Ein Partyzettel ist nichts anderes als ein Muttizettel. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument: eine schriftliche Erziehungsbeauftragung nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Mit einem Partyzettel übertragen Eltern ihre Aufsichtspflicht an eine volljährige Begleitperson, damit ihr minderjähriges Kind Partys, Konzerte oder Clubs besuchen darf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Partyzettel = Muttizettel – es gibt keinen Unterschied
  • Kostenloser PDF-Download auf Muttizettel.net verfügbar
  • Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG (Erziehungsbeauftragung)
  • Beide Elternteile müssen bei gemeinsamer Sorge unterschreiben
  • Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein

Was ist ein Partyzettel?

Der Begriff “Partyzettel” hat sich umgangssprachlich vor allem unter Jugendlichen verbreitet. Im rechtlichen Sinn handelt es sich um eine Erziehungsbeauftragung nach dem Jugendschutzgesetz. Eltern (oder andere Personensorgeberechtigte) übertragen damit ihre Aufsichtspflicht vorübergehend auf eine volljährige Person.

Partyzettel, Muttizettel, Erziehungsbeauftragung – was gilt?

Im Alltag kursieren viele Namen:

BegriffBedeutungRechtlich korrekt?
PartyzettelUmgangssprachlicher NameKein Rechtsbegriff
MuttizettelBekanntester umgangssprachlicher NameKein Rechtsbegriff
ErziehungsbeauftragungOffizieller juristischer FachbegriffJa, nach JuSchG
AufsichtszettelWeitere umgangssprachliche BezeichnungKein Rechtsbegriff

Der rechtlich korrekte Begriff lautet Erziehungsbeauftragung. Egal welchen Namen du verwendest: Es handelt sich immer um dasselbe Formular mit derselben Funktion. Mehr zur genauen Definition findest du hier.

Partyzettel als PDF herunterladen

Unsere Partyzettel-Vorlage kannst du kostenlos als PDF herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Die Vorlage enthält alle Felder, die für eine rechtsgueltige Erziehungsbeauftragung notwendig sind.

So funktioniert es:

  1. Partyzettel / Muttizettel PDF herunterladen
  2. Alle Felder vollstaendig ausfuellen
  3. Von beiden Elternteilen unterschreiben lassen
  4. Kopie des Personalausweises der Eltern beilegen

Weitere Details und alternative Vorlagen findest du auf unserer Vorlagen-Seite.

Partyzettel richtig ausfuellen: Schritt-fuer-Schritt

Damit dein Partyzettel gueltig ist, muessen alle Angaben vollstaendig und korrekt sein. Ein unvollstaendiger Zettel wird an der Tuer abgelehnt.

Pflichtangaben auf dem Partyzettel

1. Angaben zum Jugendlichen:

  • Vollstaendiger Name (Vor- und Nachname)
  • Geburtsdatum
  • Anschrift

2. Angaben der Erziehungsberechtigten:

  • Name beider Elternteile (bei gemeinsamer Sorge)
  • Anschrift
  • Telefonnummer (Erreichbarkeit waehrend der Veranstaltung)
  • Unterschriften beider Elternteile

3. Angaben zur Begleitperson (Erziehungsbeauftragte/r):

  • Vollstaendiger Name
  • Geburtsdatum (Nachweis der Volljaehrigkeit)
  • Anschrift
  • Telefonnummer

4. Angaben zur Veranstaltung:

  • Name der Veranstaltung oder des Clubs
  • Adresse des Veranstaltungsorts
  • Datum
  • Uhrzeit (von … bis …)

Haeufige Fehler beim Ausfuellen

  • Nur ein Elternteil unterschreibt bei gemeinsamer Sorge – der Partyzettel ist dann ungueltig
  • Keine Uhrzeit angegeben – ohne Zeitangabe fehlt die Begrenzung der Aufsichtsuebertragung
  • Begleitperson ist unter 18 – nur volljaehrige Personen koennen die Aufsicht uebernehmen
  • Fehlende Ausweiskopie – viele Veranstalter verlangen eine Kopie des Eltern-Ausweises

Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber Muttizettel richtig schreiben.

Altersregeln: Was erlaubt der Partyzettel?

Ein Partyzettel ist kein Freifahrtschein. Er erweitert die Moeglichkeiten, hebt aber das Jugendschutzgesetz nicht auf. Die wichtigsten Regeln nach Alter:

Unter 16 Jahren

SituationOhne PartyzettelMit Partyzettel
Disco / ClubNicht erlaubtMit Begleitperson erlaubt
KonzertBis 22:00 UhrBis Konzertende
GaststätteBis 23:00 Uhr (mit Mahlzeit)Laenger mit Begleitperson
AlkoholVerbotenVerboten (auch mit Zettel!)

16-17 Jahre

SituationOhne PartyzettelMit Partyzettel
Disco / ClubBis 24:00 UhrUeber 24:00 Uhr mit Begleitperson
KonzertBis 24:00 UhrBis Konzertende
GaststätteBis 24:00 UhrLaenger mit Begleitperson
AlkoholBier und Wein erlaubtBier und Wein erlaubt, Spirituosen verboten

Detaillierte Informationen zu den Altersgruppen findest du unter Muttizettel unter 16 und Muttizettel für 17-Jährige.

Wann brauche ich einen Partyzettel?

Typische Anlaesse

Club und Disco: Der haeufigste Grund fuer einen Partyzettel. Unter 16 Jahren ist der Zutritt zu Diskotheken grundsaetzlich nur mit Erziehungsbeauftragung moeglich. Alle Infos dazu auf unserer Seite Muttizettel fuer Club und Disco.

Konzerte und Festivals: Wenn das Konzert nach 22 Uhr (unter 16) oder nach 24 Uhr (16-17 Jahre) endet, brauchst du einen Partyzettel. Mehr dazu unter Muttizettel fuer Konzerte.

Partys und Feiern: Private Partys fallen nicht unter das JuSchG, aber oeffentliche Veranstaltungen schon. Im Zweifel lieber einen Partyzettel dabei haben.

Volksfeste und Kirmes: Auch hier gelten die Jugendschutzbestimmungen. Die genauen Regeln findest du unter Muttizettel Kirmes.

Wann hilft kein Partyzettel?

Auch mit einem gueltigen Partyzettel gibt es Grenzen:

  • Spielhallen und Glücksspiel: Kein Zutritt unter 18, auch nicht mit Erziehungsbeauftragung (§ 6 JuSchG)
  • Spirituosen: Branntwein und Spirituosen bleiben fuer unter 18-Jaehrige verboten (§ 9 JuSchG)
  • Veranstalter-Hausrecht: Clubs duerfen strengere Altersgrenzen setzen als das JuSchG vorschreibt

Anforderungen an die Begleitperson

Die Person, die auf dem Partyzettel als Erziehungsbeauftragte/r eingetragen wird, uebernimmt eine echte Verantwortung. Die Anforderungen:

  • Mindestalter 18 Jahre (gesetzliche Voraussetzung)
  • Empfohlenes Alter: 21+ fuer eine glaubwuerdige Aufsicht
  • Anwesenheit waehrend der gesamten Veranstaltung – die Begleitperson darf nicht frueher gehen
  • Nuechternheit – eine betrunkene Aufsichtsperson kann die Pflicht nicht erfuellen
  • Eigener Personalausweis dabei – Veranstalter kontrollieren haeufig

Die Begleitperson haftet nach § 832 BGB fuer Schaeden, die der Jugendliche waehrend der Aufsicht verursacht. Das ist keine Formalitaet, sondern eine echte rechtliche Verantwortung.

Fuer Jugendliche: Das musst du wissen

Ein Partyzettel oeffnet dir Tueren, aber er bringt auch Pflichten mit sich:

  • Halte dich an die vereinbarte Uhrzeit. Wenn auf dem Zettel 01:00 Uhr steht, gehst du um 01:00 Uhr.
  • Bleib bei deiner Begleitperson. Sie muss wissen, wo du bist.
  • Kein Alkohol unter 16. Der Partyzettel aendert daran nichts.
  • Fuehre den Partyzettel immer mit. Bei Kontrollen musst du ihn vorzeigen koennen.
  • Personalausweis nicht vergessen. Ohne Ausweis nuetzt der beste Partyzettel nichts.

Haeufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ein Partyzettel dasselbe wie ein Muttizettel?

Ja, absolut. Partyzettel ist ein umgangssprachlicher Begriff fuer die Erziehungsbeauftragung, genau wie Muttizettel. Rechtlich handelt es sich um dasselbe Dokument.

Kann ich den Partyzettel auch handschriftlich ausfuellen?

Ja, ein handschriftlicher Partyzettel ist gueltig, solange alle Pflichtangaben enthalten und leserlich sind. Eine gedruckte Vorlage ist aber uebersichtlicher und wird eher akzeptiert.

Muss die Begleitperson mit mir verwandt sein?

Nein. Jede volljaehrige Person kann als Erziehungsbeauftragte/r eingetragen werden. Es muss kein Verwandtschaftsverhaeltnis bestehen.

Gilt ein Partyzettel in jedem Bundesland?

Ja, da das Jugendschutzgesetz ein Bundesgesetz ist, gilt der Partyzettel in ganz Deutschland. Einzelne Bundeslaender und Kommunen koennen aber zusaetzliche Regeln haben. Mehr dazu unter Muttizettel nach Bundesland.

Wie oft kann ich einen Partyzettel verwenden?

Ein Partyzettel gilt nur fuer die darauf angegebene Veranstaltung und das angegebene Datum. Fuer jede neue Party brauchst du einen neuen Zettel.

Akzeptiert jeder Club meinen Partyzettel?

Nicht unbedingt. Veranstalter haben Hausrecht und duerfen eigene, strengere Regeln aufstellen. Manche Clubs lassen generell keine Minderjaehrigen rein, auch nicht mit Partyzettel. Informiere dich vorab beim Veranstalter.

Was passiert, wenn ich ohne Partyzettel erwischt werde?

Bei einer Kontrolle durch Ordnungsamt oder Polizei wirst du nach Hause geschickt. Deine Eltern werden informiert. Wiederholte Verstoesse koennen zu einem Bussgeld fuer den Veranstalter fuehren.

Rechtlicher Hinweis

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Stand: Januar 2026. Fuer die Aktualitaet, Richtigkeit und Vollstaendigkeit wird keine Haftung uebernommen.

Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2026


Erstellt von der Muttizettel.net Redaktion. Alle Informationen ohne Gewaehr.