Das Jugendschutzgesetz gilt in ganz Deutschland gleich, doch jeder Club und jede Event-Location legt per Hausrecht eigene Einlassregeln fest. Hier findest du detaillierte Guides für beliebte Venues in NRW und Sachsen - von Altersgrenzen bis zu praktischen Tipps.

Beliebte Club-Locations

Ruhrgebiet & NRW

Sachsen & Erzgebirge

Event-Reihen

  • Inselfieber - Mallorca-Party in der Rudolf Weber-Arena Oberhausen

Was du hier findest

Für jede Location bieten wir:

  • Altersgrenzen und Uhrzeiten nach dem Jugendschutzgesetz
  • Einlass-Regelungen: was das Gesetz vorgibt und wo du die aktuellen Hausregeln des Clubs findest
  • Praktische Anfahrts-Infos und Parkmöglichkeiten
  • Preise und Tickets: wo du die aktuellen Infos findest
  • Dresscode und Verhaltensregeln
  • Sicherheitstipps für Jugendliche und Begleitpersonen
  • Tipps zum Ausfüllen der Muttizettel-Vorlage
  • Häufige Fragen und Antworten
  • Notfall-Kontakte vor Ort

Allgemeine Jugendschutz-Grundlagen

Bundesweite Regelungen (nach JuSchG)

  • Unter 16 Jahren: Öffentliche Tanzveranstaltungen wie Disco, Club oder Party nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person mit Muttizettel, ohne Begleitung kein Einlass (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Bei Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe oder zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege darf der Veranstalter Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr die Anwesenheit auch ohne Begleitung erlauben (§ 5 Abs. 2); normale Club- und Partyabende gehören nicht dazu.
  • 16-17 Jahre: Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung bis 24 Uhr, danach nur mit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person (§ 5 Abs. 1 JuSchG)
  • Mit Muttizettel: Eine volljährige Begleitperson, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil die Aufsicht vorher vereinbart hat (erziehungsbeauftragte Person), muss vor Ort bleiben und die Aufsicht tatsächlich ausüben, solange die Begleitung nötig ist. Ist sie dabei, nennt das Gesetz keine Uhrzeit; der Club kann per Hausrecht aber früher Schluss machen. Verlässt sie die Veranstaltung vorzeitig, gelten sofort wieder die Regeln ohne Begleitung.

Alkohol-Bestimmungen

Ein Muttizettel ändert nichts an den Alkoholregeln des § 9 JuSchG. In Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit gilt:

  • Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke daraus, etwa Radler oder Weinschorle, gibt es erst ab 16.
  • Spirituosen und alle Getränke damit, etwa Alkopops, Longdrinks oder Shots, gibt es erst ab 18, egal wie viel Alkohol sie enthalten.
  • 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein oder Sekt derzeit nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils trinken, nicht in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person.

Hinweis (Stand: September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das sogenannte begleitete Trinken ab 14 abschaffen soll. Danach sollen 14- und 15-Jährige auch in Begleitung ihrer Eltern in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit weder Bier noch Wein oder Sekt bekommen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis die Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regel.

Regional-Übersicht

Nordrhein-Westfalen

  • Besonderheiten: Es gilt dasselbe Jugendschutzgesetz wie in allen Bundesländern; einen NRW-Muttizettel oder eigene Ausgehzeiten für Jugendliche gibt es nicht
  • Kontrollen: Wie häufig kontrolliert wird, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt; die gesetzlichen Regeln sind überall dieselben
  • Karneval: Das Jugendschutzgesetz kennt keine Sonderregeln für die 5. Jahreszeit; Karnevalspartys sind in der Regel normale Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG), mehr im Karneval-Guide

Sachsen

  • Ostdeutschland: Es gilt dasselbe Jugendschutzgesetz wie in ganz Deutschland; ob ein Club strengere Einlassregeln hat, legt er per Hausrecht selbst fest. Ein Beispiel ist der Muttizettel-Guide zum Arteum Dresden.
  • Ländliche Gebiete: Weniger Clubs, aber familiärere Atmosphäre
  • Traditionell: Höflichkeit und Respekt besonders wichtig

Bayern

  • Oktoberfest: Auf der Wiesn gilt das Jugendschutzgesetz wie auf jedem Volksfest; zusätzliche Regeln kann der Veranstalter festlegen, mehr im Oktoberfest-Guide
  • Volksfeste: Im Festzelt mit Ausschank gelten die Regeln für Gaststätten (§ 4 JuSchG), bei Tanz zusätzlich § 5. Auf dem offenen Festgelände nennt das Gesetz keine Uhrzeit, dort entscheiden deine Eltern; der Veranstalter kann aber strengere Regeln festlegen.
  • Landesrecht: Zusätzlich können Landesgesetze gelten, etwa Tanzverbote an stillen Feiertagen; Sperrzeiten gelten für Betriebe, nicht speziell für Jugendliche. Für Unterfranken gibt es den Guide Muttizettel Schweinfurt.

Tipps für alle Locations

Vorbereitung

  1. Vorab informieren: Website der Location checken
  2. Muttizettel früh ausfüllen: Alle Unterschriften organisieren
  3. Begleitperson finden: Vertrauenswürdige volljährige Person, mit der deine Eltern die Aufsicht vorher absprechen
  4. Anreise planen: Öffentliche Verkehrsmittel oder sichere Fahrgemeinschaft

Am Event-Tag

  1. Früh da sein: Vermeidet Warteschlangen
  2. Dokumente checken: Ausweis und Muttizettel vollständig
  3. Gruppe zusammenhalten: Gemeinsam hingehen und bleiben
  4. Notfallplan: Treffpunkt und Heimweg vorher klären

Sicherheit

  1. Grenzen respektieren: Eigene und die der anderen
  2. Getränke im Auge: Nie unbeaufsichtigt stehen lassen
  3. Hilfe holen: Bei Problemen sofort Security informieren
  4. Kommunikation: Mit Eltern und Begleitperson in Kontakt bleiben

Muttizettel-Vorlage für alle Location-Typen

Es gibt eine universelle Muttizettel-Vorlage, die du für Club, Festival, Konzert oder mehrtägige Events verwenden kannst. Ob sie akzeptiert wird, entscheidet der Veranstalter; manche verlangen ein eigenes Formular.

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Häufige Fragen zu Locations

Gelten dieselben Regeln in allen Clubs?

Das Gesetz ja, die Hausregeln nicht: Das Jugendschutzgesetz gilt in jedem Club gleich. Jeder Veranstalter kann aber per Hausrecht strengere Regeln aufstellen und zum Beispiel das Mindestalter auf 16 oder 18 Jahre festsetzen; großzügiger als das Gesetz darf er nicht sein.

Was ist mit privaten Partys?

Andere Regeln: Eine echte private Feier in Privaträumen mit persönlich eingeladenen Gästen ist keine öffentliche Veranstaltung; die Regeln für Gaststätten, öffentliche Tanzveranstaltungen, Alkohol und Rauchen (§§ 4, 5, 9, 10 JuSchG) gelten dort nicht unmittelbar. Regellos ist die Feier trotzdem nicht: Es zählen die Absprachen mit den Eltern jedes Gastes und die Aufsichtspflicht nach dem BGB, und die Eltern des Gastgebers können nicht für fremde Kinder entscheiden. Eintrittsgeld macht eine Party nicht privat. Für private Feiern in einem Club, einer Gaststätte oder einem gewerblichen Partyraum ist die Rechtslage nicht einheitlich; manche Jugendämter verlangen dort die Einhaltung der Regeln für Gaststätten und Alkohol.

Kann ich mit einem Muttizettel überall rein?

Nicht automatisch: Der Muttizettel ist kein amtliches Formular und keine Einlassgarantie. Ob du damit reinkommst, entscheidet der Club oder Veranstalter per Hausrecht; er darf strengere Regeln festlegen, etwa Einlass erst ab 18, eine Begleitperson ab 21 oder ein eigenes Formular. Spielhallen sowie Nachtbars und Nachtclubs mit Erotikangebot sind für Minderjährige immer verboten, auch mit Begleitung (§ 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 JuSchG). Vorher informieren!

Was passiert bei Verstößen?

Konsequenzen: Wer ohne die nötige Begleitung im Club ist, muss gehen; der Veranstalter kann Hausverbot erteilen und die Eltern informieren. Droht Kindern oder Jugendlichen an einem Ort eine unmittelbare Gefahr, müssen Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt eingreifen und sie wenn nötig zum Gehen auffordern, zu den Eltern bringen oder, wenn diese nicht erreichbar sind, in die Obhut des Jugendamts geben (§ 8 JuSchG).

Verstöße gegen die Jugendschutzregeln, etwa zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Alkohol oder Rauchen, sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten. Veranstalter und Gewerbetreibende können dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bekommen, bei Fahrlässigkeit bis zu 25.000 Euro. Das gilt auch für Erwachsene, die Kinder oder Jugendliche vorsätzlich zu einem solchen Verhalten bringen oder sie dabei unterstützen (§ 28 JuSchG, § 17 Abs. 2 OWiG). In schweren Fällen, etwa bei schwerer Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen oder bei hartnäckig wiederholten Verstößen, können sich Veranstalter und Gewerbetreibende sogar strafbar machen (§ 27 Abs. 2 JuSchG). Kinder und Jugendliche bekommen für ihren eigenen Aufenthalt, ihren Alkoholkonsum oder das Rauchen nach dem Jugendschutzgesetz kein Bußgeld. Strafbar machen kann sich aber, wer einen Muttizettel fälscht oder wissentlich einen gefälschten vorlegt (Urkundenfälschung, § 267 StGB).

Bundesland-Spezifische Infos

Bayern - Besonderheiten

  • Volksfeste: Das Jugendschutzgesetz enthält keine eigenen Regeln für Zelte; im Festzelt gelten die Regeln für Gaststätten (§ 4 JuSchG), bei Tanz zusätzlich § 5. Festwirte und Veranstalter können per Hausrecht strengere Regeln festlegen.
  • Kommunale Unterschiede: Das Jugendschutzgesetz gilt in München genauso wie auf dem Land; Unterschiede gibt es bei Kontrollen und den Regeln der Veranstalter. Für Niederbayern gibt es den Guide Muttizettel Landshut.
  • Oktoberfest: Das Jugendschutzgesetz enthält keine eigenen Regeln für die Wiesn; zusätzliche Regeln kann der Veranstalter festlegen

NRW - Ruhrgebiet

  • Dichte Club-Szene: Viele Alternativen verfügbar
  • ÖPNV: Gute Nachtverbindungen zwischen Städten
  • Karneval: Auch in der Session gelten die normalen Jugendschutzregeln; für einzelne Veranstaltungen können Behörden Alters- oder Zeitbegrenzungen anordnen (§ 7 JuSchG)

Sachsen - Besonderheiten

  • Weniger Clubs: Aber dafür oft familiärere Atmosphäre
  • Traditionell: Höflichkeit und Respekt wichtig
  • Events: Oft längere Anfahrtswege einplanen

Support und Hilfe

Bei Fragen zur Location

  • Direkt beim Club anrufen: Aktuelle Infos aus erster Hand
  • Website checken: Oft gibt es FAQ-Bereiche
  • Social Media: Instagram/Facebook für Updates

Bei Jugendschutz-Fragen

  • Lokales Jugendamt: Für rechtliche Fragen
  • Nummer gegen Kummer: 116 111 (für Jugendliche)
  • Eltern-Hotline: 0800 111 0 550

Notfall vor Ort

  • Security des Clubs: Erste Anlaufstelle bei Problemen im Club
  • Polizei: 110 bei ernsten Problemen
  • Rettungsdienst: 112 sofort bei medizinischen Notfällen

Kommende Location-Guides

In Arbeit

  • Matrix Bochum: Großer Club im Ruhrgebiet
  • Musikpark A8: Bayern Festival-Location
  • Fun Parc: Event-Location in Schleswig-Holstein
  • Nachtschicht: Weitere NRW Locations

Wunsch-Locations

Du vermisst deine Lieblings-Location? Schreib uns eine E-Mail und wir erstellen einen Guide dafür! Schon fertig sind Muttizettel Braunschweig mit Fieber und Eule, Muttizettel Rostock und die Nachtschicht in Kaiserslautern. Ebenfalls fertig: der Joker in Lingen, das Inkognito in Celle, Seven, A8 und Kufa in Saarbrücken und das Savoy in Göttingen.

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“Sicher feiern: mit dem richtigen Muttizettel, einer verlässlichen Begleitperson und den Einlassregeln der Location im Blick!”

Kategorien

A1 Lübeck Muttizettel: Was für Jugendliche unter 18 gilt

Für den A1 in Lübeck gilt das Jugendschutzgesetz: unter 16 nur mit Eltern oder Erziehungsbeauftragten, mit 16 und 17 bis 24 Uhr. Einlass regelt der Club.

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Fieber Braunschweig Muttizettel: Was für Jugendliche unter 18 gilt

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Muttizettel für das STUK in Güstrow: Unter 16 nur mit Eltern oder Erziehungsbeauftragten, ab 16 allein bis 24 Uhr. Den Einlass regelt der Betreiber.

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Club Platinum Eggenfelden mit Muttizettel: Einlass laut Club ab 16, nach 0 Uhr nur mit Aufsicht. Der Club hat ein eigenes Formular, Ü30-Partys sind erst ab 25.

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Muttizettel in Kaufbeuren und im Allgäu: Unter 16 nur mit Begleitung, 16- und 17-Jährige bis 24 Uhr allein. Bayern kennt keine eigenen Sonderregeln.

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Muttizettel in Landshut und im Landkreis: Unter 16 nur mit Begleitung, 16- und 17-Jährige bis 24 Uhr allein. Bayern hat dafür keine eigenen Sonderregeln.

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Muttizettel für Rostock und das Zwischenbau: Unter 16 nur mit Eltern oder Erziehungsbeauftragten, ab 16 allein bis 24 Uhr. Den Einlass regelt der Betreiber.

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Für Seven, A8 und Kufa in Saarbrücken gilt das Jugendschutzgesetz: unter 16 nur mit Begleitung, 16- und 17-Jährige bis 24 Uhr. Einlass regelt der Club selbst.

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Wer mit Muttizettel ins Prime Bielefeld will, bringt die Begleitperson gleich zum Einlass mit. Mit ihr dürfen 16- und 17-Jährige nach Mitternacht bleiben.

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