Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterscheidet bei Ausgehzeiten, Alkohol und Veranstaltungsbesuchen klar nach dem Alter. Ein Muttizettel – die offizielle Erziehungsbeauftragung – ermöglicht Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren erweiterte Freiheiten, wenn eine volljährige Begleitperson die Aufsichtspflicht übernimmt. Diese Seite gibt einen vollständigen Überblick über die Regeln für jede Altersgruppe nach dem JuSchG.

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Muttizettel-Regeln im Vergleich: 14, 15, 16 und 17 Jahre

Die folgende Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Regeln für welches Alter gelten. Die Angaben basieren auf dem Jugendschutzgesetz und gelten bundesweit.

Kategorie14 Jahre15 Jahre16 Jahre17 Jahre
Club / DiscoNur mit Muttizettel und BegleitpersonNur mit Muttizettel und BegleitpersonBis 24 Uhr ohne Muttizettel; nach 24 Uhr mit MuttizettelBis 24 Uhr ohne Muttizettel; nach 24 Uhr mit Muttizettel
KonzertBis 22 Uhr ohne Begleitung; mit Muttizettel längerBis 22 Uhr ohne Begleitung; mit Muttizettel längerBis 24 Uhr ohne Muttizettel; mit Muttizettel längerBis 24 Uhr ohne Muttizettel; mit Muttizettel länger
GaststätteBis 23 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit; mit Muttizettel flexiblerBis 23 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit; mit Muttizettel flexiblerOhne zeitliche Einschränkung bis 24 UhrOhne zeitliche Einschränkung bis 24 Uhr
AlkoholKein Alkohol erlaubtKein Alkohol erlaubtBier, Wein und Sekt erlaubtBier, Wein und Sekt erlaubt
Muttizettel nötig?Ja, für AbendveranstaltungenJa, für AbendveranstaltungenNur für Aufenthalt nach MitternachtNur für Aufenthalt nach Mitternacht

Wichtig: Veranstalter und Clubs können strengere Hausregeln festlegen. Der Muttizettel garantiert keinen Einlass, sondern erfüllt die gesetzliche Voraussetzung.


Muttizettel mit 14 Jahren

Mit 14 Jahren beginnt für viele Jugendliche das Interesse am Ausgehen. Das Jugendschutzgesetz setzt in diesem Alter die strengsten Grenzen. Ohne Begleitung dürfen 14-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen wie Clubs und Discos gar nicht besuchen. Konzerte und Kino sind nur bis 22 Uhr erlaubt, Gaststättenbesuche zur Mahlzeiteneinnahme bis 23 Uhr.

Mit einem gültigen Muttizettel und einer volljährigen Begleitperson erweitern sich die Möglichkeiten erheblich. Die Begleitperson übernimmt die volle Aufsichtspflicht und muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. Alkohol bleibt für 14-Jährige in jedem Fall verboten – der Muttizettel ändert daran nichts.

Besonders wichtig für 14-Jährige:

  • Der Muttizettel muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein
  • Die Begleitperson muss volljährig und namentlich benannt sein
  • Ausweisdokumente von Jugendlichem und Begleitperson müssen mitgeführt werden

Alle Details und Sonderfälle finden Sie auf der Seite Muttizettel für 14-Jährige.


Muttizettel mit 15 Jahren

Die Regeln für 15-Jährige entsprechen weitgehend denen für 14-Jährige. Das JuSchG unterscheidet zwischen “unter 16” und “ab 16” – daher gelten für 14- und 15-Jährige dieselben gesetzlichen Vorgaben. Der Besuch von Clubs und Discos ist ohne Begleitperson und Muttizettel nicht gestattet. Konzerte sind bis 22 Uhr möglich.

In der Praxis zeigt sich, dass 15-Jährige häufiger auf Veranstaltungen gehen als 14-Jährige. Umso wichtiger ist ein korrekt ausgefüllter Muttizettel. Viele Veranstalter prüfen bei unter 16-Jährigen besonders genau und verlangen teilweise zusätzliche Nachweise.

Alkohol ist mit 15 Jahren vollständig verboten. Das gilt für alle Getränke – auch Bier, Wein und Mischgetränke. Die Begleitperson muss sicherstellen, dass der Jugendliche keinen Alkohol konsumiert.

Weitere Informationen finden Sie unter Muttizettel für 15-Jährige.


Muttizettel mit 16 Jahren

Ab 16 Jahren lockert das Jugendschutzgesetz die Regeln deutlich. 16-Jährige dürfen Gaststätten ohne zeitliche Einschränkung bis 24 Uhr besuchen und Konzerte bis 24 Uhr ohne Begleitung genießen. Auch Bier, Wein und Sekt sind ab diesem Alter erlaubt – Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosen bleiben bis 18 verboten.

Wann brauchen 16-Jährige einen Muttizettel? Der Muttizettel wird vor allem dann relevant, wenn der Aufenthalt über Mitternacht hinausgehen soll. Für den Besuch von Clubs und Discos nach 24 Uhr benötigen auch 16-Jährige eine erziehungsbeauftragte Begleitperson. Ohne Muttizettel muss die Veranstaltung um Mitternacht verlassen werden.

Viele Jugendliche unterschätzen, dass auch mit 16 Jahren bei mehrtägigen Festivals ein Muttizettel erforderlich sein kann, wenn der Veranstalter dies vorschreibt.

Den vollständigen Ratgeber finden Sie unter Muttizettel für 16-Jährige.


Muttizettel mit 17 Jahren

Für 17-Jährige gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für 16-Jährige. Das JuSchG macht keinen Unterschied zwischen 16 und 17 Jahren. Gaststätten sind bis 24 Uhr erlaubt, Bier und Wein dürfen konsumiert werden, und für den Aufenthalt nach Mitternacht in Clubs oder bei Konzerten ist ein Muttizettel erforderlich.

In der Praxis nutzen 17-Jährige den Muttizettel besonders häufig, da sie kurz vor der Volljährigkeit stehen und oft die gleichen Veranstaltungen wie ihre 18-jährigen Freunde besuchen möchten. Gerade bei Events, die bis in die frühen Morgenstunden gehen, ist der Muttizettel die einzige Möglichkeit, legal dabei zu sein.

Tipp für 17-Jährige: Die Begleitperson muss nicht die gesamte Zeit direkt neben dem Jugendlichen stehen, aber sie muss jederzeit erreichbar und vor Ort sein. Sie übernimmt die Aufsichtspflicht und ist für das Wohlergehen des Jugendlichen verantwortlich.

Alle Informationen speziell für 17-Jährige finden Sie unter Muttizettel für 17-Jährige.


Ausgehzeiten mit und ohne Muttizettel

Die Ausgehzeiten unterscheiden sich deutlich, je nachdem ob ein Muttizettel vorliegt oder nicht. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede nach dem JuSchG:

SituationOhne MuttizettelMit Muttizettel
Unter 16 – Tanzveranstaltung (Club/Disco)Nicht erlaubtMit Begleitperson erlaubt
Unter 16 – Konzert/KinoBis 22 UhrÜber 22 Uhr mit Begleitperson
Unter 16 – GaststätteBis 23 Uhr (zur Mahlzeit)Flexibler mit Begleitperson
16-17 Jahre – TanzveranstaltungBis 24 UhrÜber 24 Uhr mit Begleitperson
16-17 Jahre – KonzertBis 24 UhrÜber 24 Uhr mit Begleitperson
16-17 Jahre – GaststätteBis 24 UhrÜber 24 Uhr mit Begleitperson

Der Muttizettel hebt die zeitlichen Beschränkungen faktisch auf, weil die Begleitperson als Erziehungsbeauftragter die Verantwortung übernimmt. Das bedeutet nicht, dass Jugendliche die ganze Nacht unterwegs sein sollten – die Begleitperson sollte verantwortungsvoll entscheiden, wann es Zeit ist zu gehen.

Weitere Details zu den Ausgehzeiten finden Sie in unserer Vorlage mit Zeiten-Übersicht.


Alkoholregeln nach Alter

Die Alkoholregeln sind im Jugendschutzgesetz eindeutig geregelt und gelten unabhängig vom Muttizettel. Der Muttizettel ändert nichts an den Altersgrenzen für Alkohol.

AlterErlaubtVerboten
Unter 16 JahreKein AlkoholAlle alkoholischen Getränke
16-17 JahreBier, Wein, Sekt, Mischgetränke ohne SpirituosenSpirituosen, Likör, Alkopops mit Spirituosen
Ab 18 JahreAlle alkoholischen Getränke

Wichtige Klarstellung: Auch wenn eine Begleitperson anwesend ist und ein Muttizettel vorliegt, dürfen unter 16-Jährige keinen Alkohol konsumieren. Die Begleitperson hat die Pflicht, dies zu überwachen. Verstöße können Bußgelder für die Begleitperson und den Veranstalter nach sich ziehen.

Mischgetränke, die Spirituosen enthalten (z. B. Longdrinks, Cocktails), sind für alle unter 18 Jahren verboten – auch wenn der Spirituosenanteil gering ist.


Jugendliche unter 16: Besondere Regeln

Für Jugendliche unter 16 Jahren gelten die strengsten Regeln nach dem JuSchG. In dieser Altersgruppe ist der Muttizettel besonders wichtig, weil ohne ihn fast alle Abendveranstaltungen tabu sind.

Was unter 16-Jährige mit Muttizettel dürfen:

  • Tanzveranstaltungen (Club, Disco) mit Begleitperson besuchen
  • Konzerte und Events über 22 Uhr hinaus mit Begleitperson besuchen
  • Gaststätten mit Begleitperson flexibler nutzen

Was auch mit Muttizettel verboten bleibt:

  • Jeglicher Alkoholkonsum
  • Aufenthalt ohne die benannte Begleitperson
  • Veranstaltungen, die der Veranstalter explizit erst ab 16 oder 18 freigibt

Häufige Fragen zum Muttizettel nach Alter

Ab welchem Alter braucht man einen Muttizettel?

Einen Muttizettel können Jugendliche ab 14 Jahren nutzen. Darunter ist der Besuch der meisten Abendveranstaltungen auch mit Begleitperson stark eingeschränkt. Ab 14 Jahren ermöglicht der Muttizettel in Verbindung mit einer volljährigen Begleitperson den Zugang zu Veranstaltungen, die sonst nicht erlaubt wären. Ab 18 Jahren ist kein Muttizettel mehr notwendig.

Gilt der Muttizettel für alle Altersgruppen gleich?

Nein. Das JuSchG unterscheidet zwischen unter 16 und 16-17 Jahren. Für unter 16-Jährige ist der Muttizettel die Voraussetzung für fast alle Abendveranstaltungen. Für 16-17-Jährige wird er vor allem dann benötigt, wenn der Aufenthalt über 24 Uhr hinausgehen soll. Die Alkoholregeln bleiben in beiden Fällen altersabhängig bestehen.

Kann die Begleitperson auch 18 Jahre alt sein?

Ja. Die Begleitperson muss laut JuSchG volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt. Es gibt keine Anforderung an ein Mindestalter über 18 hinaus. Allerdings muss die Begleitperson in der Lage sein, die Aufsichtspflicht tatsächlich wahrzunehmen. Manche Veranstalter verlangen ein Mindestalter von 21 oder 25 Jahren für die Begleitperson – das ist Hausrecht.

Dürfen 14-Jährige in die Disco?

Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne erziehungsbeauftragte Begleitperson keine öffentlichen Tanzveranstaltungen besuchen. Mit einem gültigen Muttizettel und einer volljährigen Begleitperson ist der Besuch einer Disco oder eines Clubs aber möglich. Ob der Veranstalter Jugendliche unter 16 Jahren zulässt, entscheidet er per Hausrecht selbst.

Ändert der Muttizettel die Alkoholregeln?

Nein. Der Muttizettel hat keinerlei Einfluss auf die gesetzlichen Alkoholregeln. Unter 16 Jahren ist Alkohol komplett verboten. Ab 16 sind nur Bier, Wein und Sekt erlaubt. Spirituosen bleiben bis 18 verboten. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob eine Begleitperson anwesend ist.

Wie viele Jugendliche darf eine Begleitperson betreuen?

Das Jugendschutzgesetz nennt keine feste Zahl. Entscheidend ist, dass die Begleitperson ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nachkommen kann. In der Praxis gilt eine Betreuung von 2-4 Jugendlichen als realistisch. Manche Veranstalter begrenzen die Anzahl per Hausordnung auf maximal 2-3 Jugendliche pro Begleitperson.


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