Unter 16 brauchen Sie für das STUK in Güstrow einen Muttizettel, es sei denn, ein sorgeberechtigter Elternteil kommt selbst mit (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Ab 16 dürfen Jugendliche ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben. Über den Einlass entscheidet der Betreiber per Hausrecht.

Die passende Muttizettel-Vorlage mit allen Pflichtangaben finden Sie weiter unten. Sie gilt für jede Veranstaltung, also auch für einen Abend im STUK.

Braucht man für das STUK in Güstrow einen Muttizettel?

Ja, unter 16 Jahren, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil mitkommt. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind für unter 16-Jährige nur mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt. 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Das STUK kann per Hausrecht strenger sein.

Der Muttizettel ist die schriftliche Erziehungsbeauftragung: Ein sorgeberechtigter Elternteil überträgt für einen Abend Aufsichtsaufgaben auf eine volljährige Person. Das Wort „Muttizettel“ steht nicht im Gesetz, dort heißt die Begleitperson „erziehungsbeauftragte Person“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

Kommt ein Elternteil mit? Dann brauchen Sie keinen Muttizettel. Ein sorgeberechtigter Elternteil ist selbst personensorgeberechtigt und darf sein Kind ohne weiteres Formular begleiten.

Und nach Mitternacht? Um 24 Uhr endet für 16- und 17-Jährige ohne Begleitung der Abend. Danach dürfen sie nur bleiben, wenn ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei ist. Unter 16-Jährige brauchen die Begleitung den ganzen Abend.

Altersgrenzen im STUK Güstrow nach Jugendschutzgesetz

AlterOhne BegleitungMit Elternteil oder Muttizettel
Unter 16Nicht erlaubtErlaubt, Begleitperson bleibt vor Ort
16 und 17Bis 24 UhrAuch nach 24 Uhr, Begleitperson bleibt vor Ort
Ab 18Keine Grenze nach JuSchGNicht nötig

Das Gesetz legt nur fest, was höchstens erlaubt ist. Das STUK darf per Hausrecht strenger sein, etwa ein höheres Mindestalter für einzelne Abende verlangen oder Gäste unter 16 gar nicht einlassen. Ein Muttizettel garantiert also keinen Einlass. Die Vorlage ist kostenlos: Muttizettel als PDF herunterladen.

Das STUK in Güstrow: was der Club selbst veröffentlicht

Das STUK (Studentenclub SC 76 e.V., auf seiner Website „StuK“) beschreibt sich selbst so:

  • Geschichte: Der Club wurde nach eigenen Angaben 1976 als FDJ-Studentenclub gegründet (sc76.de).
  • Einziger Tanzclub der Stadt: Laut Club ist das STUK „die einzige Location in der Stadt, wo regelmäßig getanzt wird“ (sc76.de). Wer in Güstrow ausgehen will, landet also meist hier.
  • Partys jeden Samstag: Partys finden an jedem Samstag statt, seltener auch unter der Woche (sc76.de).
  • Integrative Mittwochsparty: Fast immer am ersten Mittwoch im Monat gibt es eine integrative Party für Menschen mit und ohne Handicap (sc76.de).
  • Jugend-Discos und andere Formate: Neben Clubnächten nennt der Club Flohmärkte, Jugend-Discos und Livemusik (sc76.de). Für Jüngere kann eine Jugend-Disco die passendere Wahl sein als ein regulärer Samstagabend.
  • Altersgrenze je nach Abend: Das Mindestalter hängt vom Format ab. Für die Ü30-Party im STUK hieß es in der Ankündigung „Einlass ab 30 Jahren“ und „Ausweis nicht vergessen!“ (auf-nach-mv.de). An solchen Abenden hilft auch ein Muttizettel nicht.

Welche Altersgrenze an einem bestimmten Abend gilt, steht in der jeweiligen Ankündigung, etwa auf sc76.de oder den Social-Media-Kanälen des Clubs. Fragen Sie im Zweifel vorher dort nach. Muttizettel.net steht in keiner Verbindung zum STUK. Fehler melden Sie uns über die Kontaktseite.

Altersregeln nach dem Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht. In Güstrow gelten deshalb dieselben Regeln wie in jedem anderen Bundesland; Mecklenburg-Vorpommern hat bei den Ausgehzeiten keine eigenen, abweichenden Grenzen. Mehr dazu unter Muttizettel in Mecklenburg-Vorpommern.

Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs. 1 JuSchG): Unter 16-Jährige dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen. 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben. Mit Begleitung nennt das Gesetz keine feste Uhrzeit, der Veranstalter kann aber eigene Zeiten setzen.

Ausnahmen (§ 5 Abs. 2 JuSchG): Bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder bei künstlerischer Betätigung und Brauchtumspflege darf der Veranstalter Kindern die Anwesenheit ohne Begleitung bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr erlauben. Ob ein Abend darunter fällt, entscheidet die Art der Veranstaltung, nicht der Muttizettel.

Gaststätten (§ 4 Abs. 1 JuSchG): Ohne Tanz gilt eine andere Regel. Unter 16-Jährige dürfen ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr in einer Gaststätte sein, um eine Mahlzeit oder ein Getränk einzunehmen. 16- und 17-Jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben.

Alkohol (§ 9 JuSchG): Branntweinhaltige Getränke wie Schnaps, Longdrinks, Shots oder Alkopops sind unter 18 immer verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 erlaubt. 14- und 15-Jährige dürfen sie nach geltendem Recht nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils oder Vormunds bekommen, nicht mit einer erziehungsbeauftragten Person und Muttizettel (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der diese Ausnahme streichen soll. Der Bundestag hat das Gesetz noch nicht beschlossen, danach muss der Bundesrat zustimmen; bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regel (Stand: 29. September 2026).

Rauchen (§ 10 JuSchG): Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas sind unter 18 in Gaststätten und in der Öffentlichkeit tabu, auch mit Muttizettel.

Alle Altersstufen finden Sie unter Altersregeln beim Muttizettel, die Details für Jüngere unter Muttizettel unter 16 und für 16-Jährige unter Muttizettel mit 16. Die Uhrzeiten erklären wir unter Ausgehzeiten nach dem Jugendschutzgesetz.

Muttizettel für das STUK ausfüllen: 7 Schritte

Mit diesen sieben Angaben ist die kostenlose Vorlage für einen Abend im STUK vollständig:

  1. Jugendlicher: Vor- und Nachname, Geburtsdatum.
  2. Sorgeberechtigter Elternteil: Vor- und Nachname und eine Telefonnummer, unter der er am Abend erreichbar ist.
  3. Begleitperson: Vor- und Nachname, Geburtsdatum (mindestens 18 Jahre) und Telefonnummer.
  4. Datum und Veranstaltung: der konkrete Abend und „STUK Güstrow“.
  5. Uhrzeit: Vereinbaren Sie, bis wann Ihr Kind bleiben darf, und notieren Sie das Ende auf dem Zettel.
  6. Unterschrift: Ein sorgeberechtigter Elternteil unterschreibt. Manche Veranstalter verlangen per Hausrecht zusätzlich eine Ausweiskopie oder die Unterschrift der Begleitperson.
  7. Original ausdrucken und mitnehmen.

Die Vorlage ist ein PDF zum Ausdrucken und wird von Hand ausgefüllt. Welche Daten auf der Website verarbeitet werden, lesen Sie in der Datenschutzerklärung. Erklärungen zu jedem Feld finden Sie im Muttizettel-Guide.

Wer darf Begleitperson sein und was gilt am Einlass?

Erziehungsbeauftragt ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG jede Person über 18 Jahren, die aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern auf Dauer oder zeitweise Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Das kann eine ältere Schwester, ein Freund der Familie oder eine Trainerin sein. Die Person muss die Aufsicht tatsächlich ausüben können, darf also nicht betrunken oder sonst ungeeignet sein. Manche Veranstalter verlangen ein höheres Alter der Begleitperson. Mehr dazu unter Wer darf Begleitperson sein.

Die Begleitperson muss vor Ort bleiben, solange die Begleitung nötig ist: bei unter 16-Jährigen den ganzen Abend, bei 16- und 17-Jährigen ab 24 Uhr. Geht sie früher, muss der Jugendliche mitgehen, außer er ist 16 oder 17 und es ist noch vor 24 Uhr.

Am Einlass müssen Jugendliche ihr Alter auf Verlangen nachweisen (§ 2 Abs. 2 JuSchG). Die Begleitperson muss ihre Berechtigung darlegen, und der Veranstalter prüft das in Zweifelsfällen (§ 2 Abs. 1 JuSchG). Mitbringen sollten Sie:

  • einen Lichtbildausweis des Jugendlichen,
  • den Ausweis der Begleitperson,
  • den unterschriebenen Muttizettel im Original,
  • auf Wunsch des Veranstalters eine Kopie oder ein Foto des Elternausweises,
  • ein geladenes Handy, damit der Elternteil erreichbar bleibt.

Ob eine Kopie, ein Handyfoto oder ein Schülerausweis reicht, entscheidet der Betreiber. Verstöße gegen die Jugendschutzregeln sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 28 Abs. 5 JuSchG); Veranstalter kontrollieren deshalb genau.

Für Jugendliche: Das musst du wissen

Der Muttizettel ist kein Freifahrtschein. Er erlaubt dir, mit einer Begleitperson überhaupt oder länger im STUK zu bleiben, mehr nicht.

  • Das geht: Mit 15 und Begleitperson zur Party, wenn der Betreiber das zulässt. Mit 16 oder 17 nach Mitternacht bleiben, solange deine Begleitperson da ist.
  • Das geht nicht: Schnaps oder Longdrinks trinken, die Begleitperson heimschicken und allein weiterfeiern oder den Zettel selbst unterschreiben. Wer die Unterschrift der Eltern fälscht, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen (§ 267 StGB); strafrechtlich verantwortlich bist du ab 14 (§ 19 StGB).

Kläre vorher mit deinen Eltern, wie du nach Hause kommst.

Häufige Fehler beim Muttizettel und wie Sie sie vermeiden

FehlerLösung
Begleitperson ist erst 17Nur Volljährige kommen infrage
Unterschrift oder Telefonnummer fehltAlle Felder ausfüllen
Hausregeln nicht geprüftVorab beim Betreiber nachfragen
Kein Ausweis dabeiLichtbildausweis für beide einpacken
Heimweg nicht geplantAbholung oder Rückfahrt vorher absprechen

Allgemeine Regeln für Clubabende lesen Sie unter Muttizettel für Club und Disco und in den Club-Regeln. Weitere Guides finden Sie in der Übersicht der Locations, etwa zum Muttizettel für die Laube in Heilbronn. Ähnliche Regeln gelten für den Muttizettel in Rostock oder das Kulti in Trebbin.

Häufige Fragen zum STUK Güstrow und Muttizettel

Braucht man für das STUK in Güstrow einen Muttizettel?

Ja, unter 16, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil mitkommt. 16- und 17-Jährige brauchen ihn nur, wenn sie nach 24 Uhr bleiben wollen (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Ob das STUK Gäste unter 16 einlässt, entscheidet der Betreiber.

Ab wie viel Jahren kommt man ins STUK in Güstrow?

Nach dem Jugendschutzgesetz ab 16 ohne Begleitung bis 24 Uhr, jünger nur mit Begleitung. Ein konkretes Mindestalter des STUK nennen wir nicht, weil wir es nicht prüfen können. Es gilt die Ansage des Veranstalters.

Wer darf Begleitperson für das STUK sein?

Jede volljährige Person, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil die Aufsicht für den Abend vereinbart hat und die vor Ort bleibt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Manche Veranstalter verlangen ein höheres Mindestalter.

Was muss ich zum Einlass mitbringen?

Den unterschriebenen Muttizettel im Original, deinen Lichtbildausweis und den Ausweis der Begleitperson. Deine Eltern sollten telefonisch erreichbar sein. Was genau verlangt wird, entscheidet der Veranstalter.

Gilt der Muttizettel auch in anderen Clubs in Güstrow?

Ja. Der Muttizettel ist nicht an einen Ort gebunden, und die Regeln aus § 5 JuSchG gelten überall gleich. Unterschiede entstehen nur durch das Hausrecht des Betreibers.

Darf die Begleitperson vor mir gehen?

Nur wenn du mitgehst. Ausnahme: Du bist 16 oder 17 und es ist noch vor 24 Uhr.

Ist die Muttizettel-Vorlage kostenlos?

Ja. Die Vorlage gibt es kostenlos als PDF zum Ausdrucken.

Gelten in Mecklenburg-Vorpommern andere Regeln?

Nein. Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht und gilt in Güstrow wie in allen Bundesländern. Strenger können nur die Hausregeln des Veranstalters sein.

Quellen

  • Überblick auf Muttizettel.net: Das Jugendschutzgesetz
  • Jugendschutzgesetz §§ 1, 2, 4, 5, 9, 10 und 28: gesetze-im-internet.de/juschg
  • Strafgesetzbuch §§ 19 und 267: gesetze-im-internet.de/stgb
  • Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG): bundesrat.de, Beratungsvorgang zur Drucksache 441/26

Zuletzt überprüft: 29. September 2026