Ein Erziehungsbeauftragung-Zettel ist der schriftliche Nachweis, dass Eltern eine volljährige Person beauftragt haben, für einen bestimmten Anlass die Aufsicht über ihr Kind zu übernehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Umgangssprachlich heißt er Muttizettel. Er wirkt nur, wenn die genannte Person tatsächlich dabei ist.

Sie brauchen ihn, damit Ihr Kind etwa in der Disco länger bleiben darf. Zuletzt geprüft: 29. September 2026. Die rechtlichen Hintergründe, also was die Beauftragung erlaubt und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir auf der Seite Erziehungsbeauftragung: Rechte und Grenzen. Wenn Sie den Zettel gleich ausfüllen möchten, nutzen Sie die Muttizettel Vorlage online ausfüllen.

Erziehungsbeauftragung-Zettel: Das Wichtigste in Kürze

  • Gleiche Sache, zwei Namen: Erziehungsbeauftragung-Zettel, Erziehungsbeauftragten-Zettel und Muttizettel meinen dasselbe Dokument.
  • Begleitperson ab 18: Erziehungsbeauftragt kann nur eine Person über 18 Jahren sein, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil das vorher vereinbart hat.
  • Kein Formzwang: Das Gesetz schreibt kein amtliches Formular und keinen Notar vor. Den schriftlichen Zettel verlangen Veranstalter aber in der Regel als Nachweis.
  • Kein Freifahrtschein: Beim Alkohol und beim Rauchen ändert der Zettel nichts, und der Veranstalter darf trotzdem den Einlass verweigern.
  • Nur mit Begleitung: Ohne die anwesende Begleitperson ist der Zettel wertlos.

Was ist der Erziehungsbeauftragung-Zettel?

Der Erziehungsbeauftragung-Zettel ist die schriftliche Vereinbarung, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil eine Person über 18 Jahren für einen Abend oder auf Dauer beauftragt, Erziehungsaufgaben wie die Aufsicht zu übernehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Er hält die Beauftragung fest, damit Einlasspersonal und Veranstalter sie prüfen können. Das Sorgerecht bleibt bei den Eltern.

Das Jugendschutzgesetz nennt die Person, die Ihr Kind statt Ihnen begleitet, „erziehungsbeauftragte Person“. Wenn Sie wissen möchten, was ein Muttizettel ist und woher der Name kommt, finden Sie dort die Grundlagen. Hier geht es um das praktische Dokument: welche Vorlage Sie nutzen, was hineingehört und wann es reicht.

Wichtig: Mit der Beauftragung übertragen Sie für den Abend die Aufsicht, nicht Ihre elterliche Sorge (§ 1626 BGB). Die Beauftragung können Sie jederzeit widerrufen, zum Beispiel per Anruf bei der Begleitperson.

Vorlage als PDF oder Online-Formular

Auf Muttizettel.net gibt es die Vorlage in zwei Varianten. Beide sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.

VarianteSo funktioniert esGeeignet für
PDF zum AusdruckenHerunterladen, drucken, von Hand ausfüllen und unterschreibenWer lieber auf Papier schreibt oder kurzfristig einen Zettel braucht
Online-FormularDaten am Handy oder PC eintragen, fertigen Zettel drucken, dann unterschreibenWer gut lesbare Angaben möchte und mehrere Zettel erstellt

Muttizettel als PDF herunterladen

Datenschutz: Beim Herunterladen der PDF-Vorlage speichern wir technische Angaben wie IP-Adresse, Browser, Referrer, Zeitpunkt und die daraus ermittelte Region, um die Downloads statistisch auszuwerten. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Unterschreiben Sie den ausgedruckten Zettel in beiden Fällen von Hand und prüfen Sie vorher Namen, Datum und Veranstaltung. Die Suchbegriffe „Erziehungsbeauftragung PDF“, „Erziehungsbeauftragung Vorlage“ und „Erziehungsbeauftragungsformular“ führen alle zu diesem einen Dokument. Für Feiern gibt es auch den Partyzettel und das U18 Formular für Club und Disco.

Zettel ausfüllen in 6 Schritten

So füllen Sie den Erziehungsbeauftragung-Zettel in sechs Schritten aus, von den Angaben der Eltern bis zur Ausweiskopie:

  1. Angaben der Eltern: Name, Anschrift und eine Telefonnummer, unter der Sie am Abend sicher erreichbar sind.
  2. Angaben der erziehungsbeauftragten Person: Vollständiger Name, Geburtsdatum und Telefonnummer.
  3. Angaben zum Jugendlichen: Name und Geburtsdatum wie im Ausweis.
  4. Anlass, Ort, Datum und Zeitraum: Die konkrete Veranstaltung nennen, kein pauschales „gilt immer“.
  5. Unterschriften: Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils, möglichst auch der Begleitperson.
  6. Ausweiskopie und Erreichbarkeit: Kopie des Elternausweises mitgeben, Handy am Abend griffbereit halten.

Zu den Schritten: Bei Unklarheiten ruft das Einlasspersonal die Elternnummer an. Über das Geburtsdatum der Begleitperson sieht der Einlass sofort, dass sie volljährig ist. Ein Beispiel für den Anlass: „Abiparty im Club X, Musterstadt, 17. Oktober, 20 Uhr bis 2 Uhr“. Ein Zettel ohne Anlass wird oft nicht akzeptiert. Daten auf der Ausweiskopie, die nicht gebraucht werden, dürfen Sie schwärzen. Ihr Kind und die Begleitperson nehmen ihre eigenen Ausweise mit.

Wie Sie den Text formulieren, wenn Sie keine Vorlage nutzen, erklärt die Anleitung Muttizettel schreiben.

Was muss auf dem Zettel stehen?

Das Gesetz legt keine Pflichtangaben fest. Diese Angaben erwarten Veranstalter in der Praxis:

FeldIn der Praxis erwartetHinweis
Name und Anschrift der ElternJaNur sorgeberechtigte Eltern oder der Vormund können beauftragen
Telefonnummer der ElternJaHäufiger Anlass für Rückfragen am Einlass
Name und Geburtsdatum der BegleitpersonJaMuss über 18 sein
Name und Geburtsdatum des KindesJaMuss mit dem Ausweis übereinstimmen
Veranstaltung, Ort, DatumJaEin Zettel pro Anlass
Uhrzeit oder ZeitraumEmpfohlenZeigt, bis wann die Beauftragung gilt
Unterschrift der ElternJaHandschriftlich auf dem Ausdruck
Unterschrift der BegleitpersonEmpfohlenBestätigt die Übernahme der Aufsicht
Kopie des ElternausweisesHäufig verlangtHausregel vieler Clubs

Typische Fehler: fehlende Unterschrift, Begleitperson unter 18, keine erreichbare Telefonnummer, Begleitperson erst am Einlass eingetragen, alte Vorlage mit falschem Datum.

Wer darf Erziehungsbeauftragter sein?

Erziehungsbeauftragt kann jede Person über 18 Jahren sein, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil die Aufsicht vorher vereinbart hat (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Das können volljährige Geschwister, Verwandte, Freunde der Familie, Trainer oder auch ein 18-jähriger Freund sein. Formelle Qualifikationen verlangt das Gesetz nicht.

Entscheidend ist, dass die Person die Aufsicht wirklich ausüben kann. Wer selbst stark betrunken ist oder die ganze Nacht woanders feiert, erfüllt die Aufgabe nicht. Die Begleitperson muss ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen, und Veranstalter müssen sie in Zweifelsfällen überprüfen (§ 2 Abs. 1 JuSchG). Manche Clubs verlangen über ihre Hausregeln eine Begleitperson ab 21 Jahren. Das ist kein Gesetz, sondern eine Einlassbedingung des Betreibers.

Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, kann für Schäden, die das Kind Dritten zufügt, genauso haften wie die Eltern, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt (§ 832 BGB). Mehr dazu im Begleitperson-Guide.

Wann reicht der Zettel und wann nicht?

Er reicht dort, wo das Jugendschutzgesetz die Begleitung durch Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person ausdrücklich genügen lässt:

  • Disco und Club (Tanzveranstaltungen): Unter 16-Jährige dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dabei sein; 16- und 17-Jährige ohne Begleitung längstens bis 24 Uhr (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Mit Begleitung ist ein längerer Aufenthalt möglich, mehr auf der Seite Club und Disco.
  • Gaststätten, auch Festzelte mit Ausschank: Unter 16-Jährige ohne Begleitung nur von 5 bis 23 Uhr und nur zum Essen oder Trinken; 16- und 17-Jährige ohne Begleitung nicht zwischen 24 und 5 Uhr (§ 4 Abs. 1 JuSchG).
  • Konzerte und Festivals: Ob eine Begleitung nötig ist, hängt von der Art der Veranstaltung und den Regeln des Veranstalters ab. Details bei Muttizettel für Konzerte.

Er reicht nicht:

  • Ohne anwesende Begleitperson. Ein Zettel allein ersetzt keine Begleitung, siehe Muttizettel ohne Begleitperson.
  • Bei Nachtbars und Nachtclubs: Dort ist Minderjährigen der Aufenthalt auch mit Begleitung nicht gestattet (§ 4 Abs. 3 JuSchG).
  • Bei Spirituosen: Schnaps, Longdrinks und Alkopops gibt es unter 18 nie, auch nicht mit Zettel (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG).
  • Bei Bier, Wein und Sekt unter 16: 14- und 15-Jährige dürfen diese Getränke nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bekommen, in der Regel eines sorgeberechtigten Elternteils (§ 9 Abs. 2 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person mit Muttizettel reicht dafür nicht.
  • Beim Rauchen: Tabakwaren und E-Zigaretten sind für Minderjährige in der Öffentlichkeit tabu, auch mit Begleitung (§ 10 JuSchG).
  • Gegen das Hausrecht: Kein Veranstalter muss den Zettel akzeptieren. Er darf eigene Einlassregeln aufstellen und auch mit vollständigem Zettel ablehnen.

Geplante Änderung: Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Er sieht vor, die Ausnahme für das sogenannte begleitete Trinken in § 9 Abs. 2 JuSchG zu streichen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht (Stand: 29. September 2026): Der Bundestag muss es verabschieden, danach muss der Bundesrat zustimmen. Bis zum Inkrafttreten gilt § 9 Abs. 2 JuSchG unverändert weiter.

Zettel je nach Alter und Bundesland

AlterDisco/Club ohne BegleitungDisco/Club mit ErziehungsbeauftragungAlkohol
unter 14NeinJa, sofern der Veranstalter Kinder zulässtNein
14 und 15NeinJaBier, Wein, Sekt nur mit sorgeberechtigtem Elternteil, nicht mit Muttizettel
16 und 17Bis 24 UhrAuch nach 24 UhrBier, Wein, Sekt ja; Spirituosen nein

Bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe sowie zur künstlerischen Betätigung oder Brauchtumspflege kann die Anwesenheit ohne Begleitung Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr gestattet werden (§ 5 Abs. 2 JuSchG). Einzelheiten je Altersstufe finden Sie unter Muttizettel nach Alter.

Das Jugendschutzgesetz ist Bundesrecht und gilt in allen Bundesländern gleich. Unterschiede entstehen durch kommunale Auflagen, Ordnungsbehörden und die Hausregeln der Veranstalter, etwa bei Volksfesten. Einen Überblick gibt die Seite Regeln in den Bundesländern.

Für Jugendliche: Das musst du wissen

Der Zettel ist kein Freifahrtschein. Er funktioniert nur, wenn deine Begleitperson die ganze Zeit mit dir vor Ort ist und du mit ihr gehst.

  • Das geht: Mit 14 oder 15 mit Begleitperson in die Disco; mit 16 oder 17 mit Begleitperson länger als 24 Uhr bleiben.
  • Das geht nicht: Schnaps oder Longdrinks unter 18, Rauchen, Bier oder Wein unter 16 mit der Begleitperson statt mit deinen Eltern.
  • Dabeihaben: Deinen Ausweis, den unterschriebenen Zettel und die Ausweiskopie deiner Eltern. Deine Begleitperson braucht ihren eigenen Ausweis.
  • Handy geladen: Wenn der Einlass bei deinen Eltern anruft, sollten sie erreichbar sein.

Häufige Fragen zum Erziehungsbeauftragung-Zettel

Was ist ein Erziehungsbeauftragung-Zettel?

Ein schriftlicher Nachweis, mit dem Eltern eine Person über 18 Jahren beauftragen, für einen bestimmten Anlass die Aufsicht über ihr Kind zu übernehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Im Alltag heißt er Muttizettel. Er ersetzt nicht die Anwesenheit der beauftragten Person.

Wer darf Erziehungsbeauftragter sein?

Jede Person über 18 Jahren, mit der ein sorgeberechtigter Elternteil die Aufsicht vorher vereinbart hat und die sie vor Ort tatsächlich ausüben kann. Sie muss ihre Berechtigung auf Verlangen darlegen können (§ 2 Abs. 1 JuSchG).

Ist der Erziehungsbeauftragung-Zettel Pflicht?

Eine Schriftform schreibt das Gesetz nicht vor, ein Notar ist nicht nötig. Veranstalter verlangen den Zettel aber in der Regel als Nachweis. Ohne ihn kann der Einlass verweigert werden, auch wenn die Begleitperson vor Ort ist.

Reicht ein handschriftlicher Erziehungsbeauftragung-Zettel?

Ja. Ein handschriftlicher Zettel mit allen Angaben und Unterschriften ist genauso gültig wie ein ausgedruckter. Ob ein Foto oder PDF auf dem Handy akzeptiert wird, entscheidet der Veranstalter. Nehmen Sie deshalb sicherheitshalber das unterschriebene Papier mit.

Gilt der Zettel auch ohne Erziehungsbeauftragten?

Nein. Ohne anwesende Begleitperson gelten die normalen Altersgrenzen und Uhrzeiten des Jugendschutzgesetzes.

Wie lange gilt der Zettel, und kann ich ihn widerrufen?

So lange, wie Sie es mit der Begleitperson vereinbaren. Veranstalter erwarten meist einen Zettel für die konkrete Veranstaltung mit Datum. Sie können die Beauftragung jederzeit widerrufen, zum Beispiel per Anruf bei der Begleitperson.

Kann der Club trotz Zettel den Einlass verweigern?

Ja. Der Veranstalter hat Hausrecht und darf eigene Regeln aufstellen, zum Beispiel eine Begleitperson ab 21 Jahren verlangen oder Minderjährige ganz ausschließen.

Wo bekomme ich die Vorlage als PDF?

Kostenlos und ohne Anmeldung auf Muttizettel.net, als PDF zum Ausdrucken oder als Online-Formular unter Vorlage. Weitere Formulare für den gleichen Zweck erklärt die Seite Aufsichtszettel.

Quellen

Das Jugendschutzgesetz wurde zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 geändert (Stand: 29. September 2026). Weiterlesen: Jugendschutzgesetz im Überblick, der Muttizettel Leitfaden und die häufigen Fragen zum Muttizettel.

Erstellt von der Muttizettel.net Redaktion, fachlich geprüft von der Fachredaktion Muttizettel.net (Stand: 29. September 2026). Grundlage sind die verlinkten Gesetzestexte. Haben Sie einen Fehler gefunden oder hat sich die Rechtslage geändert? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.