Brauchen Sie für das Inkognito in Celle einen Muttizettel? Nur wenn statt der Eltern eine volljährige Person die Aufsicht übernimmt: bei unter 16-Jährigen während des ganzen Besuchs, bei 16- und 17-Jährigen nach 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Ob das Inkognito Minderjährige einlässt, entscheidet der Betreiber per Hausrecht.

Das Inkognito selbst ist laut eigener Website grundsätzlich ab 18 und lässt Jugendliche ab 16 nur bei ausgewiesenen Events mit Muttizettel und Aufsichtsperson ein. Für andere Partys in Celle können Sie die kostenlose Muttizettel Vorlage nutzen.

Muttizettel Inkognito Celle: Was für den Club gilt

Was ist ein Muttizettel?

Ein Muttizettel ist eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass eine volljährige Person für einen bestimmten Abend die Aufsicht über ihr Kind übernimmt. Im Gesetz heißt diese Person „erziehungsbeauftragte Person“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Der Zettel ist kein amtliches Dokument und garantiert keinen Einlass.

Für Celle gibt es kein eigenes Jugendschutzrecht. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist Bundesrecht. Auch Niedersachsen hat keine eigenen Muttizettel-Regeln und kein eigenes Formular, siehe Muttizettel in Niedersachsen. Zwei Ebenen spielen zusammen:

  • Das Gesetz setzt den Rahmen. § 5 Abs. 1 JuSchG regelt, wer wie lange bei öffentlichen Tanzveranstaltungen bleiben darf.
  • Der Club entscheidet per Hausrecht. Er darf strenger sein als das Gesetz, aber nicht großzügiger. Das Inkognito nutzt das: ab 18 als Grundregel, ab 16 nur bei freigegebenen Events.

Gehen Sie selbst mit, brauchen Sie keinen Muttizettel. Ist Ihr Kind 16 oder 17 und geht vor 24 Uhr nach Hause, auch nicht. Allgemeines zu Clubs finden Sie unter Muttizettel für Club und Disco.

Inkognito Celle: Was der Club selbst zu Alter und Muttizettel sagt

Stand: 29. September 2026, geprüft auf der offiziellen Website des Inkognito. Die Regeln können sich je Party ändern, maßgeblich ist die jeweilige Eventseite.

  • Grundsätzlich ab 18: In der Door Policy des Clubs heißt es, das Mindestalter für den Einlass beträgt 18 Jahre; am Eingang wird ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) verlangt.
  • Muttizettel nur bei freigegebenen Events: Auf Eventseiten wie Kassensturz am 2. Oktober 2026 steht der Hinweis, dass die Teilnahme mit Muttizettel erlaubt ist und eine aufsichtsberechtigte Begleitperson Voraussetzung ist. Fehlt dieser Hinweis, gilt die Grundregel ab 18.
  • Ab 16 und höchstens 2 Jugendliche je Begleitperson: Dieselben Eventseiten nennen eine „Vollmachtgültigkeit für 2 jugendliche Personen ab 16 Jahren mit einer Aufsichtsperson“. Unter 16-Jährige kommen damit auch mit Muttizettel nicht hinein, obwohl das JuSchG es mit Begleitung erlauben würde.
  • Eigenes U-18-Formular in der App: Den dazugehörigen Muttizettel erstellt man laut Club in der Inko-App. Ob die Vorlage von Muttizettel.net ebenfalls akzeptiert wird, sagt der Club nicht; fragen Sie im Zweifel schriftlich nach.
  • Start meist um 22 oder 22:30 Uhr: Die Eventseiten im Oktober 2026 nennen Startzeiten von 22:00 bzw. 22:30 Uhr. Für 16- und 17-Jährige endet der Abend ohne Begleitung damit schon nach anderthalb bis zwei Stunden (§ 5 Abs. 1 JuSchG).

Heimweg aus dem Inkognito

  • Letzte Stadtbusse vor Mitternacht: Die Spätlinien 600 und 800 von CeBus fahren freitags und samstags zuletzt um 23:20 Uhr (Linie 600) bzw. 23:35 Uhr (Linie 800) ab Schlossplatz. Nach einer Clubnacht braucht es also Abholung, Taxi oder eine gemeinsame Heimfahrt mit der Begleitperson.
  • NachtShuttle nur zu Großveranstaltungen: Den CeBus-NachtShuttle gibt es nur zu einzelnen Festen wie dem Celler Stadtfest (18. und 19. September 2026), mit Abfahrt um 0:20 Uhr ab Schlossplatz. Deutschlandticket und Zeitkarten gelten dort nicht.

Inkognito Celle Einlass klären: 4 Schritte

  1. Auf der Eventseite prüfen, ob der Hinweis Muttizettel steht.
  2. U-18-Formular in der Inko-App erstellen und von einem sorgeberechtigten Elternteil ausfüllen lassen.
  3. Höchstens 2 Jugendliche ab 16 pro volljähriger Begleitperson einplanen; Ausweise aller Beteiligten mitnehmen.
  4. Heimweg und Plan B vereinbaren, falls der Einlass verweigert wird.

Darf der Club trotz gültigem Muttizettel ablehnen? Ja, einen Anspruch auf Einlass gibt es nicht. Vereinbaren Sie vorher, dass Ihr Kind Sie dann anruft und wie es sicher nach Hause kommt. Mehr unter Muttizettel Club Regeln.

Altersgrenzen und Uhrzeiten nach JuSchG im Überblick

Muttizettel-Altersgrenzen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs. 1 JuSchG):

AlterOhne BegleitungMit Eltern oder Begleitperson (Muttizettel)
Unter 16Tanzveranstaltung nicht erlaubtErlaubt, solange die Begleitperson dabei ist
16 und 17Bis 24 UhrAuch nach 24 Uhr, solange die Begleitperson dabei ist
Ab 18Keine Einschränkung durch das JuSchGNicht nötig

Für begleitete Jugendliche nennt das Gesetz keine Uhrzeit, der Veranstalter kann aber eigene Grenzen setzen. Ausnahmen gibt es für Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe oder zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege: Dort darf der Veranstalter Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr die Anwesenheit auch ohne Begleitung gestatten (§ 5 Abs. 2 JuSchG). Einen Überblick bietet das Jugendschutzgesetz.

Ob ein Abend als Tanzveranstaltung oder Gaststättenbetrieb gilt, hängt von der Veranstaltung ab. In Gaststätten dürfen sich unter 16-Jährige ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr aufhalten, um etwas zu essen oder zu trinken; 16- und 17-Jährige nicht zwischen 24 und 5 Uhr (§ 4 Abs. 1 JuSchG). Verlässt die Begleitperson den Club, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung. Mehr unter Ausgehzeiten nach dem Jugendschutzgesetz.

Muttizettel mit 14 bis 15 und 16 bis 17 Jahren

14 und 15 Jahre: Mit Muttizettel und volljähriger Begleitperson ist der Besuch gesetzlich möglich, solange die Begleitperson die ganze Zeit dabei ist. Viele Clubs lassen diese Altersgruppe per Hausrecht aber nicht ein, fragen Sie vorher nach.

16 und 17 Jahre: Bis 24 Uhr ist kein Muttizettel nötig. Wer länger bleiben möchte, braucht eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person vor Ort. Die Regeln je Alter stehen unter Muttizettel nach Alter.

Erziehungsbeauftragung: Wer darf begleiten?

Erziehungsbeauftragt ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG jede Person über 18 Jahren, die aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern Erziehungsaufgaben wahrnimmt, etwa ein älterer Freund, eine Schwester oder ein Onkel. Mehr zur Erziehungsbeauftragung.

  • Volljährig: Mindestens 18 Jahre. Clubs dürfen per Hausrecht ein höheres Alter verlangen.
  • Vorher vereinbart: Die Absprache mit den Eltern erfolgt vor dem Abend, der Muttizettel hält sie fest.
  • Tatsächliche Aufsicht: Die Begleitperson muss vor Ort bleiben und die Aufsicht wirklich ausüben können.
  • Nachweis: Sie muss ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen. In Zweifelsfällen muss der Veranstalter sie prüfen (§ 2 Abs. 1 JuSchG). Jugendliche und Begleitperson müssen ihr Alter auf Verlangen nachweisen (§ 2 Abs. 2 JuSchG).

Ihre Verantwortung als Eltern bleibt bestehen (§ 1626 BGB). Wählen Sie eine Person, der Sie vertrauen.

Muttizettel ausfüllen und Checkliste für den Einlass

Für das Inkognito nutzen Sie das U-18-Formular aus der Inko-App (siehe oben). Für andere Partys in Celle füllen Sie die Vorlage so aus:

  1. Vorlage herunterladen: Muttizettel als PDF herunterladen, kostenlos.
  2. Veranstaltung eintragen: Name der Party, Ort („Celle“), Datum, Zeitraum.
  3. Kind: Name und Geburtsdatum.
  4. Begleitperson: Name, Geburtsdatum, Telefonnummer.
  5. Eltern: Telefonnummer, unter der Sie den ganzen Abend erreichbar sind.
  6. Unterschreiben: Ein sorgeberechtigter Elternteil unterschreibt. Manche Veranstalter verlangen die Unterschrift beider Eltern.

Checkliste für den Abend:

  • Muttizettel im Original, ausgefüllt und unterschrieben (ob ein Handyfoto reicht, entscheidet der Club)
  • Lichtbildausweis des Kindes und der Begleitperson
  • Falls vom Club verlangt: Ausweiskopie der Eltern, nicht benötigte Angaben geschwärzt
  • Handy der Eltern bleibt an
  • Heimweg geklärt: Abholung, Taxi oder gemeinsame Rückfahrt

Häufige Fehler: Begleitperson unter 18, fehlende Telefonnummer, Zettel ohne Datum oder für eine andere Veranstaltung und die Erwartung, dass der Zettel den Einlass garantiert.

Für Jugendliche: Das musst du wissen

Der Muttizettel ist kein Freifahrtschein. Deine Begleitperson muss bei dir bleiben, solange du sie brauchst. Geht sie früher, musst du auch gehen: sofort, wenn du unter 16 bist, spätestens um 24 Uhr, wenn du 16 oder 17 bist. Fälsch den Zettel nicht: Wer die Unterschrift der Eltern nachmacht, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen (§ 267 StGB). Ab 14 bist du strafmündig (§ 19 StGB). Sprich lieber offen mit deinen Eltern.

Alkohol und Rauchen mit Muttizettel: Was ist erlaubt?

Der Muttizettel erlaubt keinen zusätzlichen Alkohol (§ 9 JuSchG):

  • Spirituosen erst ab 18 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG).
  • Ab 16: Bier, Wein, Sekt und Mischungen daraus (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG).
  • 14 und 15: Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, in der Regel eines Elternteils (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person reicht nicht.

Hinweis (Stand: 29. September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Artikel 5 sieht vor, § 9 Abs. 2 JuSchG zu streichen. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 im ersten Durchgang Stellung genommen; das ist noch keine Zustimmung. Bis zum Inkrafttreten gilt § 9 Abs. 2 JuSchG unverändert.

Tabakwaren und E-Zigaretten dürfen an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden, und das Rauchen darf ihnen in Gaststätten, bei Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden (§ 10 JuSchG). Mehr: Alkohol mit Muttizettel.

Weitere Clubs und Veranstaltungen

Für jede Party gilt dasselbe Prinzip: Das JuSchG gibt den Rahmen vor, der Veranstalter entscheidet über den Einlass. Andere Orte finden Sie unter Muttizettel für Städte und Clubs, weitere Anlässe unter Muttizettel für Veranstaltungen. Ein Beispiel aus Niedersachsen ist Muttizettel in Lingen.

Häufige Fragen zum Muttizettel in Celle

Brauche ich für das Inkognito in Celle einen Muttizettel?

Nur wenn statt der Eltern eine volljährige Person die Aufsicht übernimmt: bei unter 16-Jährigen während des ganzen Besuchs, bei 16- und 17-Jährigen nach 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Kommen die Eltern selbst mit, ist kein Muttizettel nötig. Ob das Inkognito Minderjährige einlässt, entscheidet der Betreiber.

Inkognito Celle: Ab welchem Alter kommt man rein?

Laut Door Policy grundsätzlich ab 18. Bei Events mit dem Hinweis Muttizettel kommen Jugendliche ab 16 mit einer aufsichtsberechtigten Begleitperson hinein, höchstens 2 Jugendliche je Begleitperson (Stand: 29. September 2026). Maßgeblich ist die jeweilige Eventseite des Clubs.

Akzeptiert das Inkognito in Celle einen Muttizettel?

Ja, aber nur bei Events, auf deren Eventseite der Hinweis Muttizettel steht. Voraussetzung ist eine aufsichtsberechtigte Begleitperson; den Zettel erstellt man laut Club in der Inko-App. Einen Anspruch auf Einlass gibt es trotzdem nicht.

Wo bekomme ich einen Muttizettel für Celle?

Für das Inkognito über das U-18-Formular in der Inko-App. Für andere Partys in Celle gibt es auf Muttizettel.net die kostenlose Vorlage, die ausgefüllt, ausgedruckt und von einem sorgeberechtigten Elternteil unterschrieben wird.

Wie lange dürfen 16- und 17-Jährige in Celle ausgehen?

Ohne Begleitung bis 24 Uhr bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Sind die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte volljährige Person mit Muttizettel dabei, nennt das Gesetz keine Uhrzeit. Der Veranstalter kann aber eigene Grenzen setzen, etwa ein früheres Ende.

Offizielle Quellen und Stand

Diese Seite wurde von der Fachredaktion von Muttizettel.net erstellt und mit dem Gesetzestext abgeglichen. Sie ist eine allgemeine Information und keine Angabe des Inkognito oder eines anderen Veranstalters. Mindestalter, Muttizettel-Regeln und Startzeiten des Inkognito stammen von der offiziellen Website des Clubs, die Busangaben von CeBus Celle (beide abgerufen am 29. September 2026). Adresse, Preise und Öffnungszeiten übernehmen wir bewusst nicht. Grundlagen: JuSchG (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, §§ 2, 4, 5, 9, 10), StGB (§§ 19, 267) und § 1626 BGB. Gesetzestexte: JuSchG, StGB, BGB § 1626; Gesetzentwurf: Bundesrat Drucksache 441/26. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.


Zuletzt überprüft: 29. September 2026 von der Fachredaktion Muttizettel.net. Rechtsstand: Jugendschutzgesetz in der geltenden Fassung; Gesetzgebungsstand zu § 9 Abs. 2 JuSchG: 29. September 2026.