Die Erziehungsbeauftragung ist die rechtliche Grundlage für den Muttizettel. Sie ermöglicht die temporäre Übertragung der Aufsichtspflicht von Erziehungsberechtigten auf eine volljährige Vertrauensperson. Auf unserer Seite Muttizettel Vorlage finden Sie eine rechtssichere Vorlage zum kostenlosen Download. Im Folgenden erklären wir die rechtlichen Grundlagen, Grenzen und Pflichten.

Was ist eine Erziehungsbeauftragung?

Definition nach BGB

Erziehungsbeauftragung bedeutet die zeitlich begrenzte Übertragung der Aufsichtspflicht von den Erziehungsberechtigten auf eine volljährige Person. Diese wird dadurch befugt, die Erziehungsgewalt in einem bestimmten Rahmen auszuüben.

Rechtliche Grundlage:

  • § 1626 BGB - Elterliche Sorge
  • § 1631 BGB - Inhalt und Grenzen der Personensorge
  • § 1664 BGB - Haftung bei der Personensorge
  • § 9 JuSchG - Begleitung durch erziehungsbeauftragte Person

Unterschied: Erziehungsberechtigte vs. Erziehungsbeauftragte

Erziehungsberechtigte (§ 1626 BGB):

  • Eltern kraft Gesetzes
  • Vormund bei Minderjährigen ohne Eltern
  • Dauerhaft und umfassend berechtigt
  • Können nicht abgewählt werden

Erziehungsbeauftragte:

  • Temporär beauftragte Personen
  • Beschränkt auf bestimmte Situationen
  • Widerrufbar durch Erziehungsberechtigte
  • Nur volljährige Personen können beauftragt werden

Rechtliche Grundlagen der Erziehungsbeauftragung

BGB-Bestimmungen

§ 1626 BGB - Elterliche Sorge:

“Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).”

Bedeutung für Erziehungsbeauftragung:

  • Eltern können Teile der Personensorge übertragen
  • Zeitlich und räumlich begrenzt möglich
  • Verantwortung bleibt bei den Eltern

Jugendschutzgesetz-Bestimmungen

§ 9 JuSchG - Begleitung:

“Ein Kind oder eine jugendliche Person kann sich in der Öffentlichkeit in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person aufhalten.”

Praktische Bedeutung:

  • Erziehungsbeauftragte gleichgestellt mit Erziehungsberechtigten bezüglich Aufenthaltszeiten
  • Alkoholregeln bleiben unverändert
  • Schriftliche Beauftragung erforderlich

Voraussetzungen für eine gültige Erziehungsbeauftragung

Persönliche Voraussetzungen

Die erziehungsbeauftragte Person muss:

  • Volljährig sein (mindestens 18 Jahre)
  • Geschäftsfähig sein (keine gerichtliche Betreuung)
  • Persönlich geeignet sein
  • Das Vertrauen der Erziehungsberechtigten haben
  • Einverständnis zur Übernahme der Verantwortung geben

Nicht geeignet sind:

  • ❌ Minderjährige (unter 18 Jahren)
  • ❌ Personen mit einschlägigen Vorstrafen
  • ❌ Alkohol- oder drogenabhängige Personen
  • ❌ Personen ohne festen Wohnsitz

Formelle Voraussetzungen

Für eine rechtsgültige Erziehungsbeauftragung:

  1. Schriftliche Form (Muttizettel)
  2. Eindeutige Identifikation des Minderjährigen
  3. Klare Benennung der erziehungsbeauftragten Person
  4. Zeitliche Begrenzung des Auftrags
  5. Räumliche Begrenzung (Veranstaltung/Ort)
  6. Unterschrift der Erziehungsberechtigten
  7. Datum der Ausstellung

Rechte und Pflichten der Erziehungsbeauftragten

Rechte der Erziehungsbeauftragten

Was dürfen Erziehungsbeauftragte:

  • Aufenthaltsbestimmung im vereinbarten Rahmen
  • Aufsicht führen über den Minderjährigen
  • Entscheidungen treffen in dringlichen Situationen
  • Maßnahmen ergreifen zum Schutz des Kindes
  • Im Namen der Eltern handeln im Notfall

Pflichten der Erziehungsbeauftragten

Erziehungsbeauftragte müssen:

  • Kontinuierliche Aufsicht gewährleisten
  • Erreichbar bleiben während der gesamten Zeit
  • Jugendschutzbestimmungen einhalten
  • Gefahren abwehren vom Minderjährigen
  • Bei Problemen Erziehungsberechtigte informieren
  • Verantwortung übernehmen für das Handeln des Jugendlichen

Grenzen der Erziehungsbeauftragung

Was Erziehungsbeauftragte NICHT dürfen:

  • Alkoholregeln ändern (Jugendschutzgesetz gilt weiter)
  • Medizinische Eingriffe genehmigen
  • Rechtliche Verträge für den Minderjährigen abschließen
  • Körperliche Züchtigung anwenden
  • Grundrechte einschränken über das normale Maß hinaus

Haftung bei Erziehungsbeauftragung

Haftung der Erziehungsberechtigten

Eltern haften weiterhin für:

  • Grundsätzliche Aufsichtspflichtverletzung
  • Schlechte Auswahl der erziehungsbeauftragten Person
  • Unklare oder unvollständige Anweisungen
  • Schäden durch vorhersehbares Fehlverhalten

§ 832 BGB - Haftung des Aufsichtspflichtigen bleibt bestehen.

Haftung der Erziehungsbeauftragten

Erziehungsbeauftragte haften für:

  • Verletzung der Aufsichtspflicht während der Beauftragung
  • Eigenes Fehlverhalten (Alkohol am Steuer etc.)
  • Schäden durch unterlassene Hilfe
  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung

Empfehlung: Private Haftpflichtversicherung prüfen - deckt sie Erziehungsbeauftragung ab?

Haftungsausschluss

Wann haften Erziehungsbeauftragte nicht:

  • Bei unvorhersehbaren Ereignissen
  • Wenn sie ordnungsgemäß aufgepasst haben
  • Bei altersentsprechendem Verhalten des Jugendlichen
  • Wenn Eltern unvollständige Informationen gegeben haben

Praktische Umsetzung der Erziehungsbeauftragung

Der richtige Erziehungsbeauftragte

Ideale Kandidaten:

  • Verwandte über 18 (Geschwister, Cousins)
  • Freunde der Familie mit Erfahrung
  • Nachbarn mit gutem Vertrauensverhältnis
  • Vereinsmitglieder bei Vereinsveranstaltungen

Auswahlkriterien:

  1. Zuverlässigkeit in der Vergangenheit
  2. Eigene Kinder oder Erfahrung mit Jugendlichen
  3. Örtliche Kenntnis der Veranstaltung
  4. Verfügbarkeit während der ganzen Zeit
  5. Nüchternheit - kein eigener Alkoholkonsum

Vorbereitung der Erziehungsbeauftragung

Was Eltern besprechen sollten:

  1. Konkrete Regeln für den Abend
  2. Notfallkontakte und Erreichbarkeit
  3. Budget und Ausgaben des Jugendlichen
  4. Heimweg und Abhol-Vereinbarungen
  5. Besondere Risiken oder Gesundheitsprobleme

Checkliste für Erziehungsbeauftragte:

  • Handynummer der Eltern gespeichert
  • Adresse der Veranstaltung bekannt
  • Eigene Erreichbarkeit sichergestellt
  • Heimweg geplant
  • Notfallpläne besprochen

Erziehungsbeauftragung in besonderen Situationen

Mehrtägige Veranstaltungen

Bei Festivals oder Klassenfahrten:

  • Detailliertere Beauftragung nötig
  • 24-Stunden-Verantwortung bedenken
  • Schlafplätze und Unterkünfte regeln
  • Kontinuierliche Erreichbarkeit wichtiger
  • Höhere Haftungsrisiken beachten

Auslandsaufenthalte

Erziehungsbeauftragung im Ausland:

  • Rechtslage des Ziellandes beachten
  • Notfallkontakte im Ausland organisieren
  • Krankenversicherungsschutz prüfen
  • Botschaftskontakte bereitlegen
  • Längere Kommunikationswege einplanen

Vereinsveranstaltungen

Besonderheiten bei Vereinen:

  • Vereinshaftung kann zusätzlich greifen
  • Mehrere Aufsichtspersonen möglich
  • Vereinsregeln beachten
  • Versicherungsschutz des Vereins prüfen

Häufige Rechtsfragen zur Erziehungsbeauftragung

Kann ein Minderjähriger einen anderen beauftragen?

Nein. Nur Erziehungsberechtigte können eine Erziehungsbeauftragung erteilen. Minderjährige können nicht selbst über ihre Aufsicht entscheiden.

Muss die erziehungsbeauftragte Person immer anwesend sein?

Grundsätzlich ja. Die Aufsichtspflicht erfordert die persönliche Anwesenheit. Kurze Abwesenheiten (Toilette) sind akzeptabel, längere nur wenn:

  • Der Jugendliche alt genug ist (16-17 Jahre)
  • Die Situation ungefährlich ist
  • Erreichbarkeit gewährleistet bleibt

Kann eine Erziehungsbeauftragung widerrufen werden?

Ja, jederzeit. Erziehungsberechtigte können die Beauftragung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und der erziehungsbeauftragten Person mitgeteilt werden.

Was passiert bei Verstößen gegen die Erziehungsbeauftragung?

Mögliche Konsequenzen:

  • Zivilrechtliche Haftung für entstandene Schäden
  • Ordnungswidrigkeiten nach Jugendschutzgesetz
  • Strafbarkeit bei grober Fahrlässigkeit
  • Jugendamt kann einschreiten

Erziehungsbeauftragung richtig formulieren

Muster-Formulierung

ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG

Hiermit beauftrage(n) ich/wir als Erziehungsberechtigte(r):

[Name Erziehungsberechtigte, Adresse]

die nachstehende Person:

[Name Erziehungsbeauftragte, Geburtsdatum, Adresse]

für mein/unser minderjähriges Kind:

[Name Kind, Geburtsdatum, Wohnort]

am [Datum] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit]
während [Veranstaltung/Anlass] in [Ort/Location]

die Personensorge im Rahmen des § 1631 BGB zu übernehmen.

Die erziehungsbeauftragte Person ist berechtigt und verpflichtet:
- Die Aufsicht über das Kind zu führen
- In dringlichen Fällen notwendige Entscheidungen zu treffen
- Bei Problemen die Erziehungsberechtigten zu informieren

Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes bleiben 
uneingeschränkt gültig.

[Ort, Datum]
[Unterschrift Erziehungsberechtigte]

Einverständniserklärung der beauftragten Person:
Ich erkläre mich mit der Übernahme der Erziehungsbeauftragung 
einverstanden und bin mir der damit verbundenen Rechte und 
Pflichten bewusst.

[Ort, Datum]
[Unterschrift Erziehungsbeauftragte]

Was vermieden werden sollte

Problematische Formulierungen:

  • ❌ “Vollmacht für alles”
  • ❌ “Wie eigene Eltern”
  • ❌ “Unbegrenzte Berechtigung”
  • ❌ “Alkohol nach eigenem Ermessen”

Download: Erziehungsbeauftragung Vorlage

Rechtssichere Vorlage:

  • Alle erforderlichen rechtlichen Elemente
  • BGB-konforme Formulierungen
  • Jugendschutz-Hinweise integriert
  • Haftungsfragen berücksichtigt

Erziehungsbeauftragung Vorlage herunterladen

Tipps für erfolgreiche Erziehungsbeauftragung

Für Erziehungsberechtigte

Vor der Beauftragung:

  1. Vertrauenswürdige Person sorgfältig auswählen
  2. Klare Absprachen treffen
  3. Notfallpläne entwickeln
  4. Grenzen definieren
  5. Versicherungsschutz prüfen

Für Erziehungsbeauftragte

Während der Betreuung:

  1. Aufmerksam bleiben - nicht selbst zu viel trinken
  2. Erreichbar bleiben - Handy immer geladen
  3. Im Zweifel nachfragen - lieber einmal zu oft als zu wenig
  4. Grenzen durchsetzen - auch wenn es unpopulär ist
  5. Dokumentieren - bei Problemen Notizen machen

Weitere rechtliche Artikel:

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei komplexen Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Anwalt für Familien- oder Jugendrecht. Stand: Jugendschutzgesetz und BGB 2026.