],
Handy: [Nr.], für das Festival [Name, Ort] und den Zeitraum
vom [Anreisedatum, Uhrzeit] bis [Abreisedatum, Uhrzeit]
die Aufsicht über mein/unser Kind (Erziehungsbeauftragung nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG), insbesondere:
24-Stunden-Betreuung und Nachtaufsicht
Aufenthaltsbestimmung auf dem Festivalgelände
Gesundheitsfürsorge und Notfallentscheidungen
Durchsetzung von Alkohol- und Substanzverboten
Zeltplatz-Organisation und -sicherheit
Finanzielle Verfügungsgewalt bis [Betrag] €
Vorzeitige Abreise bei Notfällen oder Verstößen
NOTFALL-ERREICHBARKEIT (24/7):
Mutter: [Handy-Nr.] / Vater: [Handy-Nr.]
Backup-Kontakt: [Name, Telefon]
BESONDERE ANWEISUNGEN:
- Alkohol: [kein Alkohol / ab 16 nur Bier, Wein oder Sekt; Spirituosen erst ab 18]
- Zelt nach [Uhrzeit] nicht ohne Aufsichtsperson verlassen
- Täglich SMS-Kontakt mit Eltern
- Bei Regelverstoß: Sofortige Elternbenachrichtigung
MEDIZINISCHE INFORMATIONEN:
Allergien: [Liste]
Medikamente: [Liste mit Dosierung]
Krankenversicherung: [Name, Versicherten-Nr.]
Hausarzt: [Kontaktdaten]
[Ort, Datum]
[Unterschrift sorgeberechtigte(r) Elternteil(e)] [Unterschrift Aufsichtsperson]
Eine bestimmte Form oder bestimmte Angaben schreibt das Gesetz nicht vor; die Vorlage enthält die Angaben, die für ein mehrtägiges Festival sinnvoll sind. Bei gemeinsamem Sorgerecht genügt in der Regel die Unterschrift eines Elternteils. Manche Veranstalter verlangen per Hausrecht beide Unterschriften, ein eigenes Formular oder eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils.
Empfohlene Zusatz-Dokumente
Gesetzlich vorgeschrieben ist keines dieser Dokumente; sie erleichtern aber die Organisation und helfen im Notfall.
- Festival-spezifische Sicherheitsvereinbarung
- Medizinische Vollmacht der Eltern für ärztliche Behandlungen, falls sie nicht erreichbar sind
- Finanzielle Vollmacht für Notfälle und vorzeitige Abreise
- Verhaltenscodex mit klaren Regeln und Konsequenzen
Aufsichtskonzept für verschiedene Festival-Phasen
Phase 1: Anreise und Aufbau (Tag 1)
Kritisches Zeitfenster: die Hauptanreise, wenn viele Besucher gleichzeitig ankommen und Zeltplätze suchen
Empfehlungen für die Aufsichtsperson:
- Gemeinsame Anreise oder dokumentierte Übergabe am Eingang
- Zeltplatz-Auswahl in sicherem, gut beleuchtetem Bereich
- Lageplan erstellen mit Treffpunkten und Notfall-Routen
- Erste Orientierung über Festivalgelände und Sicherheitseinrichtungen
- Handy-Empfang testen und Notfall-Apps installieren
Rechtliche Haftungsfallen:
- Aufsicht erst ab dem Einlass: Die Aufsicht beginnt zu dem Zeitpunkt, den die Eltern mit der Aufsichtsperson vereinbart haben, bei gemeinsamer Anreise also meist schon mit der Abfahrt
- Aufsichtslücken ohne Absprache: Wie viel Freiraum Jugendliche bekommen, hängt von Alter und Reife ab und sollte vorher mit den Eltern abgesprochen sein. Wer Jugendliche ohne Absprache lange sich selbst überlässt, riskiert, die Aufsichtspflicht zu verletzen und für Schäden zu haften (§ 832 BGB)
Phase 2: Festival-Programm (Tag 1-3)
Flexibles Aufsichtsmanagement:
Konzert-Begleitung:
- Steht das Tanzen im Vordergrund, etwa bei DJ-Sets, Raves oder Aftershow-Partys, bleibt die Aufsichtsperson bei unter 16-Jährigen durchgehend dabei und bei 16- und 17-Jährigen ab 24 Uhr (§ 5 JuSchG); gelegentliche Treffen reichen dann nicht
- Bei Konzerten, bei denen das Bühnengeschehen im Mittelpunkt steht, nennt das Gesetz keine Uhrzeit; wie eng die Begleitung sein muss, richtet sich nach den Regeln des Veranstalters und der Absprache mit den Eltern
- Feste Treffpunkte vor jeder Bühne definieren
- WhatsApp-Standort-Sharing aktiviert
- Alkoholkontrollen vor jedem Bühnenbesuch
Zeltplatz-Aufenthalte:
- Aufsichtsperson bleibt auf dem Gelände und jederzeit erreichbar
- Eine ständige Sichtverbindung schreibt das Gesetz nicht vor; wie viel Freiraum der oder die Jugendliche bekommt, hängt von Alter und Reife ab und wird vorher mit den Eltern abgesprochen
- Gemeinsame Mahlzeit-Zeiten als Kontrollpunkte
Nachtruhe:
- Übernachtung in der Nähe: Übernachtung und Camping regelt das Jugendschutzgesetz nicht; sinnvoll ist, dass die Aufsichtsperson in unmittelbarer Nähe zeltet. Manche Festivals verlangen per Hausrecht einen gemeinsamen Campingbereich
- Handy-Erreichbarkeit durchgehend gewährleistet
Phase 3: Abreise und Nachbereitung (Tag 4)
Kontrollierte Beendigung:
- Vollständige Zeltplatz-Räumung unter Aufsicht
- Gemeinsame Abreise oder dokumentierte Übergabe
- Schadens-Check: Eventuelle Schäden dokumentieren
- Eltern-Information über Verlauf und besondere Vorkommnisse
Festival-spezifische Compliance-Anforderungen
Für Großfestivals (>10.000 Teilnehmer)
Southside, Rock am Ring, Hurricane Festival:
Welche Einlassregeln Southside, Rock am Ring und Hurricane für Minderjährige haben, etwa zum Mindestalter, zur Begleitperson, zum Camping oder zu einem eigenen Formular, legt der jeweilige Veranstalter per Hausrecht fest; die Regeln können sich von Jahr zu Jahr ändern. Prüfen Sie die aktuellen Regeln vor dem Besuch auf der offiziellen Website. Der Muttizettel ist keine Einlassgarantie: Veranstalter dürfen strengere Regeln festlegen als das Gesetz, aber keine großzügigeren.
Rechtliche Mindestanforderungen (für alle Festivals, unabhängig von der Größe):
- Betreuungsschlüssel: Das Jugendschutzgesetz nennt keine Höchstzahl von Jugendlichen pro Aufsichtsperson; die Aufsicht muss aber realistisch möglich sein. Manche Veranstalter begrenzen die Zahl per Hausrecht.
- Qualifikationsnachweis: Verlangt das Gesetz nicht. Die Aufsichtsperson muss volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt, und vorher mit einem sorgeberechtigten Elternteil vereinbart haben, dass sie die Aufsicht übernimmt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Manche Veranstalter verlangen per Hausrecht ein höheres Mindestalter, etwa 21.
- Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft: Schreibt das Jugendschutzgesetz nicht vor; Übernachtung und Camping regelt es nicht. Die Aufsichtsperson muss aber vor Ort und erreichbar sein, solange die Begleitung nötig ist, und die Aufsicht tatsächlich ausüben können; wer selbst stark alkoholisiert ist, kann das nicht. Verlässt sie das Festival vorzeitig, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung.
- Alkohol-Kontrollsystem: Ein bestimmtes Kontrollsystem schreibt das Gesetz nicht vor. Wer Minderjährigen aber vorsätzlich Alkohol besorgt, den sie nicht trinken dürfen, handelt ordnungswidrig (§ 28 Abs. 4 JuSchG).
Versicherungsrechtliche Besonderheiten
Haftpflichtversicherung für die Festival-Aufsicht:
Ob Ihre Haftpflichtversicherung Schäden übernimmt, für die Sie als Begleitperson haften, regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Fragen Sie vorab bei Ihrem Versicherer nach, zum Beispiel:
| Risiko-Kategorie | Was Sie vorab klären sollten |
|---|---|
| Personenschäden | Sind Schäden versichert, für die Sie als Aufsichtsperson haften (§ 832 BGB), und wie hoch ist die Deckungssumme? |
| Zeltschäden | Sind Schäden an fremden Zelten und an geliehener Ausrüstung mitversichert? |
| Alkoholschäden | Gibt es Einschränkungen, wenn bei einem Schaden Alkohol im Spiel war? |
| Auslandsfestivals | Gilt der Versicherungsschutz auch bei Festivals im Ausland? |
Risk-Management-Strategien
Sturzprävention
Sinnvolle Maßnahmen:
- LED-Zeltschnur-Markierung in der Nacht
- Rutschfeste Zeltplane bei Regenrisiko
- Erste-Hilfe-Set mit Zahn-Notfall-Box
- Notfall-Beleuchtung (batteriebetrieben)
Alkohol-Kontroll-Systeme
Was sich empfiehlt:
- Dokumentierte Absprachen: Alkoholregeln und Konsequenzen vorher mit den Eltern und dem oder der Jugendlichen festlegen und schriftlich festhalten
- Aufmerksame Begleitung: Verhalten im Blick behalten und bei Auffälligkeiten nachfragen; feste Kontrollintervalle oder Alkoholtests schreibt das Gesetz nicht vor
- Sofort-Intervention: Bei erstem verbotenem Alkoholkonsum direkte Eltern-Information
Praktische Checklisten für Festival-Aufsicht
8 Wochen vor Festival
- Vollmacht-Erstellung: Muttizettel für den gesamten Zeitraum ausfüllen; eine Beglaubigung, etwa beim Notar, ist nicht nötig. Prüfen, ob das Festival ein eigenes Formular verlangt
- Versicherung prüfen: beim Versicherer nachfragen, ob die Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, für die die Aufsichtsperson haftet
- Erste-Hilfe-Kurs für Aufsichtsperson absolvieren
- Festival-Regelwerk studieren und Minderjährigen erklären
- Notfall-Kontakte sammeln: Ärzte, Anwälte, Versicherung
2 Wochen vor Festival
- Medizinische Unterlagen vollständig sammeln
- Finanzielle Mittel planen: Notfall-Reserve, Abreise-Geld
- Technische Ausrüstung: Handy-Ladegeräte, GPS-Tracker
- Verhaltens-Briefing mit Minderjährigen durchführen
- Eltern-Information über finale Arrangements
Am Festival-Tag
- Vollständige Dokumentenmappe: Vollmacht bzw. Muttizettel, Lichtbildausweise, Medizin-Info, Kontakte
- Notfall-Ausrüstung: Erste-Hilfe, Medikamente, Taschenlampe
- Kommunikation aktivieren: Handy-Tracking, WhatsApp-Gruppen
- Check-in-Protokoll: Erste Orientierung, Notfall-Treffpunkte
- Eltern-Kontakt: Ankunfts-Bestätigung senden
Täglich während des Festivals
Morning Check (08:00-10:00 Uhr)
- Gesundheits-Check: Unversehrtheit, Müdigkeit, Stimmung
- Ausrüstungs-Check: Handy-Akku, Geld, Medikamente
- Tagesplanung besprechen: Konzerte, Treffzeiten, Verhaltensregeln
- Eltern-Update: SMS mit Status und Tagesplan
Evening Check (22:00-23:00 Uhr)
- Alkohol-Kontrolle: Verhalten beobachten, bei Auffälligkeiten nachfragen
- Zeltplatz-Sicherheit: Beleuchtung, Wertsachen verstauen
- Nacht-Arrangements: Aufsichts-Bereitschaft, Notfall-Plan
- Eltern-Information: Tagesbericht, morgige Pläne
Krisenmanagement bei Festival-Notfällen
Medizinische Notfälle
Bei Bewusstlosigkeit oder Verdacht auf eine Alkoholvergiftung:
Sofort Hilfe holen:
- Notruf 112 wählen und die Person nicht allein lassen; zusätzlich kann der Sanitätsdienst des Festivals helfen
- Ist die Person bewusstlos, atmet aber, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage
Eltern-Benachrichtigung:
- Telefonanruf mit Situationsbeschreibung
- WhatsApp-Standort senden
- Krankenhaus-Information weitergeben
Unterlagen und Dokumentation:
- Notfall-Vollmacht und medizinische Informationen bereithalten
- Versicherung kontaktieren
- Vorfall dokumentieren (Uhrzeit, Ablauf, Zeugen)
Verhaltens-Verstöße und Regelverletzungen
Eskalationsstufen bei verbotenem Alkoholkonsum (Alkohol, den der oder die Jugendliche nach § 9 JuSchG nicht trinken darf oder den die Eltern untersagt haben):
Stufe 1: Erstverstoß
- Sofortige Konfrontation und Alkohol-Entfernung
- Direkte Eltern-Information
- Verschärfte Kontrollen
- Dokumentation des Vorfalls
Stufe 2: Wiederholung
- Erneute Eltern-Kontaktierung mit Abreise-Androhung
- Räumliche Trennung von “Problemgruppe”
- Gesundheitszustand im Blick behalten
- Weiteres Vorgehen mit den Eltern abstimmen
Stufe 3: Gefährdung
- Bei gesundheitlicher Gefahr sofort den Notruf 112 wählen
- Sofortige Festival-Beendigung einleiten
- Eltern-Anreise veranlassen oder Rücktransport organisieren
- Umfassende Incident-Dokumentation für Versicherung
Fazit für Festival-Rechtspraxis
Für Eltern: Kritische Erfolgsfaktoren
- Aufsichtsperson-Qualifikation ist entscheidend: Gesetzlich muss sie nur volljährig sein; in der Praxis zählen Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung und Erste-Hilfe-Kenntnisse. Für die sorgfältige Auswahl und Information der Aufsichtsperson bleiben Sie als Eltern verantwortlich
- Vollmacht auf das Festival zuschneiden: Ein besonderes Festival-Formular schreibt das Gesetz nicht vor, der Muttizettel sollte aber das Festival und den gesamten Zeitraum inklusive An- und Abreise nennen; manche Festivals verlangen ein eigenes Formular
- Erreichbarkeit sicherstellen: Die Aufsichtsperson muss vor Ort und erreichbar sein, solange die Begleitung nötig ist; Powerbank, feste Treffpunkte und ein Backup-Kontakt helfen, wenn ein Handy ausfällt
- Versicherungsschutz prüfen: Ob die Haftpflichtversicherung Schäden übernimmt, regeln die Versicherungsbedingungen; fragen Sie vorab beim Versicherer nach
Für Aufsichtspersonen: Professionelle Vorbereitung
- Rechtliche Verantwortung verstehen: Sie übernehmen als erziehungsbeauftragte Person die Aufsicht für den mit den Eltern vereinbarten Zeitraum, bei Festivals oft über mehrere Tage; die Eltern bleiben sorgeberechtigt. Für Schäden, die der oder die Jugendliche anderen zufügt, können Sie haften (§ 832 BGB)
- Technische Ausrüstung optimieren: GPS-Tracker, Notfall-Apps, Medical-Equipment
- Krisenpläne entwickeln: Für jedes Risiko-Szenario vorbereitet sein
- Eigene Haftung minimieren: Beim Versicherer klären, ob die Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, für die Sie als Aufsichtsperson haften; Absprachen mit den Eltern schriftlich festhalten
Für Festival-Veranstalter: Compliance-Empfehlungen
- U18-Konzepte professionalisieren: Separate Bereiche, spezialisierte Security
- Aufsichtspersonen-Standards definieren: Qualifikation, Betreuungsschlüssel, Bereitschaft
- Klare Einlassregeln schaffen: Mindestalter, Begleitpflichten und ein eventuelles eigenes Formular in den Geschäftsbedingungen festlegen und vorab veröffentlichen; strenger als das Gesetz ist erlaubt, großzügiger nicht. In Zweifelsfällen müssen Veranstalter Alter und Berechtigung der Begleitperson prüfen (§ 2 JuSchG)
- Notfall-Infrastruktur ausbauen: Medical-Center, Eltern-Hotline, Rechtsberatung
Weiterführende Festival-Rechtshilfe
Bei konkreten Fragen helfen Veranstalter, Jugendamt oder Anwalt
Welche Einlassregeln ein Festival für Minderjährige hat, erfahren Sie beim Veranstalter. Allgemeine Fragen zum Jugendschutz beantwortet das örtliche Jugendamt. Muttizettel.net informiert allgemein und bietet keine individuelle Rechtsberatung; geht es nach einem Vorfall um Schadensersatz, ein Bußgeld oder ein Strafverfahren, wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Fragen zu unseren Inhalten und Vorlagen können Sie uns über die Kontaktseite schicken.
Mehr zum Thema: Festival-Muttizettel für Rock am Ring, Southside & Co., Muttizettel für Konzerte und Begleitperson-Guide: Rechte und Pflichten. Wer ins Nachbarland fährt, liest nach, ob die deutsche Vorlage in Österreich gilt.
Stand: September 2026. Die Einlassregeln einzelner Festivals wie Southside, Rock am Ring oder Hurricane legt der jeweilige Veranstalter fest; sie können sich jedes Jahr ändern.