Muttizettel für 14-Jährige: Erste Schritte & kostenlose Vorlage 2026
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Muttizettel nach Alter: Welche Regeln gelten für 14, 15, 16 und 17-Jährige? Ausgehzeiten, Alkohol und Begleitperson nach dem JuSchG.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterscheidet bei Ausgehzeiten, Alkohol und Veranstaltungsbesuchen klar nach dem Alter. Ein Muttizettel – die offizielle Erziehungsbeauftragung – ermöglicht Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren erweiterte Freiheiten, wenn eine volljährige Begleitperson die Aufsichtspflicht übernimmt. Diese Seite gibt einen vollständigen Überblick über die Regeln für jede Altersgruppe nach dem JuSchG.
Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Regeln für welches Alter gelten. Die Angaben basieren auf dem Jugendschutzgesetz und gelten bundesweit.
| Kategorie | 14 Jahre | 15 Jahre | 16 Jahre | 17 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Club / Disco | Nur mit Muttizettel und Begleitperson | Nur mit Muttizettel und Begleitperson | Bis 24 Uhr ohne Muttizettel; nach 24 Uhr mit Muttizettel | Bis 24 Uhr ohne Muttizettel; nach 24 Uhr mit Muttizettel |
| Konzert | Bis 22 Uhr ohne Begleitung; mit Muttizettel länger | Bis 22 Uhr ohne Begleitung; mit Muttizettel länger | Bis 24 Uhr ohne Muttizettel; mit Muttizettel länger | Bis 24 Uhr ohne Muttizettel; mit Muttizettel länger |
| Gaststätte | Bis 23 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit; mit Muttizettel flexibler | Bis 23 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit; mit Muttizettel flexibler | Ohne zeitliche Einschränkung bis 24 Uhr | Ohne zeitliche Einschränkung bis 24 Uhr |
| Alkohol | Kein Alkohol erlaubt | Kein Alkohol erlaubt | Bier, Wein und Sekt erlaubt | Bier, Wein und Sekt erlaubt |
| Muttizettel nötig? | Ja, für Abendveranstaltungen | Ja, für Abendveranstaltungen | Nur für Aufenthalt nach Mitternacht | Nur für Aufenthalt nach Mitternacht |
Wichtig: Veranstalter und Clubs können strengere Hausregeln festlegen. Der Muttizettel garantiert keinen Einlass, sondern erfüllt die gesetzliche Voraussetzung.
Mit 14 Jahren beginnt für viele Jugendliche das Interesse am Ausgehen. Das Jugendschutzgesetz setzt in diesem Alter die strengsten Grenzen. Ohne Begleitung dürfen 14-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen wie Clubs und Discos gar nicht besuchen. Konzerte und Kino sind nur bis 22 Uhr erlaubt, Gaststättenbesuche zur Mahlzeiteneinnahme bis 23 Uhr.
Mit einem gültigen Muttizettel und einer volljährigen Begleitperson erweitern sich die Möglichkeiten erheblich. Die Begleitperson übernimmt die volle Aufsichtspflicht und muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Alkohol bleibt für 14-Jährige in jedem Fall verboten – der Muttizettel ändert daran nichts.
Besonders wichtig für 14-Jährige:
Alle Details und Sonderfälle finden Sie auf der Seite Muttizettel für 14-Jährige.
Die Regeln für 15-Jährige entsprechen weitgehend denen für 14-Jährige. Das JuSchG unterscheidet zwischen “unter 16” und “ab 16” – daher gelten für 14- und 15-Jährige dieselben gesetzlichen Vorgaben. Der Besuch von Clubs und Discos ist ohne Begleitperson und Muttizettel nicht gestattet. Konzerte sind bis 22 Uhr möglich.
In der Praxis zeigt sich, dass 15-Jährige häufiger auf Veranstaltungen gehen als 14-Jährige. Umso wichtiger ist ein korrekt ausgefüllter Muttizettel. Viele Veranstalter prüfen bei unter 16-Jährigen besonders genau und verlangen teilweise zusätzliche Nachweise.
Alkohol ist mit 15 Jahren vollständig verboten. Das gilt für alle Getränke – auch Bier, Wein und Mischgetränke. Die Begleitperson muss sicherstellen, dass der Jugendliche keinen Alkohol konsumiert.
Weitere Informationen finden Sie unter Muttizettel für 15-Jährige.
Ab 16 Jahren lockert das Jugendschutzgesetz die Regeln deutlich. 16-Jährige dürfen Gaststätten ohne zeitliche Einschränkung bis 24 Uhr besuchen und Konzerte bis 24 Uhr ohne Begleitung genießen. Auch Bier, Wein und Sekt sind ab diesem Alter erlaubt – Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosen bleiben bis 18 verboten.
Wann brauchen 16-Jährige einen Muttizettel? Der Muttizettel wird vor allem dann relevant, wenn der Aufenthalt über Mitternacht hinausgehen soll. Für den Besuch von Clubs und Discos nach 24 Uhr benötigen auch 16-Jährige eine erziehungsbeauftragte Begleitperson. Ohne Muttizettel muss die Veranstaltung um Mitternacht verlassen werden.
Viele Jugendliche unterschätzen, dass auch mit 16 Jahren bei mehrtägigen Festivals ein Muttizettel erforderlich sein kann, wenn der Veranstalter dies vorschreibt.
Den vollständigen Ratgeber finden Sie unter Muttizettel für 16-Jährige.
Für 17-Jährige gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für 16-Jährige. Das JuSchG macht keinen Unterschied zwischen 16 und 17 Jahren. Gaststätten sind bis 24 Uhr erlaubt, Bier und Wein dürfen konsumiert werden, und für den Aufenthalt nach Mitternacht in Clubs oder bei Konzerten ist ein Muttizettel erforderlich.
In der Praxis nutzen 17-Jährige den Muttizettel besonders häufig, da sie kurz vor der Volljährigkeit stehen und oft die gleichen Veranstaltungen wie ihre 18-jährigen Freunde besuchen möchten. Gerade bei Events, die bis in die frühen Morgenstunden gehen, ist der Muttizettel die einzige Möglichkeit, legal dabei zu sein.
Tipp für 17-Jährige: Die Begleitperson muss nicht die gesamte Zeit direkt neben dem Jugendlichen stehen, aber sie muss jederzeit erreichbar und vor Ort sein. Sie übernimmt die Aufsichtspflicht und ist für das Wohlergehen des Jugendlichen verantwortlich.
Alle Informationen speziell für 17-Jährige finden Sie unter Muttizettel für 17-Jährige.
Die Ausgehzeiten unterscheiden sich deutlich, je nachdem ob ein Muttizettel vorliegt oder nicht. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede nach dem JuSchG:
| Situation | Ohne Muttizettel | Mit Muttizettel |
|---|---|---|
| Unter 16 – Tanzveranstaltung (Club/Disco) | Nicht erlaubt | Mit Begleitperson erlaubt |
| Unter 16 – Konzert/Kino | Bis 22 Uhr | Über 22 Uhr mit Begleitperson |
| Unter 16 – Gaststätte | Bis 23 Uhr (zur Mahlzeit) | Flexibler mit Begleitperson |
| 16-17 Jahre – Tanzveranstaltung | Bis 24 Uhr | Über 24 Uhr mit Begleitperson |
| 16-17 Jahre – Konzert | Bis 24 Uhr | Über 24 Uhr mit Begleitperson |
| 16-17 Jahre – Gaststätte | Bis 24 Uhr | Über 24 Uhr mit Begleitperson |
Der Muttizettel hebt die zeitlichen Beschränkungen faktisch auf, weil die Begleitperson als Erziehungsbeauftragter die Verantwortung übernimmt. Das bedeutet nicht, dass Jugendliche die ganze Nacht unterwegs sein sollten – die Begleitperson sollte verantwortungsvoll entscheiden, wann es Zeit ist zu gehen.
Weitere Details zu den Ausgehzeiten finden Sie in unserer Vorlage mit Zeiten-Übersicht.
Die Alkoholregeln sind im Jugendschutzgesetz eindeutig geregelt und gelten unabhängig vom Muttizettel. Der Muttizettel ändert nichts an den Altersgrenzen für Alkohol.
| Alter | Erlaubt | Verboten |
|---|---|---|
| Unter 16 Jahre | Kein Alkohol | Alle alkoholischen Getränke |
| 16-17 Jahre | Bier, Wein, Sekt, Mischgetränke ohne Spirituosen | Spirituosen, Likör, Alkopops mit Spirituosen |
| Ab 18 Jahre | Alle alkoholischen Getränke | – |
Wichtige Klarstellung: Auch wenn eine Begleitperson anwesend ist und ein Muttizettel vorliegt, dürfen unter 16-Jährige keinen Alkohol konsumieren. Die Begleitperson hat die Pflicht, dies zu überwachen. Verstöße können Bußgelder für die Begleitperson und den Veranstalter nach sich ziehen.
Mischgetränke, die Spirituosen enthalten (z. B. Longdrinks, Cocktails), sind für alle unter 18 Jahren verboten – auch wenn der Spirituosenanteil gering ist.
Für Jugendliche unter 16 Jahren gelten die strengsten Regeln nach dem JuSchG. In dieser Altersgruppe ist der Muttizettel besonders wichtig, weil ohne ihn fast alle Abendveranstaltungen tabu sind.
Was unter 16-Jährige mit Muttizettel dürfen:
Was auch mit Muttizettel verboten bleibt:
Einen Muttizettel können Jugendliche ab 14 Jahren nutzen. Darunter ist der Besuch der meisten Abendveranstaltungen auch mit Begleitperson stark eingeschränkt. Ab 14 Jahren ermöglicht der Muttizettel in Verbindung mit einer volljährigen Begleitperson den Zugang zu Veranstaltungen, die sonst nicht erlaubt wären. Ab 18 Jahren ist kein Muttizettel mehr notwendig.
Nein. Das JuSchG unterscheidet zwischen unter 16 und 16-17 Jahren. Für unter 16-Jährige ist der Muttizettel die Voraussetzung für fast alle Abendveranstaltungen. Für 16-17-Jährige wird er vor allem dann benötigt, wenn der Aufenthalt über 24 Uhr hinausgehen soll. Die Alkoholregeln bleiben in beiden Fällen altersabhängig bestehen.
Ja. Die Begleitperson muss laut JuSchG volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Es gibt keine Anforderung an ein Mindestalter über 18 hinaus. Allerdings muss die Begleitperson in der Lage sein, die Aufsichtspflicht tatsächlich wahrzunehmen. Manche Veranstalter verlangen ein Mindestalter von 21 oder 25 Jahren für die Begleitperson – das ist Hausrecht.
Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne erziehungsbeauftragte Begleitperson keine öffentlichen Tanzveranstaltungen besuchen. Mit einem gültigen Muttizettel und einer volljährigen Begleitperson ist der Besuch einer Disco oder eines Clubs aber möglich. Ob der Veranstalter Jugendliche unter 16 Jahren zulässt, entscheidet er per Hausrecht selbst.
Nein. Der Muttizettel hat keinerlei Einfluss auf die gesetzlichen Alkoholregeln. Unter 16 Jahren ist Alkohol komplett verboten. Ab 16 sind nur Bier, Wein und Sekt erlaubt. Spirituosen bleiben bis 18 verboten. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob eine Begleitperson anwesend ist.
Das Jugendschutzgesetz nennt keine feste Zahl. Entscheidend ist, dass die Begleitperson ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nachkommen kann. In der Praxis gilt eine Betreuung von 2-4 Jugendlichen als realistisch. Manche Veranstalter begrenzen die Anzahl per Hausordnung auf maximal 2-3 Jugendliche pro Begleitperson.
Sie haben alle wichtigen Informationen zu den Altersregeln. Laden Sie jetzt den kostenlosen Muttizettel als PDF herunter, füllen Sie ihn aus und sorgen Sie für einen sicheren Abend.
Weitere Vorlagen finden Sie auf unserer Vorlagen-Seite.
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