Brauchen Sie für das Atrium oder Max in Kiel einen Muttizettel? Ja, wenn Ihr Kind unter 16 ist oder mit 16 oder 17 nach 24 Uhr auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung bleiben will und statt der Eltern eine volljährige erziehungsbeauftragte Person mitgeht (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Gehen Sie als Eltern selbst mit, brauchen Sie keinen Muttizettel. Ob jemand reinkommt, entscheidet immer der Betreiber.

Wann Sie in Kiel einen Muttizettel brauchen:

  • Kind unter 16: wenn statt der Eltern eine volljährige erziehungsbeauftragte Person mitgeht.
  • Jugendliche mit 16 oder 17: wenn sie nach 24 Uhr auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung bleiben und nicht die Eltern, sondern eine erziehungsbeauftragte Person dabei ist.
  • Eltern gehen selbst mit: dann ist kein Muttizettel nötig.

Die kostenlose Vorlage: Muttizettel als PDF herunterladen. Weitere Varianten finden Sie unter Muttizettel Vorlage.

Muttizettel für Atrium und Max in Kiel: Was gilt für Jugendliche

Kiel hat kein eigenes Jugendschutzrecht. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist Bundesrecht. Die Suche nach “Atrium Kiel Muttizettel” hat deshalb zwei Teile: Was sagt das Gesetz? Und was verlangt der Betreiber? Was Atrium und MAX Nachttheater selbst verlangen, steht im Abschnitt “Atrium und MAX: Was die Betreiber selbst veröffentlichen”.

Findet im Atrium oder im Max eine öffentliche Tanzveranstaltung statt, zum Beispiel eine Clubnacht, gilt § 5 Abs. 1 JuSchG:

  • Unter 16 Jahren: nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (meist ein Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Person.
  • Mit 16 und 17 Jahren: ohne Begleitung höchstens bis 24 Uhr. Danach nur noch mit Begleitung.

Ist eine Veranstaltung keine Tanzveranstaltung, etwa ein reines Konzert ohne Tanzfläche, gilt § 5 JuSchG nicht. Je nach Art greifen dann andere Regeln, zum Beispiel § 4 JuSchG für Gaststätten.

Außerdem hat der Betreiber das Hausrecht. Das Gesetz legt nur den Mindestschutz fest. Ein Veranstalter darf strenger sein: Er kann ein höheres Mindestalter festlegen, ein eigenes Formular verlangen oder gar keine Minderjährigen einlassen. Lockerer als das Gesetz darf er nicht sein.

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche in Kiel in den Club?

Unter 16 Jahren dürfen Jugendliche auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung nur mit Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person sein. Mit 16 und 17 Jahren ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Ob ein Club Minderjährige überhaupt einlässt, entscheidet der Betreiber per Hausrecht.

Altersgrenzen für Tanzveranstaltungen nach § 5 Abs. 1 JuSchG (Bundesrecht, gilt auch in Kiel)

AlterOhne BegleitungMit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person (Muttizettel)
Unter 14 (Kinder)Nicht erlaubtErlaubt, solange die Begleitung dabei ist
14 und 15Nicht erlaubtErlaubt, solange die Begleitung dabei ist
16Bis 24 UhrAuch nach 24 Uhr, solange die Begleitung dabei ist
17Bis 24 UhrAuch nach 24 Uhr, solange die Begleitung dabei ist
Ab 18Keine Grenze durch das JuSchGNicht nötig

Die 24-Uhr-Grenze gilt nur für Jugendliche ohne Begleitung. Für begleitete Jugendliche nennt § 5 Abs. 1 JuSchG keine Uhrzeit. Geht die Begleitperson, gelten ab diesem Moment wieder die Regeln ohne Begleitung.

Eine Ausnahme steht in § 5 Abs. 2 JuSchG: Wird die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt oder dient sie der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege, dürfen Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 bis 24 Uhr auch ohne Begleitung anwesend sein.

Mehr dazu lesen Sie unter Muttizettel mit 16 Jahren und Muttizettel unter 16. Einen Überblick gibt Muttizettel nach Alter.

Atrium und MAX: Was die Betreiber selbst veröffentlichen

Beide Häuser haben ein eigenes Formular, und das Mindestalter hängt von der einzelnen Veranstaltung ab. Stand der folgenden Angaben: 29. September 2026, jeweils von den offiziellen Websites der Betreiber.

Atrium (Schwentinental, vor den Toren Kiels):

  • Das Atrium liegt nicht im Kieler Stadtgebiet, sondern in Schwentinental. Der Betreiber beschreibt es als “Norddeutschlands größte Discothek vor den Toren Kiels” (atrium-kiel.de).
  • Auf den Eventseiten verlinkt das Atrium ein eigenes U18-Formular als PDF (U18-Formular des Atrium). Das Formular weist selbst darauf hin, dass es nicht automatisch den Zutritt garantiert.
  • Beispiel: Für “Kiel’s größte Halloween Party” am 30. Oktober 2026, Beginn 22 Uhr, steht als Einlassregel “Einlass ab 16 Jahren mit U18-Formular” (Eventseite Atrium). Unter 16-Jährige kommen zu dieser Veranstaltung also auch mit Muttizettel nicht hinein.

MAX Nachttheater (Kiel):

  • Das MAX hat eine eigene Seite mit Muttizettel zum Herunterladen und schreibt dazu: “Bitte den Muttizettel ordnungsgemäß Ausfüllen, ansonsten gewähren wir keinen Einlass” (max-nachttheater.de/muttizettel).
  • Laut diesem Formular muss es in zweifacher Ausführung mitgebracht werden, ein Exemplar bleibt beim Veranstalter. Beizufügen ist eine als “Kopie” gekennzeichnete Ausweiskopie des Elternteils, auf der nur Name, Vorname und Geburtsdatum erkennbar sein müssen. Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 sein, Kind und Begleitperson zeigen am Einlass einen Ausweis (Formular des MAX als PDF).
  • Die Altersgrenze wechselt je nach Event: “Project X” am 3. Oktober 2026 ist mit “Einlass ab 16 Jahren” angekündigt, die Party mit David Puentez am 14. November 2026 mit “Einlass: Ab 18 Jahren” (Events im MAX).

So gehen Sie vor: Prüfen Sie die Altersangabe auf der Eventseite, nutzen Sie das Formular des jeweiligen Hauses statt einer allgemeinen Vorlage und klären Sie offene Fragen vorab per E-Mail mit dem Betreiber. Steht “ab 18” dabei, hilft auch kein Muttizettel.

Allgemeine Tipps zum Einlass finden Sie unter Muttizettel für Club und Disco und Regeln für Clubbesuche Minderjähriger.

Erziehungsbeauftragung in Kiel: Wer darf begleiten?

Erziehungsbeauftragt ist jede Person über 18 Jahren, die mit den Personensorgeberechtigten vereinbart hat, Erziehungsaufgaben zu übernehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Das kann zum Beispiel eine ältere Schwester, ein Onkel oder eine volljährige Freundin der Familie sein.

Eine erziehungsbeauftragte Person muss diese 4 Voraussetzungen erfüllen:

  • Volljährig: mindestens 18 Jahre alt und mit Ausweis.
  • Vereinbarung: vorher mit einem sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen. Der Muttizettel hält diese Absprache schriftlich fest.
  • Aufsicht: die ganze Zeit vor Ort und in der Lage, aufzupassen. Wer stark betrunken ist, kann keine Aufsicht führen.
  • Nachweis: Die Begleitperson muss ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen (§ 2 Abs. 1 JuSchG).

Der Muttizettel ist kein amtliches Dokument. Das Wort steht nicht im Gesetz, und es gibt weder ein amtliches Formular noch ein Kieler Sonderformular. Manche Veranstalter verlangen per Hausrecht, dass die Begleitperson älter als 18 ist. Mehr dazu: Erziehungsbeauftragung erklärt.

Muttizettel für Kiel ausfüllen: 6 Schritte

Verlangt der Club ein eigenes Formular wie Atrium oder MAX, füllen Sie dieses aus. Sonst gilt:

  1. Vorlage nehmen: Die kostenlose Vorlage passt für jede Veranstaltung.
  2. Personen eintragen: Name und Geburtsdatum von Kind und Begleitperson, dazu Ihr Name als sorgeberechtigter Elternteil.
  3. Veranstaltung eintragen: Name, Ort (Kiel), Datum und geplante Uhrzeit, zum Beispiel bis 2 Uhr.
  4. Notfallkontakt angeben: Ihre Handynummer, unter der Sie während der Veranstaltung erreichbar sind.
  5. Unterschreiben: Sie unterschreiben als sorgeberechtigter Elternteil. Die Begleitperson bestätigt mit ihrer Unterschrift die Aufsicht.
  6. Ausweise einpacken: Kind und Begleitperson nehmen ihren Ausweis mit, bei Bedarf auch eine Kopie des Elternausweises mit geschwärzten Angaben.

Ein Muttizettel gilt für die eingetragene Veranstaltung. Für jeden neuen Termin brauchen Sie einen neuen. Das MAX behält laut seinem Formular ein Exemplar ein, drucken Sie also mindestens zwei aus.

Alkohol, Rauchen und Kontrolle für Minderjährige

Der Muttizettel erlaubt keinen Alkohol. Nach § 9 JuSchG gilt:

  • Spirituosen: Getränke mit Branntwein, etwa Longdrinks, Shots oder Alkopops, sind unter 18 immer verboten (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG).
  • Bier, Wein und Sekt: ab 16 erlaubt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG).
  • 14 und 15 Jahre: Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, meist eines sorgeberechtigten Elternteils (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person mit Muttizettel reicht dafür nicht.

Stand der Gesetzgebung (29. September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Er sieht vor, § 9 Abs. 2 JuSchG zu streichen, also das sogenannte begleitete Trinken ab 14. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 im ersten Durchgang Stellung genommen (Drucksache 441/26). Beschlossen ist das Gesetz noch nicht: Der Bundestag muss es verabschieden, danach muss der Bundesrat zustimmen. Bis zum Inkrafttreten gilt § 9 Abs. 2 JuSchG unverändert.

Nach § 10 JuSchG dürfen an Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren und keine nikotinhaltigen Produkte abgegeben werden, und das Rauchen darf ihnen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt werden.

Veranstalter dürfen das Alter kontrollieren und müssen es im Zweifel tun (§ 2 Abs. 2 JuSchG). Verstöße von Veranstaltern und Gewerbetreibenden können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 28 Abs. 5 JuSchG). Mehr dazu: Muttizettel und Alkohol.

Für Jugendliche: Das musst du wissen

Ein Muttizettel ist kein Freifahrtschein.

  • Was geht: Mit 16 oder 17 länger als 24 Uhr bleiben, wenn deine Begleitperson die ganze Zeit dabei ist. Unter 16 auf eine Tanzveranstaltung gehen, wenn deine Eltern oder eine Begleitperson mit Muttizettel mitkommen und der Veranstalter dich reinlässt.
  • Was nicht geht: Shots, Longdrinks oder andere Getränke mit Schnaps, egal mit welchem Zettel.
  • Wenn die Begleitperson geht: Dann musst du auch gehen, wenn du unter 16 bist oder es nach 24 Uhr ist.

Gelten in Schleswig-Holstein andere Regeln als im Rest von Deutschland?

Nein. Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht und gilt in Schleswig-Holstein wie in allen anderen Bundesländern. Die zuständige Behörde kann für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen zulassen (§ 5 Abs. 3 JuSchG).

Hinweise zu großen Veranstaltungen wie der Kieler Woche finden Sie unter Muttizettel in Schleswig-Holstein. Eine vergleichbare Seite für eine andere Stadt im Land ist Muttizettel Lübeck.

Häufige Fragen zum Muttizettel in Kiel

Brauche ich für das Atrium in Kiel einen Muttizettel?

Nur wenn Jugendliche ohne Eltern, aber mit einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person kommen: unter 16 für die ganze Veranstaltung, mit 16 und 17 nach 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Kommen die Eltern mit, ist er nicht nötig. Das Atrium nutzt ein eigenes U18-Formular, das auf den Eventseiten verlinkt ist; viele Events sind dort ab 16 angekündigt.

Ab welchem Alter darf man in Kiel in den Club?

Sind Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei, nennt das Jugendschutzgesetz für Tanzveranstaltungen keine feste Untergrenze (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Ohne Begleitung ist die Anwesenheit ab 16 Jahren bis 24 Uhr erlaubt. Viele Clubs setzen per Hausrecht ein höheres Mindestalter fest, zum Beispiel 18.

Akzeptieren Atrium oder Max in Kiel einen Muttizettel?

Beide stellen ein eigenes Formular bereit. Nutzen Sie am besten dieses Formular und prüfen Sie die Altersangabe der Veranstaltung. Bei “ab 18” hilft kein Muttizettel. Der Betreiber entscheidet per Hausrecht.

Reicht der Muttizettel allein für den Einlass?

Nein. Er ist kein amtliches Dokument und gibt kein Recht auf Einlass. Der Betreiber darf Minderjährige trotzdem ablehnen oder weitere Nachweise verlangen.

Bis wie viel Uhr dürfen 16- und 17-Jährige in Kiel feiern?

Ohne Begleitung bis 24 Uhr. Mit Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person auch länger, solange die Begleitung vor Ort bleibt (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Der Betreiber darf per Hausrecht frühere Zeiten festlegen.

Wer darf in Kiel Erziehungsbeauftragter sein?

Erziehungsbeauftragt ist jede Person über 18 Jahren, mit der die Personensorgeberechtigten vereinbart haben, Erziehungsaufgaben zu übernehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Sie muss die ganze Zeit vor Ort und aufsichtsfähig sein und einen Ausweis dabeihaben. Veranstalter können per Hausrecht ein höheres Mindestalter verlangen.

Wo bekomme ich einen Muttizettel für Kiel als PDF?

Die kostenlose PDF-Vorlage finden Sie oben auf dieser Seite. Ausfüllen, ausdrucken und von einem sorgeberechtigten Elternteil unterschreiben lassen. Ein Kieler Sonderformular gibt es nicht.

Darf ich mit Muttizettel in Kiel Alkohol trinken?

Spirituosen sind unter 18 immer verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 erlaubt. 14- und 15-Jährige bekommen sie nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, nicht mit einer Begleitperson per Muttizettel (§ 9 JuSchG).

Gelten in Schleswig-Holstein andere Regeln?

Nein. Das JuSchG ist Bundesrecht und gilt in allen Bundesländern gleich.

Fazit und Quellen

Für Atrium und MAX gelten die bundesweiten Regeln des Jugendschutzgesetzes, dazu die Hausregeln der Betreiber: eigene Formulare und je nach Event Einlass ab 16 oder ab 18. Der Muttizettel ersetzt nicht die Zustimmung des Veranstalters. Weitere Städte finden Sie unter Muttizettel für weitere Städte und Locations.

So ist diese Seite entstanden

Die rechtlichen Aussagen beruhen auf dem Wortlaut des Jugendschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, §§ 2, 4, 5, 9, 10 und 28 JuSchG) und wurden von der Fachredaktion von Muttizettel.net geprüft. Die Angaben zu Atrium und MAX Nachttheater stammen ausschließlich von den offiziellen Websites und Formularen der Betreiber (Stand 29. September 2026) und sind dort verlinkt. Einlassregeln können sich je nach Veranstaltung ändern. Haben Sie eine offizielle Einlassregel gefunden oder einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Die Rechtsgrundlagen im Überblick finden Sie unter Jugendschutzgesetz.

Hinweise und Beratung

Beratung:

  • Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon): 116 111 (kostenlos, anonym)
  • Elterntelefon: 0800 111 0 550 (kostenlos)

Bei Fragen vor Ort wenden Sie sich an das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel. Die Kontaktdaten stehen auf der offiziellen Website der Stadt.

Quellen


Zuletzt überprüft: 29. September 2026 von der Fachredaktion Muttizettel.net. Rechtsstand: Jugendschutzgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2024; Gesetzgebungsstand zu § 9 Abs. 2 JuSchG: 29. September 2026.