Brauchen Sie für das Fieber in Braunschweig einen Muttizettel? Ja, wenn Ihr Kind unter 16 ist oder mit 16 oder 17 nach 24 Uhr bleiben will und statt der Eltern eine volljährige erziehungsbeauftragte Person mitgeht. Die Rechtsgrundlage ist § 5 Abs. 1 JuSchG. Kommen die Eltern selbst mit, brauchen Sie ihn nicht. Ob Minderjährige eingelassen werden, entscheidet der Veranstalter.
Hier gibt es die kostenlose Vorlage: Muttizettel als PDF herunterladen. Weitere Varianten finden Sie unter Muttizettel Vorlage.
Fieber Braunschweig und Muttizettel: Was gilt für Jugendliche
Ein eigenes Jugendschutzrecht hat Braunschweig nicht. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist Bundesrecht und gilt in Braunschweig genauso wie in Hannover, Berlin oder München. Ist eine Veranstaltung im Fieber oder in der Eule eine öffentliche Tanzveranstaltung, zum Beispiel eine Partynacht, gilt § 5 Abs. 1 JuSchG:
- Unter 16 Jahren: nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (meist ein Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Person.
- Mit 16 und 17 Jahren: ohne Begleitung längstens bis 24 Uhr, danach nur noch mit Begleitung.
Daneben hat der Betreiber das Hausrecht. Er darf strenger sein als das Gesetz, etwa ein höheres Mindestalter festlegen, ein eigenes Formular verlangen oder Minderjährige gar nicht einlassen. Großzügiger als das Gesetz darf er nicht sein. Was die Betreiber selbst veröffentlichen, steht weiter unten.
Nicht verwechseln: Die Mallorca-Party Inselfieber ist eine andere Veranstaltung in Oberhausen. Hinweise dazu finden Sie auf unserer Seite Muttizettel für Inselfieber.
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche in Braunschweig in den Club?
Unter 16 nur mit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person, mit 16 und 17 ohne Begleitung bis 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Ob ein Club Minderjährige einlässt, bestimmt er per Hausrecht.
Die Tabelle zeigt, was das Jugendschutzgesetz bei öffentlichen Tanzveranstaltungen mindestens vorgibt. Strengere Regeln des Veranstalters gehen vor.
Tabelle: Altersgrenzen bei Tanzveranstaltungen nach § 5 Abs. 1 JuSchG
| Alter | Ohne Begleitung | Mit Eltern oder Begleitperson (Muttizettel) |
|---|---|---|
| Unter 14 (Kinder) | Nicht erlaubt | Erlaubt, solange die Begleitung dabei ist |
| 14 und 15 | Nicht erlaubt | Erlaubt, solange die Begleitung dabei ist |
| 16 | Bis 24 Uhr | Auch nach 24 Uhr, solange die Begleitung dabei ist |
| 17 | Bis 24 Uhr | Auch nach 24 Uhr, solange die Begleitung dabei ist |
| Ab 18 | Keine Grenze durch das JuSchG | Nicht nötig |
Die 24-Uhr-Grenze gilt nur für Jugendliche ohne Begleitung. Für begleitete Jugendliche nennt § 5 Abs. 1 JuSchG keine Uhrzeit. Geht die Begleitperson nach Hause, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung.
Eine Ausnahme steht in § 5 Abs. 2 JuSchG: Veranstaltet ein anerkannter Träger der Jugendhilfe die Tanzveranstaltung oder dient sie der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege, kann Kindern die Anwesenheit bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr erlaubt werden. Nach § 5 Abs. 3 JuSchG kann die zuständige Behörde außerdem Ausnahmen genehmigen.
Mehr dazu lesen Sie unter Muttizettel mit 16 Jahren und Muttizettel unter 16. Eine Übersicht für alle Altersstufen bietet Muttizettel nach Alter.
Welche Einlassregeln gelten im Fieber und in der Eule in Braunschweig?
Stand 29. September 2026, nur aus offiziellen Kanälen der Betreiber und der Stadt Braunschweig. Muttizettel.net hat keine Verbindung zu den Betreibern.
- 42° Fieber: Die beiden Web-Adressen des Clubs leiten auf seine Facebook-Seite 42fieber weiter. Eine feste, allgemein veröffentlichte U18-Regel haben wir dort nicht gefunden. Die Altersangabe steht, wenn überhaupt, bei der einzelnen Veranstaltung.
- Eule/XO: Auf der Facebook-Seite des Clubs steht in einem Beitrag “Einlass ab 18 Jahren” und “keine Muttizettel” (Beitrag von Eule/XO). Das Datum des Beitrags ist nicht erkennbar. Gilt das bei Ihrer Veranstaltung, hilft auch ein Muttizettel nicht.
- Stadt Braunschweig: Der Kinder- und Jugendschutz der Stadt nennt als Aufgaben “Beratung im Vorfeld von Veranstaltungen”, die Klärung von Auslegungsfragen zum JuSchG und “Jugendschutzkontrollen”. Erreichbar ist er per E-Mail an [email protected] (Kinder- und Jugendschutz, Stadt Braunschweig).
- Heimweg nach 24 Uhr: Das Nachtnetz der BSVG trifft sich an der zentralen Haltestelle Rathaus. Täglich gibt es dort Anschlüsse um 23 und 0 Uhr. In den Nächten auf Samstag und auf Sonntag kommen 23:30, 1:10, 2:20 und 3:30 Uhr dazu (Nachtverkehr der BSVG). Wer mit 16 oder 17 ohne Begleitung feiert, muss die Tanzveranstaltung um 24 Uhr verlassen. Planen Sie den Heimweg deshalb vorher.
Aktuelle Einlassregeln finden Sie so:
- Schauen Sie auf der offiziellen Website oder beim Ticketverkauf nach, ob für die Veranstaltung eine Altersangabe steht, etwa “ab 16” oder “ab 18”.
- Fragen Sie per E-Mail nach: Werden Muttizettel akzeptiert? Gibt es ein eigenes Formular? Muss die Begleitperson ein bestimmtes Mindestalter haben?
- Heben Sie die Antwort auf und nehmen Sie sie ausgedruckt oder auf dem Handy mit.
- Steht bei der Veranstaltung “ab 18”, hilft auch ein Muttizettel nicht. Planen Sie dann etwas anderes.
Allgemeine Hinweise zum Einlass finden Sie unter Muttizettel für Club und Disco und Regeln für Clubbesuche Minderjähriger.
Erziehungsbeauftragung in Braunschweig: Wer darf begleiten?
Erziehungsbeauftragt ist jede Person über 18 Jahren, die mit den Personensorgeberechtigten vereinbart hat, Erziehungsaufgaben zu übernehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Das kann zum Beispiel eine ältere Schwester, ein Onkel oder eine volljährige Freundin der Familie sein.
- Volljährig: Die Person ist mindestens 18 Jahre alt und hat ihren Ausweis dabei.
- Vereinbarung: Sie hat den Besuch vorher mit einem sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen. Der Muttizettel hält das schriftlich fest.
- Einverstanden: Die Eltern kennen die Person und haben ihr die Aufsicht bewusst übertragen. Ein bloßes Mitgehen ohne Absprache reicht nicht.
- Aufsicht: Sie bleibt die ganze Zeit vor Ort und kann tatsächlich aufpassen. Wer stark betrunken ist, kann keine Aufsicht führen.
- Nachweis: Nach § 2 Abs. 1 JuSchG muss die Begleitperson auf Verlangen zeigen, dass sie berechtigt ist. In Zweifelsfällen müssen Veranstalter das prüfen.
Ist der Muttizettel ein offizielles Dokument? Nein. Das Wort steht nicht im Gesetz, dort heißt es erziehungsbeauftragte Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Es gibt kein amtliches Formular, auch kein eigenes für Braunschweig oder Niedersachsen. Manche Veranstalter verlangen per Hausrecht ein höheres Mindestalter für die Begleitperson. Mehr dazu erfahren Sie unter Erziehungsbeauftragung erklärt.
Muttizettel für Braunschweig ausfüllen: 6 Schritte
- Vorlage nehmen: Nutzen Sie die kostenlose Vorlage von oben. Sie passt für jede Veranstaltung.
- Personen eintragen: Tragen Sie Name und Geburtsdatum von Kind und Begleitperson ein, außerdem Ihren Namen als sorgeberechtigter Elternteil.
- Veranstaltung eintragen: Name der Veranstaltung, Ort (Braunschweig), Datum und die geplante Zeit, zum Beispiel bis 2 Uhr.
- Notfallkontakt angeben: eine Telefonnummer, unter der Sie während der Veranstaltung erreichbar sind.
- Unterschreiben: Sie unterschreiben als sorgeberechtigter Elternteil. Die Begleitperson bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie die Aufsicht übernimmt.
- Ausweise einpacken: Kind und Begleitperson nehmen ihren Ausweis mit. Falls der Veranstalter es verlangt, kommt eine Kopie Ihres Ausweises dazu, auf der alle nicht nötigen Angaben geschwärzt sind.
Ein Muttizettel gilt nur für die eingetragene Veranstaltung. Für jeden neuen Termin brauchen Sie einen neuen.
Häufige Fehler an der Tür:
- Begleitperson unter 18: Dann ist sie keine erziehungsbeauftragte Person im Sinne des Gesetzes.
- Begleitperson geht früher: Wer unter 16 ist, muss dann auch gehen. Mit 16 oder 17 gilt ab 24 Uhr dasselbe.
- Altersangabe übersehen: Ist die Veranstaltung “ab 18”, ändert auch ein Muttizettel nichts.
Alkohol, Rauchen und Kontrolle für Minderjährige
Ein Muttizettel erlaubt keinen Alkohol. Nach § 9 JuSchG gilt:
- Spirituosen: Getränke mit Branntwein, zum Beispiel Longdrinks oder Shots, sind unter 18 immer verboten (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG).
- Bier, Wein und Sekt: ab 16 erlaubt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG).
- 14 und 15 Jahre: Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, meist eines sorgeberechtigten Elternteils (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Mit einer erziehungsbeauftragten Person und Muttizettel gilt diese Ausnahme nicht.
Hinweis (Stand: 29. September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Er sieht vor, die Ausnahme in § 9 Abs. 2 JuSchG zu streichen. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 im ersten Durchgang Stellung genommen. Das ist noch keine Zustimmung zum Gesetz. Bisher hat der Bundestag das Gesetz nicht beschlossen, danach muss der Bundesrat zustimmen. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt § 9 Abs. 2 JuSchG unverändert.
Nach § 10 JuSchG dürfen Kindern und Jugendlichen keine Tabakwaren und keine nikotinhaltigen Produkte verkauft werden. Das Rauchen darf ihnen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt werden. Das gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.
Verstoßen Veranstalter oder Gewerbetreibende gegen diese Regeln, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 28 Abs. 5 JuSchG). Mehr dazu lesen Sie unter Muttizettel und Alkohol.
Niedersachsen und Braunschweig: Regeln im Umfeld
In Niedersachsen gelten dieselben Ausgehzeiten wie in allen anderen Bundesländern, denn das JuSchG ist Bundesrecht. Ein eigenes niedersächsisches Formular gibt es nicht. Die zuständigen Behörden können für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen zulassen (§ 5 Abs. 3 JuSchG). Mehr zur Region lesen Sie unter Muttizettel in Niedersachsen. Wie die Lage in anderen Ländern aussieht, zeigt der Vergleich der Bundesländer.
Häufige Fragen zum Muttizettel in Braunschweig
Brauche ich für das Fieber in Braunschweig einen Muttizettel?
Nur wenn Jugendliche ohne ihre Eltern, aber mit einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person kommen: unter 16 für die ganze Veranstaltung, mit 16 und 17 ab 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Kommen die Eltern mit, ist er nicht nötig. Ob Minderjährige eingelassen werden, entscheidet der Betreiber.
Brauche ich für die Eule in Braunschweig einen Muttizettel?
Es gelten dieselben Regeln wie für jede öffentliche Tanzveranstaltung: Unter 16 nur mit Eltern oder Erziehungsbeauftragten, mit 16 und 17 ohne Begleitung bis 24 Uhr. In einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite kündigt die Eule/XO “Einlass ab 18 Jahren” und “keine Muttizettel” an; das Datum des Beitrags ist nicht erkennbar. Fragen Sie für Ihre Veranstaltung vorher nach.
Akzeptiert der Veranstalter einen Muttizettel?
Das lässt sich nicht allgemein sagen. Der Betreiber entscheidet per Hausrecht, ob er Minderjährige einlässt, ob er einen Muttizettel akzeptiert und ob er ein eigenes Formular oder ein höheres Mindestalter der Begleitperson verlangt. Fragen Sie vorher per E-Mail nach und nehmen Sie die Antwort ausgedruckt oder auf dem Handy mit.
Ab welchem Alter darf man in Braunschweig in den Club?
Ohne Begleitung ist die Anwesenheit bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung ab 16 Jahren bis 24 Uhr erlaubt (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Sind Eltern oder Erziehungsbeauftragte dabei, nennt das Gesetz keine feste Untergrenze. Viele Clubs legen per Hausrecht trotzdem ein höheres Mindestalter fest, zum Beispiel 18 Jahre.
Wer darf in Braunschweig Erziehungsbeauftragter sein?
Jede Person über 18 Jahren, der Sie als Eltern die Aufsicht übertragen haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Sie muss vor Ort bleiben, aufpassen können und einen Ausweis dabeihaben. Nach § 2 Abs. 1 JuSchG muss sie ihre Berechtigung auf Verlangen zeigen.
Reicht der Muttizettel allein für den Einlass?
Nein. Der Muttizettel ist kein amtliches Dokument und gibt kein Recht auf Einlass. Er hält nur schriftlich fest, dass die Eltern einer volljährigen Person die Aufsicht übertragen haben. Der Betreiber darf Minderjährige trotzdem abweisen, weitere Nachweise wie einen Ausweis verlangen oder ein eigenes Formular fordern.
Darf ich mit Muttizettel in Braunschweig Alkohol trinken?
Getränke mit Schnaps sind unter 18 immer verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 erlaubt. 14- und 15-Jährige bekommen sie nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils, nicht mit einer Begleitperson mit Muttizettel (§ 9 JuSchG).
Gilt in Niedersachsen etwas anderes?
Nein. Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht und gilt in allen Bundesländern gleich, also auch in Niedersachsen und Braunschweig. Strengere Regeln setzt allenfalls der Veranstalter.
Fazit und Quellen
Für das Fieber und die Eule in Braunschweig gelten die bundesweiten Regeln des Jugendschutzgesetzes. Der Muttizettel hält die Erziehungsbeauftragung schriftlich fest. Die Zustimmung des Veranstalters ersetzt er aber nicht. Fragen Sie deshalb vorher nach. Antworten auf weitere Grundsatzfragen finden Sie in unseren häufigen Fragen zum Muttizettel. Ein weiteres Stadtbeispiel finden Sie unter Muttizettel Lübeck als weiteres Stadtbeispiel, andere Städte unter weitere Locations und Städte.
So ist diese Seite entstanden
Die rechtlichen Aussagen stützen sich auf den Wortlaut des Jugendschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, §§ 2, 5, 9, 10 und 28 JuSchG). Die Fachredaktion von Muttizettel.net hat sie geprüft. Stand der Prüfung: 29. September 2026. Ändert sich die Rechtslage, etwa bei § 9 Abs. 2 JuSchG, passen wir die Seite an. Die Angaben zu 42° Fieber, Eule/XO, dem städtischen Jugendschutz und dem Nachtverkehr stammen aus den offiziellen Kanälen der Betreiber, der Stadt Braunschweig und der BSVG (Stand 29. September 2026) und sind dort verlinkt. Adressen und Öffnungszeiten nennen wir nicht. Sie kennen eine offizielle Einlassregel oder haben einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Die gesetzlichen Grundlagen im Überblick finden Sie unter Jugendschutzgesetz.
Rechtlicher Hinweis
Rechtlicher Hinweis
Haftungsausschluss: Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und sind keine Rechtsberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr. Über den Einlass entscheidet der jeweilige Betreiber per Hausrecht. Maßgeblich sind seine aktuellen offiziellen Angaben.
Datenschutz: Geben Sie Ausweiskopien nur heraus, wenn der Veranstalter sie ausdrücklich verlangt, und schwärzen Sie alle Angaben, die er nicht braucht. Wie Muttizettel.net mit Daten umgeht, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Bei Fragen vor Ort hilft Ihnen der Kinder- und Jugendschutz der Stadt Braunschweig weiter ([email protected]).
- Stadt Braunschweig, Kinder- und Jugendschutz: braunschweig.de
- BSVG, Nachtverkehr: bsvg.net
- 42° Fieber und Eule/XO, offizielle Facebook-Seiten: facebook.com/42fieber, facebook.com/EULEXO
- Jugendschutzgesetz, §§ 1, 2, 5, 9, 10 und 28: gesetze-im-internet.de/juschg
- Bundesrat, Beratungsvorgang zum Gesetzentwurf (Drucksache 441/26): bundesrat.de
- Bundesfamilienministerium zum Gesetzentwurf: bmbfsfj.bund.de
- Übersicht der Rechtsgrundlagen auf Muttizettel.net: Jugendschutzgesetz
Zuletzt überprüft: 29. September 2026 von der Fachredaktion Muttizettel.net. Rechtsstand: Jugendschutzgesetz in der geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2024; Gesetzgebungsstand zu § 9 Abs. 2 JuSchG: 29. September 2026.