Einen Muttizettel brauchen Jugendliche in Rostock, wenn sie unter 16 sind oder mit 16 und 17 nach 24 Uhr auf einer Tanzveranstaltung bleiben wollen und statt der Eltern eine volljährige erziehungsbeauftragte Person mitgeht (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Kommt ein sorgeberechtigter Elternteil selbst mit, ist kein Zettel nötig. Über den Einlass entscheidet der Betreiber.
Die kostenlose Vorlage: Muttizettel als PDF herunterladen. Weitere Varianten finden Sie unter Muttizettel-Vorlage.
Muttizettel in Rostock: Was gilt für Jugendliche?
Für Rostock gibt es kein eigenes Jugendschutzrecht. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist Bundesrecht und gilt in der Rostocker Innenstadt, in Warnemünde und in ganz Mecklenburg-Vorpommern genauso wie in Hamburg oder München. Für öffentliche Tanzveranstaltungen wie Clubnächte, Partys oder Discos gilt § 5 Abs. 1 JuSchG:
- Unter 16 Jahren: nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel ein Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Person.
- Mit 16 und 17 Jahren: ohne Begleitung längstens bis 24 Uhr, danach nur mit Begleitung.
Der Muttizettel ist kein amtliches Formular. Er hält schriftlich fest, dass Sie als Eltern einer volljährigen Person für den Abend Erziehungsaufgaben übertragen haben. Neben dem Gesetz gilt das Hausrecht des Betreibers: Ein Club darf strenger sein, aber nicht großzügiger als das Gesetz. Der Muttizettel ist deshalb keine Einlassgarantie.
Altersgrenzen in Rostock nach Jugendschutzgesetz
Unter 16 nur mit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person, mit 16 und 17 ohne Begleitung bis 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG).
| Alter | Ohne Begleitung | Mit Eltern oder Begleitperson (Muttizettel) |
|---|---|---|
| Unter 16 | Nicht erlaubt | Erlaubt, solange die Begleitung dabei ist |
| 16 und 17 | Bis 24 Uhr | Auch nach 24 Uhr, solange die Begleitung dabei ist |
| Ab 18 | Keine Einschränkung durch das JuSchG | Nicht nötig |
Die 24-Uhr-Grenze gilt nur ohne Begleitung. Verlässt die Begleitperson die Veranstaltung, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung. Mehr dazu: Ausgehzeiten nach dem Jugendschutzgesetz, Muttizettel unter 16 und Muttizettel mit 16.
Ausnahmen gibt es für Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe (§ 5 Abs. 2 JuSchG). Für Gaststätten gilt § 4 Abs. 1 JuSchG: Unter 16-Jährige dürfen sich ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr dort aufhalten, 16- und 17-Jährige nicht zwischen 24 und 5 Uhr.
Muttizettel für das Zwischenbau in Rostock
Für das Zwischenbau in Rostock gilt das Jugendschutzgesetz wie überall: Unter 16 nur mit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person, mit 16 und 17 ohne Begleitung bis 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Einen Muttizettel brauchen Sie nur, wenn statt der Eltern eine andere volljährige Person mitgeht. Ob Minderjährige eingelassen werden, entscheidet allein der Betreiber.
Zwischenbau Rostock: Was der Club selbst veröffentlicht
Stand 29. September 2026 nennt das Zwischenbau auf seiner offiziellen Website diese Einlassregeln:
- In der Regel ab 18: “Der Zwischenbau ist in der Regel bei allen Veranstaltungen ab 18 Jahren.” Für diese Abende hilft auch ein Muttizettel nicht.
- Ausnahmen ab 16: Die Veranstaltungsreihe Houserasten, die fünfmal im Jahr stattfindet, und die Ping Pong Night lassen Gäste ab 16 Jahren ein. Unter 16 kommt man laut diesen Angaben auch dort nicht hinein.
- Muttizettel: Für Minderjährige verweist der Club auf das Formular der Hansestadt Rostock (siehe unten). 16- und 17-Jährige brauchen bei diesen Abenden eine erziehungsbeauftragte Person, wenn sie nach 24 Uhr bleiben wollen.
Welche Abende anstehen und welche Altersangabe jeweils gilt, steht im Veranstaltungskalender des Zwischenbaus. Muttizettel.net hat keine Verbindung zum Betreiber; bei Unklarheiten fragen Sie dort schriftlich nach und nehmen die Antwort zum Einlass mit. Allgemeine Hinweise zum Einlass finden Sie unter Muttizettel für Club und Disco.
Das Muttizettel-Formular der Hansestadt Rostock
Die Hansestadt Rostock stellt ein eigenes Formular zur Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz bereit. Es enthält einige Punkte, auf die Sie auch bei unserer Vorlage achten sollten:
- Die Beauftragung gilt nur für eine Person und eine genannte Veranstaltung, mit Datum und einer Uhrzeit, bis zu der die Erlaubnis gilt.
- Die erziehungsbeauftragte Person bestätigt, dass sie die Veranstaltung gemeinsam mit dem Jugendlichen besucht und verlässt und den sicheren Heimweg gewährleistet.
- Bei Trunkenheit der erziehungsbeauftragten Person verliert die Übertragung laut Formular ihre Gültigkeit; weitergeben an Dritte darf sie den Auftrag nicht.
Erziehungsbeauftragung in Rostock: Wer darf begleiten?
Als Begleitperson darf jede volljährige Person mitgehen, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil vorher vereinbart hat, für den Abend Erziehungsaufgaben zu übernehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
- Volljährig: mindestens 18 Jahre alt, Ausweis dabei.
- Vereinbarung: vorher mit einem sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen, schriftlich auf dem Muttizettel festgehalten.
- Aufsicht: die ganze Zeit vor Ort und aufsichtsfähig. Wer stark betrunken ist, kann keine Aufsicht führen.
- Nachweis: Die Begleitperson muss ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen; Veranstalter müssen sie in Zweifelsfällen überprüfen (§ 2 Abs. 1 JuSchG).
Was passiert, wenn die Begleitperson geht? Dann endet die Begleitung. Unter 16-Jährige müssen die Veranstaltung ebenfalls verlassen, 16- und 17-Jährige nach 24 Uhr auch. Manche Veranstalter verlangen per Hausrecht ein höheres Mindestalter der Begleitperson. Mehr dazu: Wer darf Begleitperson sein und Erziehungsbeauftragung erklärt.
Aufsicht heißt Verantwortung. Die Begleitperson übernimmt für den Abend die Aufsicht (§§ 1626, 1631 Abs. 1 BGB) und kann bei Schäden haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt (§ 832 BGB). Mehr dazu: Aufsichtszettel und Aufsichtspflicht.
Muttizettel für Rostock ausfüllen: 6 Schritte
So füllen Sie den Muttizettel für eine Veranstaltung in Rostock in sechs Schritten aus:
- Vorlage ausdrucken: Die kostenlose Vorlage passt für jede Veranstaltung, auch in Rostock.
- Personen eintragen: Name und Geburtsdatum von Kind und Begleitperson, dazu Ihr Name als sorgeberechtigter Elternteil.
- Veranstaltung genau eintragen: Name der Veranstaltung, genauer Ort in Rostock, Datum und geplante Rückkehrzeit.
- Erreichbarkeit angeben: Telefonnummern von Ihnen und der Begleitperson, unter denen Sie während der Veranstaltung erreichbar sind.
- Unterschreiben: Sie unterschreiben als sorgeberechtigter Elternteil, die Begleitperson bestätigt die Aufsicht.
- Heimweg festlegen: Vereinbaren Sie, wie und bis wann Ihr Kind nach Hause kommt.
Checkliste für den Einlass:
- Muttizettel im Original, unterschrieben
- Lichtbildausweis des Jugendlichen (der Veranstalter darf das Alter prüfen, § 2 Abs. 2 JuSchG)
- Lichtbildausweis der Begleitperson
- Eltern telefonisch erreichbar
- Falls vorhanden: schriftliche Antwort des Veranstalters
Für jeden Termin brauchen Sie einen neuen Muttizettel. Ausführlich erklärt im Muttizettel-Guide.
Alkohol, Rauchen und Kontrolle für Minderjährige
Der Muttizettel erlaubt keinen Alkohol: Spirituosen sind für Minderjährige verboten, Bier, Wein und Sekt gibt es erst ab 16 (§ 9 Abs. 1 JuSchG). Mit 14 und 15 ist Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils erlaubt (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person mit Muttizettel genügt dafür nicht. Mehr dazu: Muttizettel und Alkohol.
Hinweis (Stand: 29. September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des 1. KJHSRG beschlossen, der die Ausnahme für das begleitete Trinken in § 9 Abs. 2 JuSchG streichen soll. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 im ersten Durchgang Stellung genommen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht; bis zum Inkrafttreten gilt § 9 Abs. 2 JuSchG unverändert.
Nach § 10 JuSchG dürfen Minderjährigen keine Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnisse abgegeben werden, und das Rauchen darf ihnen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Das gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas. Verstöße von Veranstaltern und Gewerbetreibenden können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 28 Abs. 5 JuSchG).
Für Jugendliche: Das musst du wissen
Ein Muttizettel ist kein Freifahrtschein: Schnaps ist tabu, und geht deine Begleitperson, gehst du mit, wenn du unter 16 bist oder es nach 24 Uhr ist. Eine gefälschte Unterschrift kann strafbar sein. Plane außerdem den Heimweg (siehe nächster Abschnitt).
Heimweg in Rostock: die Fledermaus-Nachtlinien der RSAG
Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) betreibt nachts vier Buslinien, gekennzeichnet mit F1, F2, F3 und F4:
- Takt: ab Mitternacht im 60-Minuten-Takt, an Wochenenden ab 4 Uhr im 30-Minuten-Takt.
- Umsteigen: Zentraler Umsteigepunkt ist die Haltestelle Doberaner Platz; F1, F2 und F3 treffen sich zusätzlich am S-Bahnhof Lütten Klein. F3 fährt bis S Warnemünde Werft, F1 bis Südblick.
- Service: Die RSAG bietet nachts “Halten auf Wunsch” und eine Taxivermittlung an.
Vereinbaren Sie vorher, welche Linie Ihr Kind nimmt oder wer es abholt, und tragen Sie die Rückkehrzeit auf dem Muttizettel ein. Aktuelle Fahrpläne stehen bei der RSAG.
Mecklenburg-Vorpommern und Rostock: Regeln im Umfeld
Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigenen Ausgehzeiten. Die zuständige Behörde kann für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen genehmigen (§ 5 Abs. 3 JuSchG). Weitere Orte im Land finden Sie unter Muttizettel in Mecklenburg-Vorpommern. Einen Überblick über alle Länder bietet die Übersicht der Bundesländer.
Häufige Fragen zum Muttizettel in Rostock
Brauche ich in Rostock einen Muttizettel?
Unter 16 ja, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil mitkommt und Ihr Kind eine Tanzveranstaltung besucht. 16- und 17-Jährige brauchen ihn nur nach 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Die Regeln gelten in Rostock wie bundesweit.
Brauche ich für das Zwischenbau in Rostock einen Muttizettel?
Meist stellt sich die Frage nicht: Das Zwischenbau ist nach eigener Angabe in der Regel ab 18. Nur bei der Reihe Houserasten und der Ping Pong Night lässt es Gäste ab 16 ein. Dort brauchen 16- und 17-Jährige nach 24 Uhr eine Begleitung mit Muttizettel (§ 5 Abs. 1 JuSchG).
Ab wie viel Jahren kommt man ins Zwischenbau in Rostock?
In der Regel ab 18. Bei den Houserasten und der Ping Pong Night ab 16, so die Website des Zwischenbaus. Unter 16 kommt man dort laut diesen Angaben nicht hinein, auch nicht mit Muttizettel.
Wer darf Begleitperson in Rostock sein?
Eine volljährige Person, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil die Aufsicht für den Abend vereinbart hat und die vor Ort bleibt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Gelten in Mecklenburg-Vorpommern andere Jugendschutzregeln?
Nein. Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht und gilt in Rostock wie in allen Bundesländern. Strenger können nur die Hausregeln des Veranstalters sein.
Bis wann dürfen 16- und 17-Jährige in Rostock ohne Begleitung feiern?
Bis 24 Uhr. Mit Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person auch länger, solange die Begleitung vor Ort bleibt (§ 5 Abs. 1 JuSchG).
Gelten für die Hanse Sail und Strandpartys in Warnemünde dieselben Regeln?
Ja. Für Partys gilt § 5 JuSchG, für Festzelte mit Ausschank § 4 JuSchG, für Alkohol und Rauchen §§ 9 und 10 JuSchG. Veranstalter dürfen strenger sein.
Fazit
In Rostock gelten die bundesweiten Regeln des Jugendschutzgesetzes. Der Muttizettel dokumentiert die Erziehungsbeauftragung, ersetzt aber nicht die Zustimmung des Veranstalters. Prüfen Sie vor einem Besuch im Zwischenbau die Altersangabe des Abends und nutzen Sie die kostenlose Vorlage für die Erziehungsbeauftragung. Weitere Städte in Norddeutschland: Muttizettel für das STUK in Güstrow und Muttizettel für das A1 in Lübeck. Allgemeine Club-Regeln und die Übersicht der Locations helfen bei der Planung.
So ist diese Seite entstanden
Die Aussagen beruhen auf dem Wortlaut des JuSchG und des BGB und wurden von der Fachredaktion geprüft. Laufende Gesetzgebungsverfahren kennzeichnen wir mit Datum. Fehler oder offizielle Einlassregeln melden Sie über die Kontaktseite. Grundlagen: Jugendschutzgesetz.
Rechtlicher Hinweis
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Jugendschutz-Beratung:
- Nummer gegen Kummer (Jugendliche): 116 111 (kostenlos, anonym)
- Elterntelefon: 0800 111 0 550 (kostenlos)
Quellen
- Jugendschutzgesetz, §§ 1, 2, 4, 5, 9, 10 und 28: gesetze-im-internet.de/juschg
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 832, 1626 und 1631: gesetze-im-internet.de/bgb
- Bundesfamilienministerium zum Gesetzentwurf 1. KJHSRG: bmbfsfj.bund.de
- Bundesrat, Beratungsvorgang Drucksache 441/26: bundesrat.de
- Zwischenbau Rostock, Einlassregeln: zwischenbau.com
- Hansestadt Rostock, Formular Erziehungsbeauftragung: rathaus.rostock.de
- RSAG, Nachtlinien: rsag-online.de
- Informationen zum Jugendmedienschutz: jugendschutz.net
Zuletzt überprüft: 29. September 2026 von der Fachredaktion Muttizettel.net. Rechtsstand: Jugendschutzgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2024; Gesetzgebungsstand zu § 9 Abs. 2 JuSchG: 29. September 2026.