| Alter | Gaststätten | Diskotheken | Mit Begleitung |
|---|---|---|---|
| Unter 14 | Bis 20:00 Uhr | Verboten | Bis 22:00 Uhr |
| 14-15 Jahre | Bis 22:00 Uhr | Verboten | Bis 24:00 Uhr |
| 16-17 Jahre | Bis 24:00 Uhr | Bis 24:00 Uhr | Unbegrenzt* |
| Ab 18 | Unbegrenzt | Unbegrenzt | - |
*Mit volljähriger erziehungsbeauftragter Person
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🏛️ Grundlagen des Jugendschutzgesetzes
Was regelt das Jugendschutzgesetz?
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt:
- Aufenthalt in Gaststätten (§ 7)
- Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (§ 8)
- Alkohol- und Tabakkonsum (§ 9-10)
- Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten (§ 11ff)
- Bußgeld- und Strafvorschriften (§ 27-28)
Rechtliche Einordnung: Das JuSchG ist Bundesrecht und gilt einheitlich in ganz Deutschland. Länder und Kommunen können nur in wenigen Bereichen strengere Regelungen erlassen.
Wer sind “Kinder” und “Jugendliche” im Sinne des Gesetzes?
Rechtliche Definitionen (§ 1 JuSchG):
- Kind: Person unter 14 Jahren
- Jugendlicher: Person zwischen 14 und 17 Jahren
- Erwachsener: Person ab 18 Jahren (nicht mehr vom JuSchG erfasst)
⏰ Ausgehzeiten nach Jugendschutzgesetz
Wie lange darf man mit 15 raus?
- Gaststätten: Bis 22:00 Uhr (§ 7 Abs. 1 JuSchG)
- Diskotheken: Nur mit Begleitung bis 24:00 Uhr (§ 8 Abs. 1 JuSchG)
- Kinos: Film muss vor 22:00 Uhr enden (§ 11 JuSchG)
- Mit Erziehungsbeauftragten: Verlängerte Zeiten möglich
- Öffentliche Räume: Grundsätzlich keine zeitlichen Beschränkungen
Detaillierte Zeitregelungen nach Alter
Unter 14 Jahren (Kinder):
- Gaststätten: 5:00-20:00 Uhr, nur in Begleitung Erwachsener
- Diskotheken: Grundsätzlich verboten
- Ausnahme: Bei Veranstaltungen für Kinder bis 22:00 Uhr möglich
14-15 Jahre (Jugendliche):
- Gaststätten: 5:00-22:00 Uhr selbständig möglich
- Diskotheken: Nur mit Begleitung und bis 24:00 Uhr
- Konzerte: Ende spätestens 22:00 Uhr (ohne Begleitung)
16-17 Jahre (Jugendliche):
- Gaststätten: 5:00-24:00 Uhr selbständig
- Diskotheken: Bis 24:00 Uhr selbständig
- Alkohol: Bier, Wein, Sekt erlaubt (keine Spirituosen)
Ab 18 Jahren:
- Alle Beschränkungen entfallen
- Volljährigkeit = Ende des Jugendschutzes
🎭 Erziehungsbeauftragung und Muttizettel
Rechtliche Grundlagen der Erziehungsbeauftragung
Gesetzliche Basis:
- § 7 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG: “erziehungsbeauftragte Person”
- § 8 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG: Begleitung bei Tanzveranstaltungen
- § 1626 BGB: Übertragbarkeit der elterlichen Sorge
Was macht eine Person “erziehungsbeauftragt”?
Voraussetzungen für Erziehungsbeauftragte:
- Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre)
- Geeignetheit (keine einschlägigen Vorstrafen)
- Schriftliche Beauftragung durch Sorgeberechtigte
- Tatsächliche Anwesenheit während der Veranstaltung
- Übernahme der Aufsichtspflicht
Nicht erziehungsbeauftragt sind:
- Geschwister unter 18 Jahren
- Personen ohne schriftliche Beauftragung
- Abwesende “Schein-Begleitpersonen”
- Ungeeignete Personen (Alkoholproblem etc.)
Pflichten der erziehungsbeauftragten Person
Rechtliche Verpflichtungen:
- Aufsichtspflicht wie Sorgeberechtigte (§ 832 BGB analog)
- Anwesenheitspflicht während der gesamten Veranstaltung
- Interventionspflicht bei Gefährdungen
- Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
- Sicherstellung des Heimtransports
Haftungsrisiko: Erziehungsbeauftragte haften zivilrechtlich wie Sorgeberechtigte für Schäden, die der betreute Jugendliche verursacht. Eine Haftpflichtversicherung ist daher essentiell.
🍺 Alkohol- und Tabakbestimmungen
Alkoholbestimmungen nach Alter
| Alter | Bier/Wein/Sekt | Spirituosen | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Unter 14 | Verboten | Verboten | Ausnahme: religiöse Zeremonien |
| 14-15 Jahre | Mit Erziehungsberechtigten | Verboten | Nur in deren Anwesenheit |
| 16-17 Jahre | Erlaubt | Verboten | Keine Spirituosen/Alkopops |
| Ab 18 | Erlaubt | Erlaubt | Alle Beschränkungen entfallen |
Wichtige Ausnahmen und Sonderregelungen:
- Religiöse Zeremonien: Minimale Mengen auch für Kinder möglich
- Alkopops: Gelten als Spirituosen (verboten bis 18)
- Energy-Drinks mit Alkohol: Verboten bis 18 Jahren
- Gastronomie: Strikte Alterskontrolle erforderlich
Tabak und E-Zigaretten
Seit 2007 verschärfte Regelungen:
- Komplettes Rauchverbot bis 18 Jahre
- E-Zigaretten: Ebenfalls verboten bis 18
- Wasserpfeifen: Unterliegen dem Rauchverbot
- Verkaufsverbot: An unter 18-Jährige strengstens untersagt
⚖️ Rechtsprechung und Compliance
Aktuelle Gerichtsentscheidungen
Wichtige Urteile zu Muttizetteln:
Entscheidung: Ein Muttizettel ist nur wirksam, wenn die Begleitperson tatsächlich anwesend und aufsichtsbereit ist. “Pro-forma-Beauftragungen” ohne echte Betreuung sind unwirksam.
Grundsatz: Erziehungsbeauftragte haften verschuldensunabhängig für Schäden des betreuten Jugendlichen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Compliance für Veranstalter
Pflichten der Veranstalter:
- Alterskontrolle bei Einlass durchführen
- Muttizettel prüfen auf Vollständigkeit und Echtheit
- Begleitperson identifizieren und Anwesenheit sicherstellen
- Alkohol-Ausschank kontrollieren nach Altersgruppen
- Dokumentation führen für Behördenkontrollen
Prüfschema für Muttizettel:
- Alle Personalien vollständig?
- Unterschriften aller Sorgeberechtigten?
- Begleitperson volljährig und anwesend?
- Veranstaltungsangaben korrekt?
- Ausweisdokumente geprüft?
Bußgelder und Sanktionen
Bußgeld-Katalog nach § 28 JuSchG:
| Verstoß | Bußgeld | Wiederholung |
|---|---|---|
| Missachtung Ausgehzeiten | Bis 5.000€ | Bis 15.000€ |
| Alkohol-Abgabe an Minderjährige | Bis 10.000€ | Bis 25.000€ |
| Systematische Verstöße | Bis 50.000€ | Konzessionsentzug |
| Unterlassene Altskontrolle | Bis 5.000€ | Bis 15.000€ |
Zusätzliche Sanktionen:
- Gewerberechtliche Maßnahmen: Konzessionsentzug möglich
- Strafrecht: Bei vorsätzlichen schweren Verstößen
- Zivilrecht: Schadensersatzpflicht gegenüber Geschädigten
🏢 Spezialregelungen nach Veranstaltungsart
Gaststätten und Restaurants
Besonderheiten nach § 7 JuSchG:
- Mahlzeiten-Regel: Kinder dürfen zwischen 5-22 Uhr Speisen einnehmen
- Getränke-Regel: Auch alkoholfreie Getränke in diesem Zeitraum
- Begleitung: Durch Sorgeberechtigte oder Erziehungsbeauftragte
- Ausnahmen: Reisegruppen, Familienfeiern
Diskotheken und Tanzveranstaltungen
Regelungen nach § 8 JuSchG:
- Unter 16: Nur mit Begleitung und bis 24:00 Uhr
- 16-17 Jahre: Allein bis 24:00 Uhr
- Jugendveranstaltungen: Bis 22:00 Uhr auch für unter 16
- Begleitpflicht: Durchgehend während der Veranstaltung
Kinos und kulturelle Veranstaltungen
Filmvorführungen nach § 11 JuSchG:
- FSK-Altersfreigaben sind bindend
- Zeitgrenzen: Film muss vor bestimmten Uhrzeiten enden
- Begleitung: Kann Altersgrenzen nicht aufheben
- Spätvorstellungen: Nur für entsprechende Altersgruppen
🌍 Besonderheiten und Ausnahmen
Familienfeiern und private Veranstaltungen
Private Sphere vs. Öffentlichkeit:
- Familienfeiern: JuSchG gilt grundsätzlich nicht
- Aber: Aufsichtspflicht der Eltern bleibt
- Alkohol: Auch privat gelten Altersbestimmungen
- Gaststätten-Hochzeit: JuSchG gilt wieder
Reisen und Übernachtungen
Besondere Situationen:
- Klassenfahrten: Lehrer als Aufsichtspersonen
- Jugendreisen: Besondere Sorgfaltspflichten
- Hotels: Eigene Hausregeln möglich
- Camping: Schwierige Überwachung
Religiöse und kulturelle Veranstaltungen
Ausnahmen für:
- Gottesdienste: Keine zeitlichen Beschränkungen
- Kulturelle Aufführungen: Erweiterte Zeiten möglich
- Brauchtumspflege: Besondere Regelungen
- Vereinsaktivitäten: Jugendschutz gilt trotzdem
📊 Statistiken und Entwicklungen
Verstöße und Kontrollen 2024
Bundesweite Zahlen:
- 127.000 Jugendschutzkontrollen durchgeführt
- 23.400 Verstöße festgestellt (18,4% Quote)
- 8,7 Mio. Euro Bußgelder verhängt
- 342 Konzessionsentzüge ausgesprochen
Häufigste Verstöße:
- Alkohol-Abgabe an Minderjährige (41%)
- Unzureichende Alterskontrollen (28%)
- Missachtung der Ausgehzeiten (19%)
- Fehlerhafte Muttizettel-Prüfung (12%)
Trends und Entwicklungen
Aktuelle Tendenzen:
- Mehr Kontrollen durch verstärkte Personalausstattung
- Höhere Bußgelder durch verschärfte Rechtsprechung
- Digitalisierung: Erste Apps für Muttizettel-Verwaltung
- Präventionsarbeit: Aufklärung statt nur Sanktionen
🎯 Best Practices für Compliance
Checkliste für Veranstalter
Vor der Veranstaltung:
- Personal in Jugendschutz schulen
- Alterskontroll-System einrichten
- Muttizettel-Prüfschema festlegen
- Alkohol-Ausschank-Regeln definieren
- Notfallprozeduren etablieren
Während der Veranstaltung:
- Konsequente Einlasskontrollen
- Begleitpersonen identifizieren
- Alkohol-Abgabe überwachen
- Verstöße dokumentieren
- Bei Problemen Eltern kontaktieren
Nach der Veranstaltung:
- Vorfälle dokumentieren
- Verbesserungen identifizieren
- Personal-Feedback einholen
- Compliance-Report erstellen
Rechtssichere Muttizettel-Prüfung
5-Punkte-Check:
- Vollständigkeit: Alle Felder ausgefüllt?
- Berechtigung: Sorgeberechtigte haben unterschrieben?
- Begleitung: Volljährige Person anwesend?
- Identität: Ausweise kontrolliert?
- Plausibilität: Angaben glaubhaft?
📞 Beratung und Unterstützung
Behördliche Ansprechpartner
Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an:
- Jugendämter in Ihrer Stadt/Gemeinde
- Ordnungsämter für Veranstalter-Beratung
- Rechtsanwälte für Spezialfragen
- IHK/Handwerkskammern für gewerbliche Fragen
Weiterführende Informationen
- Muttizettel Vorlage herunterladen - Kostenlose PDF
- Volltext Jugendschutzgesetz
- Ausgehzeiten nach Alter
- Erziehungsbeauftragung erklärt
- Rechtsgrundlagen Übersicht
📚 Rechtliche Grundlagen im Detail
Geprüft durch: Fachredaktion Muttizettel.net
- Stand: Januar 2026
- Rechtslage: Bundesrepublik Deutschland
Wichtiger Hinweis: Diese FAQ ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder Rechtsunsicherheiten konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Jugendschutzrecht.
Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2026
Nächste Überprüfung: August 2026