Jugendliche unter 16 Jahren stehen vor besonderen Herausforderungen beim Ausgehen: Disco und Club nur in Begleitung, strengere Zeitgrenzen in Gaststätte und Kino, Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich erst ab 16. Mit einem Muttizettel können die Eltern eine volljährige Begleitperson beauftragen, die die Aufsicht übernimmt. Dann ist vieles möglich, was ohne Begleitung verboten ist - wenn man die Regeln kennt.

Was ist für unter 16-Jährige erlaubt?

Grundregeln des Jugendschutzes

Wichtige Altersgrenzen für 14-15-Jährige: Das Jugendschutzgesetz behandelt beide Altersstufen gleich. Eine allgemeine Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche kennt es nicht; feste Uhrzeiten nennt es nur für Gaststätten (§ 4), öffentliche Tanzveranstaltungen (§ 5) und das Kino (§ 11). Wie lange Ihr Kind sonst unterwegs sein darf, etwa mit Freunden in der Stadt oder auf einem offenen Festgelände, entscheiden Sie als Eltern.

14 Jahre

  • Diskotheken: Nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person (§ 5 JuSchG); eine Uhrzeit nennt das Gesetz dann nicht
  • Gaststätten: Ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr, um etwas zu essen oder zu trinken; in Begleitung ohne gesetzliche Uhrzeit (§ 4 JuSchG)
  • Alkohol: In Gaststätten und in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils, nicht mit Muttizettel; Spirituosen erst ab 18 (§ 9 JuSchG)
  • Rauchen: In der Öffentlichkeit bis 18 nicht erlaubt, auch nicht mit den Eltern oder mit Muttizettel; das gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas, selbst ohne Nikotin (§ 10 JuSchG)
  • Kino: Nur Filme mit passender Altersfreigabe (FSK), auch in Begleitung; ohne Begleitung muss die Vorstellung bis 22 Uhr enden (§ 11 JuSchG)

Hinweis (Stand: September 2026): Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das sogenannte begleitete Trinken ab 14 abschaffen soll. Danach sollen 14- und 15-Jährige auch in Begleitung ihrer Eltern in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit weder Bier noch Wein oder Sekt bekommen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis die Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regel.

15 Jahre

  • Diskotheken: Wie mit 14 nur in Begleitung; eine Uhrzeit nennt das Gesetz dann nicht
  • Gaststätten: Wie mit 14 ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr, um etwas zu essen oder zu trinken
  • Alkohol: Dieselben Regeln wie mit 14
  • Konzerte: Steht das Tanzen im Vordergrund, gelten die Disco-Regeln (§ 5 JuSchG); findet das Konzert in einer Gaststätte statt, gelten die Gaststätten-Regeln (§ 4 JuSchG). Steht das Geschehen auf der Bühne im Mittelpunkt, nennt das Gesetz in der Regel keine Uhrzeit. Zusätzlich legt der Veranstalter Mindestalter und Begleitpflicht fest.
  • Festivals: Camping und Übernachtung regelt das Jugendschutzgesetz nicht, die Alkohol- und Rauchregeln gelten aber auch auf dem Zeltplatz. Bei Partys, DJ-Sets und Elektrofestivals gelten die Disco-Regeln; zusätzlich legt der Veranstalter Mindestalter und Begleitpflicht fest.

Muttizettel-Möglichkeiten unter 16

Was der Muttizettel ermöglicht:

Erweiterte Möglichkeiten:

  • Diskotheken-Besuch mit volljähriger Begleitperson; eine Uhrzeit nennt das Gesetz dafür nicht, der Veranstalter kann aber früher Schluss machen
  • Konzerte, bei denen das Tanzen im Vordergrund steht oder der Veranstalter für unter 16-Jährige eine Begleitperson verlangt
  • Private Partys mit klaren Absprachen
  • Jugendveranstaltungen ohne ständige Elternbegleitung

Was bleibt verboten:

  • Alkohol jeder Art (auch Bier und Wein) in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit, denn ein Muttizettel ändert die Alkoholregeln nicht
  • Rauchen und Dampfen in der Öffentlichkeit, auch mit nikotinfreien E-Zigaretten
  • Nachtbars und Nachtclubs mit Striptease oder Erotikshows (§ 4 Abs. 3 JuSchG); normale Kneipen sind Gaststätten und in Begleitung erlaubt
  • Glücksspiel, Geldspielautomaten und Spielhallen (§ 6 JuSchG)

Besondere Veranstaltungen für unter 16-Jährige

U16-Events und Kinderpartys

Speziell für jüngere Jugendliche:

Viele Veranstalter bieten eigene Partys und Konzerte für diese Altersgruppe an. Auch eine U16-Party im Club ist aber in der Regel eine öffentliche Tanzveranstaltung: Ohne Begleitung darf der Veranstalter unter 16-Jährige nur einlassen, wenn eine Ausnahme nach § 5 Abs. 2 oder 3 JuSchG greift, etwa weil ein anerkannter Träger der Jugendhilfe die Party durchführt (dann Kinder bis 22 Uhr, 14- und 15-Jährige bis 24 Uhr) oder die zuständige Behörde eine Ausnahme genehmigt hat. Sonst brauchen sie die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person als Begleitung.

Beliebte U16-Locations (Beispiele)

Ob die folgenden Locations Veranstaltungen für unter 16-Jährige anbieten, entscheidet der jeweilige Betreiber. Welche Einlassregeln dort für Minderjährige gelten, etwa zum Mindestalter der Begleitperson oder zu einem eigenen Formular, legt der Veranstalter per Hausrecht fest. Prüfen Sie das aktuelle Programm und die Einlassregeln vor dem Besuch auf der offiziellen Website.

  • Berlin: Kesselhaus, SO36
  • München: Backstage, Zenith
  • Köln/Düsseldorf: Live Music Hall, Apollo Theater

Familienfreundliche Veranstaltungen

Wo unter 16-Jährige willkommen sind:

  • Volksfeste: Auf dem offenen Gelände nennt das Gesetz keine Uhrzeit; im Festzelt gelten die Regeln für Gaststätten (§ 4 JuSchG), bei Tanz auch die für Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG)
  • Stadtfeste: Wie bei Volksfesten gibt es auf dem offenen Gelände keine gesetzliche Zeitgrenze; wie lange unter 16-Jährige bleiben dürfen, entscheiden die Eltern
  • Open-Air-Konzerte: Je nach Veranstaltung
  • Kulturveranstaltungen: Theater, Kabarett
  • Sportevents: Stadion-Besuche meist ohne Beschränkung

Kostenlose Vorlage für unter 16-Jährige

Speziell angepasste Muttizettel

Muttizettel PDF herunterladen

So passen Sie die Vorlage für unter 16-Jährige an:

  • Veranstaltung, Datum und die Uhrzeit, bis zu der das Kind bleiben darf, genau eintragen
  • Name und Geburtsdatum der volljährigen Begleitperson angeben
  • Telefonnummer eines Elternteils für Rückfragen des Veranstalters
  • Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils, die Veranstalter meist verlangen

Online-Generator nutzen

Einfach ausfüllen und drucken: → Muttizettel Vorlage ausfüllen

Tipps für Eltern von 14-15-Jährigen

Vertrauen schrittweise aufbauen

Empfohlenes Vorgehen:

  1. Kleine Schritte: Mit kurzen Ausgängen beginnen
  2. Vertrauenspersonen wählen: Bekannte, erfahrene Begleitpersonen
  3. Klare Regeln: Heimkehrzeiten und Kontaktpflicht vereinbaren
  4. Notfallplan: Was tun bei Problemen?
  5. Nachbesprechung: Erfahrungen gemeinsam auswerten

Geeignete Begleitpersonen finden

Ideale Kandidaten (die Begleitperson muss volljährig sein):

  • Ältere Geschwister (ab 18 Jahren)
  • Vertraute Nachbarn oder Freunde der Familie
  • Eltern von Freunden (bei Gruppenausflügen)
  • Trainer/Betreuer aus Vereinen

Wichtige Eigenschaften:

  • Zuverlässig und verantwortungsbewusst
  • Bleibt vor Ort, in der Disco die ganze Zeit, und ist jederzeit erreichbar, auch per Handy
  • Kennt die Regeln und Grenzen
  • Hat Erfahrung mit Jugendlichen

Rechtliche Besonderheiten unter 16

Verschärfte Bestimmungen

Warum ist unter 16 anders?

  • Strengere Zeitgrenzen: Ohne Begleitung Gaststätten nur zwischen 5 und 23 Uhr zum Essen oder Trinken (§ 4 JuSchG) und Kinovorstellungen nur, wenn sie bis 22 Uhr enden (§ 11 JuSchG); Disco und Club nur in Begleitung (§ 5 JuSchG)
  • Kein Alkohol mit Muttizettel: In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person gibt es für unter 16-Jährige in Gaststätten und in der Öffentlichkeit keinen Alkohol, auch kein Bier und keinen Wein (§ 9 JuSchG)
  • Erhöhte Aufsichtspflicht: Die Begleitperson muss die ganze Zeit vor Ort und erreichbar sein und die Aufsicht tatsächlich ausüben können; geht sie vorzeitig, müssen die Jugendlichen die Disco ebenfalls verlassen
  • Eingeschränkte Locations: Veranstalter dürfen unter 16-Jährige per Hausrecht auch mit Muttizettel abweisen; ein Muttizettel ist keine Einlassgarantie

Konsequenzen bei Verstößen

Was passieren kann:

  • Sofortiger Verweis von der Veranstaltung: Ohne die nötige Begleitung muss der Veranstalter unter 16-Jährige hinausschicken
  • Polizei-Kontrolle: Droht an einem Ort eine unmittelbare Gefahr, können Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt Minderjährige zu den Eltern bringen oder, wenn diese nicht erreichbar sind, in die Obhut des Jugendamts geben (§ 8 JuSchG)
  • Bußgeld für Veranstalter und beteiligte Erwachsene
  • Gespräch mit Jugendamt bei wiederholten Verstößen
  • Hausverbot bei Veranstaltern

Verstöße gegen die Jugendschutzregeln, etwa zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Alkohol oder Rauchen, sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten. Veranstalter und Gewerbetreibende können dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bekommen, bei Fahrlässigkeit bis zu 25.000 Euro. Das gilt auch für Erwachsene, die Kinder oder Jugendliche vorsätzlich zu einem solchen Verhalten bringen oder sie dabei unterstützen (§ 28 JuSchG, § 17 Abs. 2 OWiG). In schweren Fällen, etwa bei schwerer Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen oder bei hartnäckig wiederholten Verstößen, können sich Veranstalter und Gewerbetreibende sogar strafbar machen (§ 27 Abs. 2 JuSchG). Kinder und Jugendliche bekommen für ihren eigenen Aufenthalt, ihren Alkoholkonsum oder das Rauchen nach dem Jugendschutzgesetz kein Bußgeld.

Entwicklung zur Volljährigkeit

Schrittweise mehr Freiheiten

Der Weg zu mehr Selbstständigkeit:

14-15 Jahre:

  • Grundlagen lernen
  • Verantwortung langsam übertragen
  • Soziale Kompetenzen entwickeln

16-17 Jahre:

  • Erweiterte Freiheiten nutzen
  • Alkohol-Umgang lernen (Bier/Wein)
  • Disco, Club und Gaststätte ohne Begleitung bis 24 Uhr

18+ Jahre:

  • Vollständige Eigenverantwortung
  • Alle Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes fallen weg
  • Erwachsenen-Rechte und -Pflichten

Weiterführende Informationen

Beratung und Hilfe

Unterstützung für Jugendliche und Eltern:

  • Jugendämter: Kostenlose Beratung vor Ort
  • Nummer gegen Kummer: 116 111 (für Jugendliche)
  • Elterntelefon: 0800 111 0550
  • Online-Beratung: bke-jugendberatung.de

Letztes Update: September 2026

Wichtiger Hinweis: Die strengeren Regeln für unter 16-Jährige dienen dem Schutz der Jugendlichen. Mit dem richtigen Muttizettel und verantwortlichen Begleitpersonen können aber auch 14-15-Jährige sichere und schöne Erfahrungen beim Ausgehen machen.