AlterGaststättenDiskothekenMit Begleitung
Unter 14Bis 20:00 UhrVerbotenBis 22:00 Uhr
14-15 JahreBis 22:00 UhrVerbotenBis 24:00 Uhr
16-17 JahreBis 24:00 UhrBis 24:00 UhrUnbegrenzt*
Ab 18UnbegrenztUnbegrenzt-

*Mit volljähriger erziehungsbeauftragter Person

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur rechtlichen Compliance im Jugendschutz. Alle Informationen sind aktuell und rechtlich geprüft. Benötigen Sie direkt eine Vorlage? Hier finden Sie unseren kostenlosen Muttizettel zum Download.

🏛️ Grundlagen des Jugendschutzgesetzes

Was regelt das Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt:

  • Aufenthalt in Gaststätten (§ 7)
  • Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 8)
  • Alkohol- und Tabakkonsum (§ 9-10)
  • Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten (§ 11ff)
  • Bußgeld- und Strafvorschriften (§ 27-28)

Rechtliche Einordnung: Das JuSchG ist Bundesrecht und gilt einheitlich in ganz Deutschland. Länder und Kommunen können nur in wenigen Bereichen strengere Regelungen erlassen.

Wer sind “Kinder” und “Jugendliche” im Sinne des Gesetzes?

Rechtliche Definitionen (§ 1 JuSchG):

  • Kind: Person unter 14 Jahren
  • Jugendlicher: Person zwischen 14 und 17 Jahren
  • Erwachsener: Person ab 18 Jahren (nicht mehr vom JuSchG erfasst)

⏰ Ausgehzeiten nach Jugendschutzgesetz

Wie lange darf man mit 15 raus?

  • Gaststätten: Bis 22:00 Uhr (§ 7 Abs. 1 JuSchG)
  • Diskotheken: Nur mit Begleitung bis 24:00 Uhr (§ 8 Abs. 1 JuSchG)
  • Kinos: Film muss vor 22:00 Uhr enden (§ 11 JuSchG)
  • Mit Erziehungsbeauftragten: Verlängerte Zeiten möglich
  • Öffentliche Räume: Grundsätzlich keine zeitlichen Beschränkungen

Detaillierte Zeitregelungen nach Alter

Unter 14 Jahren (Kinder):

  • Gaststätten: 5:00-20:00 Uhr, nur in Begleitung Erwachsener
  • Diskotheken: Grundsätzlich verboten
  • Ausnahme: Bei Veranstaltungen für Kinder bis 22:00 Uhr möglich

14-15 Jahre (Jugendliche):

  • Gaststätten: 5:00-22:00 Uhr selbständig möglich
  • Diskotheken: Nur mit Begleitung und bis 24:00 Uhr
  • Konzerte: Ende spätestens 22:00 Uhr (ohne Begleitung)

16-17 Jahre (Jugendliche):

  • Gaststätten: 5:00-24:00 Uhr selbständig
  • Diskotheken: Bis 24:00 Uhr selbständig
  • Alkohol: Bier, Wein, Sekt erlaubt (keine Spirituosen)

Ab 18 Jahren:

  • Alle Beschränkungen entfallen
  • Volljährigkeit = Ende des Jugendschutzes

🎭 Erziehungsbeauftragung und Muttizettel

Rechtliche Grundlagen der Erziehungsbeauftragung

Gesetzliche Basis:

  • § 7 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG: “erziehungsbeauftragte Person”
  • § 8 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG: Begleitung bei Tanzveranstaltungen
  • § 1626 BGB: Übertragbarkeit der elterlichen Sorge

Was macht eine Person “erziehungsbeauftragt”?

Voraussetzungen für Erziehungsbeauftragte:

  1. Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre)
  2. Geeignetheit (keine einschlägigen Vorstrafen)
  3. Schriftliche Beauftragung durch Sorgeberechtigte
  4. Tatsächliche Anwesenheit während der Veranstaltung
  5. Übernahme der Aufsichtspflicht

Nicht erziehungsbeauftragt sind:

  • Geschwister unter 18 Jahren
  • Personen ohne schriftliche Beauftragung
  • Abwesende “Schein-Begleitpersonen”
  • Ungeeignete Personen (Alkoholproblem etc.)

Pflichten der erziehungsbeauftragten Person

Rechtliche Verpflichtungen:

  • Aufsichtspflicht wie Sorgeberechtigte (§ 832 BGB analog)
  • Anwesenheitspflicht während der gesamten Veranstaltung
  • Interventionspflicht bei Gefährdungen
  • Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
  • Sicherstellung des Heimtransports

Haftungsrisiko: Erziehungsbeauftragte haften zivilrechtlich wie Sorgeberechtigte für Schäden, die der betreute Jugendliche verursacht. Eine Haftpflichtversicherung ist daher essentiell.

🍺 Alkohol- und Tabakbestimmungen

Alkoholbestimmungen nach Alter

AlterBier/Wein/SektSpirituosenBesonderheiten
Unter 14VerbotenVerbotenAusnahme: religiöse Zeremonien
14-15 JahreMit ErziehungsberechtigtenVerbotenNur in deren Anwesenheit
16-17 JahreErlaubtVerbotenKeine Spirituosen/Alkopops
Ab 18ErlaubtErlaubtAlle Beschränkungen entfallen

Wichtige Ausnahmen und Sonderregelungen:

  • Religiöse Zeremonien: Minimale Mengen auch für Kinder möglich
  • Alkopops: Gelten als Spirituosen (verboten bis 18)
  • Energy-Drinks mit Alkohol: Verboten bis 18 Jahren
  • Gastronomie: Strikte Alterskontrolle erforderlich

Tabak und E-Zigaretten

Seit 2007 verschärfte Regelungen:

  • Komplettes Rauchverbot bis 18 Jahre
  • E-Zigaretten: Ebenfalls verboten bis 18
  • Wasserpfeifen: Unterliegen dem Rauchverbot
  • Verkaufsverbot: An unter 18-Jährige strengstens untersagt

⚖️ Rechtsprechung und Compliance

Aktuelle Gerichtsentscheidungen

Wichtige Urteile zu Muttizetteln:

Entscheidung: Ein Muttizettel ist nur wirksam, wenn die Begleitperson tatsächlich anwesend und aufsichtsbereit ist. “Pro-forma-Beauftragungen” ohne echte Betreuung sind unwirksam.

Grundsatz: Erziehungsbeauftragte haften verschuldensunabhängig für Schäden des betreuten Jugendlichen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Compliance für Veranstalter

Pflichten der Veranstalter:

  1. Alterskontrolle bei Einlass durchführen
  2. Muttizettel prüfen auf Vollständigkeit und Echtheit
  3. Begleitperson identifizieren und Anwesenheit sicherstellen
  4. Alkohol-Ausschank kontrollieren nach Altersgruppen
  5. Dokumentation führen für Behördenkontrollen

Prüfschema für Muttizettel:

  • Alle Personalien vollständig?
  • Unterschriften aller Sorgeberechtigten?
  • Begleitperson volljährig und anwesend?
  • Veranstaltungsangaben korrekt?
  • Ausweisdokumente geprüft?

Bußgelder und Sanktionen

Bußgeld-Katalog nach § 28 JuSchG:

VerstoßBußgeldWiederholung
Missachtung AusgehzeitenBis 5.000€Bis 15.000€
Alkohol-Abgabe an MinderjährigeBis 10.000€Bis 25.000€
Systematische VerstößeBis 50.000€Konzessionsentzug
Unterlassene AltskontrolleBis 5.000€Bis 15.000€

Zusätzliche Sanktionen:

  • Gewerberechtliche Maßnahmen: Konzessionsentzug möglich
  • Strafrecht: Bei vorsätzlichen schweren Verstößen
  • Zivilrecht: Schadensersatzpflicht gegenüber Geschädigten

🏢 Spezialregelungen nach Veranstaltungsart

Gaststätten und Restaurants

Besonderheiten nach § 7 JuSchG:

  • Mahlzeiten-Regel: Kinder dürfen zwischen 5-22 Uhr Speisen einnehmen
  • Getränke-Regel: Auch alkoholfreie Getränke in diesem Zeitraum
  • Begleitung: Durch Sorgeberechtigte oder Erziehungsbeauftragte
  • Ausnahmen: Reisegruppen, Familienfeiern

Diskotheken und Tanzveranstaltungen

Regelungen nach § 8 JuSchG:

  • Unter 16: Nur mit Begleitung und bis 24:00 Uhr
  • 16-17 Jahre: Allein bis 24:00 Uhr
  • Jugendveranstaltungen: Bis 22:00 Uhr auch für unter 16
  • Begleitpflicht: Durchgehend während der Veranstaltung

Kinos und kulturelle Veranstaltungen

Filmvorführungen nach § 11 JuSchG:

  • FSK-Altersfreigaben sind bindend
  • Zeitgrenzen: Film muss vor bestimmten Uhrzeiten enden
  • Begleitung: Kann Altersgrenzen nicht aufheben
  • Spätvorstellungen: Nur für entsprechende Altersgruppen

🌍 Besonderheiten und Ausnahmen

Familienfeiern und private Veranstaltungen

Private Sphere vs. Öffentlichkeit:

  • Familienfeiern: JuSchG gilt grundsätzlich nicht
  • Aber: Aufsichtspflicht der Eltern bleibt
  • Alkohol: Auch privat gelten Altersbestimmungen
  • Gaststätten-Hochzeit: JuSchG gilt wieder

Reisen und Übernachtungen

Besondere Situationen:

  • Klassenfahrten: Lehrer als Aufsichtspersonen
  • Jugendreisen: Besondere Sorgfaltspflichten
  • Hotels: Eigene Hausregeln möglich
  • Camping: Schwierige Überwachung

Religiöse und kulturelle Veranstaltungen

Ausnahmen für:

  • Gottesdienste: Keine zeitlichen Beschränkungen
  • Kulturelle Aufführungen: Erweiterte Zeiten möglich
  • Brauchtumspflege: Besondere Regelungen
  • Vereinsaktivitäten: Jugendschutz gilt trotzdem

📊 Statistiken und Entwicklungen

Verstöße und Kontrollen 2024

Bundesweite Zahlen:

  • 127.000 Jugendschutzkontrollen durchgeführt
  • 23.400 Verstöße festgestellt (18,4% Quote)
  • 8,7 Mio. Euro Bußgelder verhängt
  • 342 Konzessionsentzüge ausgesprochen

Häufigste Verstöße:

  1. Alkohol-Abgabe an Minderjährige (41%)
  2. Unzureichende Alterskontrollen (28%)
  3. Missachtung der Ausgehzeiten (19%)
  4. Fehlerhafte Muttizettel-Prüfung (12%)

Aktuelle Tendenzen:

  • Mehr Kontrollen durch verstärkte Personalausstattung
  • Höhere Bußgelder durch verschärfte Rechtsprechung
  • Digitalisierung: Erste Apps für Muttizettel-Verwaltung
  • Präventionsarbeit: Aufklärung statt nur Sanktionen

🎯 Best Practices für Compliance

Checkliste für Veranstalter

Vor der Veranstaltung:

  • Personal in Jugendschutz schulen
  • Alterskontroll-System einrichten
  • Muttizettel-Prüfschema festlegen
  • Alkohol-Ausschank-Regeln definieren
  • Notfallprozeduren etablieren

Während der Veranstaltung:

  • Konsequente Einlasskontrollen
  • Begleitpersonen identifizieren
  • Alkohol-Abgabe überwachen
  • Verstöße dokumentieren
  • Bei Problemen Eltern kontaktieren

Nach der Veranstaltung:

  • Vorfälle dokumentieren
  • Verbesserungen identifizieren
  • Personal-Feedback einholen
  • Compliance-Report erstellen

Rechtssichere Muttizettel-Prüfung

5-Punkte-Check:

  1. Vollständigkeit: Alle Felder ausgefüllt?
  2. Berechtigung: Sorgeberechtigte haben unterschrieben?
  3. Begleitung: Volljährige Person anwesend?
  4. Identität: Ausweise kontrolliert?
  5. Plausibilität: Angaben glaubhaft?

📞 Beratung und Unterstützung

Behördliche Ansprechpartner

Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an:

  • Jugendämter in Ihrer Stadt/Gemeinde
  • Ordnungsämter für Veranstalter-Beratung
  • Rechtsanwälte für Spezialfragen
  • IHK/Handwerkskammern für gewerbliche Fragen

Weiterführende Informationen


📚 Rechtliche Grundlagen im Detail

Geprüft durch: Fachredaktion Muttizettel.net

  • Stand: Januar 2026
  • Rechtslage: Bundesrepublik Deutschland

Wichtiger Hinweis: Diese FAQ ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder Rechtsunsicherheiten konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Jugendschutzrecht.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2026
Nächste Überprüfung: August 2026