Das U18 Formular ist der Muttizettel: eine schriftliche Erziehungsbeauftragung, mit der Eltern die Aufsicht für einen Abend an eine Person ab 18 übertragen. Die Muttizettel Vorlage kostenlos können Sie online ausfüllen oder als Muttizettel als PDF herunterladen und ausdrucken.

Erstellt von der Muttizettel.net Redaktion, fachlich geprüft von der Fachredaktion Muttizettel.net anhand der Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (JuSchG, BGB, StGB). Stand: 29. September 2026.

U18 Formular: Das Wichtigste in Kürze

  • U18 Formular = Muttizettel = Erziehungsbeauftragung. Clubs, Discos und Veranstalter nutzen unterschiedliche Namen für dasselbe Dokument.
  • Begleitperson: mindestens 18 Jahre alt, von Ihnen beauftragt und den ganzen Abend vor Ort.
  • Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG (erziehungsbeauftragte Person), § 4 JuSchG (Gaststätten), § 5 JuSchG (Tanzveranstaltungen).
  • Grenzen: Das Formular ändert nichts an Alkohol- und Rauchverboten. Der Club entscheidet per Hausrecht, ob er es akzeptiert.
  • Mitbringen: Ausweis des Jugendlichen, Ausweis der Begleitperson, das unterschriebene Formular.

Was ist das U18 Formular?

Das U18 Formular ist ein anderer Name für den Muttizettel, die schriftliche Erziehungsbeauftragung. Eltern übertragen damit die Aufsicht für einen Abend auf eine namentlich genannte Person ab 18. Mit ihr dürfen Jugendliche unter 16 in Club oder Disco, und 16- und 17-Jährige dürfen länger als bis 24 Uhr bleiben.

“U18 Formular” ist kein Begriff aus dem Gesetz. So nennen viele Clubs und Discos das Dokument. Rechtlich ist es eine Erziehungsbeauftragung: Das Jugendschutzgesetz definiert als erziehungsbeauftragte Person jede Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

U18 Formular, Muttizettel, Partyzettel: Unterschied

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied, nur verschiedene Namen:

BegriffWer nutzt ihn?Gesetzlicher Begriff?
U18 Formular / U18 ZettelClubs, Discos, VeranstalterNein
MuttizettelUmgangssprache, am bekanntestenNein
Partyzettelvor allem JugendlicheNein
Aufsichtszettel / Aufsichtsformularregional, z. B. in SüddeutschlandNein
ErziehungsbeauftragungFachspracheJa, “erziehungsbeauftragte Person” in § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG

Vorlagen verschiedener Anbieter sind rechtlich gleichwertig, denn das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Grundlagen erklärt unser Überblick zum Muttizettel. Für Minderjährige gibt es auch den Aufsichtszettel U18 zum Ausdrucken.

Wann brauchst du das U18 Formular im Club oder in der Disco?

Ob ein Formular nötig ist, hängt vom Alter und von der Uhrzeit ab. Für Club- und Discoabende gilt § 5 JuSchG:

  • Unter 16 Jahren: nur mit Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person, also mit U18 Formular und Begleitperson.
  • 16 und 17 Jahre: allein bis 24 Uhr, länger nur mit Eltern oder Begleitperson mit U18 Formular.
  • U18-Party: Das Gesetz gilt auch hier. Ausnahmen gibt es nur für anerkannte Träger der Jugendhilfe und bestimmte Veranstaltungen (§ 5 Abs. 2 JuSchG).
  • Bar oder Kneipe: Unter 16 allein nur zwischen 5 und 23 Uhr, ab 16 allein bis 24 Uhr (§ 4 Abs. 1 JuSchG).

Bei den Ausnahmen nach § 5 Abs. 2 JuSchG geht es um Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe und um Tanzveranstaltungen, die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen. Dort darf der Veranstalter Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr die Anwesenheit auch ohne Begleitung erlauben. Bei Konzerten gelten die Regeln für Tanzveranstaltungen, wenn das Tanzen im Vordergrund steht, etwa bei DJ-Sets. Findet das Konzert in einer Gaststätte statt, gilt § 4 JuSchG.

Wichtig: das Hausrecht. Das Gesetz legt nur fest, was mindestens gilt. Viele Clubs setzen eigene Mindestalter, lassen zum Beispiel erst ab 16 ein oder akzeptieren nur ihr eigenes Formular. Mehr dazu unter Muttizettel für Club und Disco.

Was muss auf dem U18 Formular stehen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist keine bestimmte Form. Veranstalter müssen die Berechtigung der Begleitperson in Zweifelsfällen aber überprüfen (§ 2 Abs. 1 JuSchG). Ein vollständiges Formular erspart Diskussionen am Einlass. Diese Angaben sind üblich:

  1. Jugendlicher: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift
  2. Eltern bzw. Sorgeberechtigte: Name, Anschrift, eine Telefonnummer, unter der Sie in der Nacht erreichbar sind
  3. Begleitperson: Vor- und Nachname, Geburtsdatum (mindestens 18 Jahre), Telefonnummer
  4. Veranstaltung: Name des Clubs oder der Party, Ort, Datum
  5. Zeitraum: von wann bis wann die Aufsicht übertragen wird, einschließlich Heimweg, wenn gewünscht
  6. Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils mit Datum

Nicht nötig sind etwa Ausweisnummern, Gesundheitsdaten oder Angaben zu Geschwistern. Manche Clubs verlangen per Hausrecht zusätzlich eine Kopie des Elternausweises. Vorgeschrieben ist diese nicht; wenn Sie eine mitgeben, können Sie alles außer Name, Foto und Unterschrift schwärzen.

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U18 Formular ausfüllen: 6 Schritte

  1. Regeln des Clubs prüfen: Auf der Website oder den Social-Media-Kanälen des Clubs nachsehen, ob ein eigenes Formular verlangt wird und ab welchem Alter Einlass ist.
  2. Vorlage holen: Die Vorlage herunterladen oder im Generator auf der Vorlagen-Seite am Bildschirm ausfüllen.
  3. Alle Felder ausfüllen: leserlich, mit korrektem Datum und Uhrzeit. Nichts leer lassen.
  4. Unterschreiben lassen: Ein sorgeberechtigter Elternteil unterschreibt selbst. Verlangt der Club beide Unterschriften, unterschreiben beide.
  5. Ausdrucken und mitnehmen: Das Original auf Papier einpacken, dazu die Ausweise.
  6. Erreichbar bleiben: Eltern halten das Handy an diesem Abend griffbereit, falls der Einlass nachfragt.

Ein ausführliches Muster finden Sie im Ratgeber Muttizettel schreiben. Zum Ausfüllen und Drucken finden Sie außerdem den Erziehungsbeauftragung Zettel als Vorlage.

U18 Formular: Altersgrenzen im Club und nach dem Jugendschutzgesetz

Das U18 Formular wirkt nur bei den Aufenthaltsregeln. Für Alkohol und Rauchen gelten eigene Grenzen, die kein Zettel aufhebt. Details zu den Uhrzeiten stehen unter Ausgehzeiten nach Jugendschutzgesetz.

Aufenthalt in Club und Disco

AlterOhne Begleitung (§ 5 JuSchG)Mit Begleitperson und U18 Formular
unter 14nicht erlaubterlaubt, keine gesetzliche Uhrzeit
14-15nicht erlaubterlaubt, keine gesetzliche Uhrzeit
16-17bis 24 Uhrauch nach 24 Uhr

Alkohol und Rauchen mit U18 Formular

AlterBier, Wein, SektSpirituosen (Shots, Longdrinks)Rauchen
unter 14verbotenverbotenverboten
14-15nur mit Elternteil (§ 9 Abs. 2), nicht mit Begleitpersonverbotenverboten
16-17erlaubtverboten bis 18verboten

Alkohol: Ab 16 dürfen Jugendliche Bier, Wein, Sekt und Mischgetränke daraus kaufen und trinken; Spirituosen und Getränke mit Spirituosen, etwa Longdrinks oder Shots, gibt es erst ab 18 (§ 9 Abs. 1 JuSchG). 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bekommen, in der Regel ein sorgeberechtigter Elternteil (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Eine Begleitperson mit Muttizettel reicht dafür nicht.

Hinweis (Stand: 29. September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der diese Ausnahme für 14- und 15-Jährige streichen soll. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 im ersten Durchgang Stellung genommen. Der Bundestag hat das Gesetz noch nicht beschlossen, danach muss der Bundesrat zustimmen. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regel. Mehr unter Alkohol und Muttizettel.

Rauchen: Tabakwaren und E-Zigaretten dürfen an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden, und das Rauchen in der Öffentlichkeit ist ihnen nicht gestattet (§ 10 JuSchG).

Verboten bleibt auch mit Begleitung: Nachtbars und Nachtclubs mit entsprechenden Angeboten (§ 4 Abs. 3 JuSchG) sowie Spielhallen (§ 6 Abs. 1 JuSchG).

Folgen für Veranstalter: Verstöße gegen die Jugendschutzregeln sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 28 Abs. 5 JuSchG). Deshalb kontrollieren Clubs am Einlass genau.

Was das U18 Formular nicht kann

  • Kein Einlassanspruch: Der Club darf trotz vollständigem Formular ablehnen. Er muss in Zweifelsfällen das Alter und die Berechtigung der Begleitperson prüfen (§ 2 JuSchG).
  • Kein Ersatz für den Ausweis: Wer nach Altersgrenzen gefragt wird, muss sein Alter auf Verlangen nachweisen (§ 2 Abs. 2 JuSchG).
  • Keine Aufsicht aus der Ferne: Die Begleitperson muss wirklich vor Ort sein. Ein Zettel ohne echte Begleitung ist wertlos.
  • Keine Freigabe für Alkohol oder Rauchen über die gesetzlichen Grenzen hinaus.

Wer darf Begleitperson sein?

Jede Person ab 18, der Sie die Aufgabe zutrauen und die sie auch übernimmt: ältere Geschwister, Freunde der Familie, Verwandte oder volljährige Freunde Ihres Kindes. Die Begleitperson muss den Abend über ansprechbar und in der Nähe sein und darf selbst nicht so betrunken sein, dass sie die Aufsicht nicht mehr wahrnehmen kann. Viele Clubs begrenzen die Zahl der Jugendlichen pro Begleitperson.

Für die Aufsicht gilt das Zivilrecht: Wer kraft Vertrages die Aufsicht über einen Minderjährigen übernimmt, kann für Schäden haften, die dieser Dritten zufügt, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat (§ 832 BGB). Ihre Verantwortung als Eltern für die Auswahl einer geeigneten Person bleibt bestehen. Mehr im Begleitperson-Guide.

Digital oder Papier, einmal oder mehrfach?

Papier ist die sichere Wahl. Das Gesetz schreibt zwar keine Form vor, aber viele Clubs akzeptieren nur das unterschriebene Original. Ob ein Foto oder PDF auf dem Handy reicht, entscheidet der Club. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Für jeden Abend ein neues Formular. Das Formular nennt eine bestimmte Veranstaltung, ein Datum und eine Begleitperson. Ein Dauer-Zettel ohne Datum wird am Einlass meist abgelehnt.

U18 Formular für einzelne Clubs und Regionen

Manche Clubs bieten ein eigenes U18 Formular auf ihrer Website an. Verlangt ein Club ausschließlich sein eigenes Formular, ist das sein Hausrecht, und Sie sollten dieses nutzen. Adressen, Preise oder Einlassregeln einzelner Clubs nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich häufig ändern. Die aktuellen Bedingungen erfahren Sie direkt beim Veranstalter.

Das Jugendschutzgesetz gilt bundesweit, auch in Bayern gelten also dieselben Altersgrenzen und Uhrzeiten. Unterschiede entstehen vor allem durch Veranstalter, Kommunen und Kontrollpraxis. Informationen finden Sie unter Muttizettel in Bayern, in der Übersicht der Bundesländer und in der Übersicht Muttizettel nach Alter.

Für Jugendliche: Das musst du wissen

Das U18 Formular ist kein Freifahrtschein, sondern deine Eintrittskarte für länger feiern, wenn deine Begleitperson dabei ist.

Was geht:

  • Mit 14 oder 15 in den Club, wenn deine Begleitperson ab 18 mitkommt
  • Mit 16 oder 17 nach 24 Uhr bleiben, solange deine Begleitperson da ist

Was nicht geht:

  • Schnaps, Longdrinks oder Shots unter 18, auch nicht mit Zettel
  • Bier oder Wein mit 14 oder 15 mit deiner Begleitperson
  • Rauchen unter 18
  • Den Zettel selbst unterschreiben: Wer die Unterschrift der Eltern fälscht, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen (§ 267 StGB). Unter 14 Jahren ist man strafrechtlich nicht verantwortlich (§ 19 StGB), ab 14 grundsätzlich schon, wenn man reif genug ist, das Unrecht einzusehen (§ 3 JGG).

Checkliste für den Abend: Ausweis, unterschriebenes Formular, geladenes Handy, Nummer deiner Eltern, Plan für den Heimweg. Bleib in der Nähe deiner Begleitperson und geh mit ihr gemeinsam.

Häufige Fragen zum U18 Formular

Was ist ein U18 Formular?

Das U18 Formular ist der Name, den Clubs für den Muttizettel verwenden. Darauf übertragen Eltern die Aufsicht an eine namentlich genannte Person ab 18, die Minderjährige bei der Veranstaltung begleitet.

Wo bekomme ich das U18 Formular zum Ausdrucken?

Auf Muttizettel.net gibt es die Vorlage kostenlos zum Ausfüllen am Bildschirm und als PDF. Ausdrucken, von einem Elternteil unterschreiben lassen und zum Einlass mitbringen. Hat der Club ein eigenes Formular, nutzen Sie dieses.

Reicht ein selbst geschriebenes U18 Formular?

Grundsätzlich ja, wenn alle wichtigen Angaben enthalten sind. Das Gesetz schreibt keine Form vor. Der Club muss den Zettel aber nicht akzeptieren und darf weitere Nachweise verlangen.

Wer darf auf dem U18 Formular als Begleitperson stehen?

Jede volljährige Person, die Sie für geeignet halten und die die Aufsicht tatsächlich übernimmt. Sie muss mindestens 18 sein und während der Veranstaltung anwesend bleiben.

Ersetzt das U18 Formular die Altersgrenzen im Club?

Nein. Es verlängert die Aufenthaltszeiten, hebt aber Alkohol- und Rauchverbote nicht auf. Der Club darf den Zutritt trotzdem verweigern, etwa wegen eines eigenen Mindestalters.

Muss der Club das Formular akzeptieren?

Nein. Der Veranstalter hat Hausrecht und darf strengere Regeln aufstellen oder ablehnen, wenn er Zweifel an der Begleitperson hat.

Brauche ich für jede Party ein neues Formular?

Ja, in der Praxis schon. Datum, Veranstaltung und Begleitperson stehen auf dem Formular und gelten nur für diesen Abend.

Was passiert ohne U18 Formular am Einlass?

Der Club darf Jugendliche unter 16 ohne Eltern oder Begleitperson nicht einlassen, und 16- und 17-Jährige müssen um 24 Uhr gehen. Ohne Formular fehlt am Einlass der Nachweis, dass die Eltern die Aufsicht übertragen haben (§ 2 JuSchG).

Darf ich mit dem U18 Formular Alkohol trinken?

Nein, nicht über die gesetzlichen Grenzen hinaus. Ab 16 sind Bier, Wein und Sekt erlaubt, Spirituosen erst ab 18. 14- und 15-Jährige dürfen Bier, Wein und Sekt nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils bekommen, nicht mit Begleitperson (§ 9 JuSchG).

Weitere Antworten finden Sie unter weitere Fragen und Antworten zum Muttizettel.

Quellen